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Praxisanleitung

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    Praxisanleitung

    Liebe KollegInnen,
    in vielen Krankenhäusern mit einer GuK-Schule ist es üblich, dass KrankenpflegeschülerInnen auch in den Bereichen Anästehsie / Intensiv eingesetzt werden. Also benötigen diese Bereich auch weitergebildete PraxisanleiterInnen.
    Des Weitern gehört häufig zu den Aufgaben von PraxisanleiterInnen die Einarbeitung neuer Mitarbeiter, das Zeigen von Tätigkeiten bei sonstigen AZUBI`s wie z.B. Rettungsassitenten sowie die Betreuung von FachweiterbildungsteilnehmerInnen.
    (Hab` ich etwa noch etwas vergessen?)
    Alleine aus diesem Aufgabenspektrum heraus ergeben sich im Bereich ITS/Ana besondere Probleme und Fragestellungen.
    z.B.: Dürfen KrankenpflegeschülerInnen in den bereichen bestimmte Tätigkeiten selbstständig ausführen und wenn ja, was?
    Wie sind die Regelungen bei Euch?
    Gibt es bei Euch solche Regelungen?
    Und: Gibt es bei Euch weitergebildete PraxisanleiterInnen?
    Viele liebe Grüße
    fridolin
    Zuletzt geändert von fridolin; 05.01.2010, 16:01.
    immer gelegentlich manchmal
    Wahlspruch: Dormicum macht den dicksten Bären stumm...

    #2
    AW: Praxisanleitung

    Hi
    Bei und sind auf der Intensivstation regelmäßig KPFSch., Rettungsass. und Fachschüler eingesetzt. ca. 3 Monate.
    In der Fachweiterbildung unseres Hauses ist so viel ich weiß die Praxisanleiterqualifikation mit drin, oft ist es aber so das gerade die Krankenpflegeschüler von Mitarbeitern ohne Qualifikation betreut werden.
    In der Vergangenheit ist es oft vorgekommen das dann mitarbeiter mit betreuungen aufgedrückt bekamen die das gar nicht wollten und das der Schüler das dann auch gemerkt hat. Mittlerweile machen wir das so , dass sie Leute die Spaß daran haben Betreuungen übernehmen egal ob mit oder ohne Quali.
    Gruß tOBBI

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      #3
      AW: Praxisanleitung

      Lieber Tobbi,
      In der Fachweiterbildung unseres Hauses ist so viel ich weiß die Praxisanleiterqualifikation mit drin...
      Bedeutet das, dass Euer Krankenhaus PraxisanleiterInnen ausbildet, Eure Station sehrwohl SchülerInnen hat, aber gar keinen ausgebildeten PraxisanleiterIn?
      Viele liebe Grüße
      fridolin
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        #4
        AW: Praxisanleitung

        Mir tut sich da auch die Frage auf: In welcher Fachweiterbildung ist bei euch die PA Ausbildung drin? In der FWB I/A??
        Wäre mal ein interessanter Ansatz: Jeder Fachweitergebildete könnte danach auch als PA eingesetzt werden.....


        Gruß
        Heike
        Wer zuletzt lacht stirbt fröhlich

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          #5
          AW: Praxisanleitung

          Oh haueha, liebe rettungsmaus!
          Das gäbe aber ein fröhliches Durch- und Miteinander!
          Ich glaube, Tobbi meint mit "Fachweiterbildung" das hauseigene Weiterbildungsinstitut.
          Jaaa, Deutsch sein eben schwere Sprache -
          und ich bin auch schon des Öfteren darüber gestolpert.

          Viele liebe Grüße
          der Sprachstolperer
          fridolin
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            #6
            AW: Praxisanleitung

            Ein anerkannter Praxisanleiter hat eine WB mit mind. 200 Stunden absolviert. Ich kann mir nur schwerlich vorstellen, dass diese Ausbildung in die WB FS A/I integriert ist.

            Elisabeth

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              #7
              AW: Praxisanleitung

              Die 200 Stunden können thematisch nur im geringen Maß in den mindestens 720 Stunden beinhaltet sein. Nach der FWB haben wir in den letzten Jahren ca. 20 Fachpflegende als PA weitergebildet (ITS u. A), wovon die meisten noch als solche agieren.
              Gruss aus Schwaben
              Dieter
              :five:

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                #8
                AW: Praxisanleitung

                „Das einschlägige Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege (KrPflG GuK) stammt vom 16. Juli 2003; dazu die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege (KrPfIAPrV) vom 10. Nov. 2003. Diese Verordnung bestimmt in § 2 (2): „Aufgabe der Praxisanleitung ist es, die Auszubildenden schrittweise an die eigenständige Wahrnehmung der beruflichen Aufgaben heranzuführen und die Verbindung mit der Schule zu gewährleisten ... Zur Praxisanleitung geeignet sind Personen ..., die über eine Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren sowie eine berufspädagogische Zusatzqualifikation im Umfang von mindestens 200 Stunden verfügen." Die davon erfassten Berufsbezeichnungen sind die Gesundheits- und Krankenpflege und die Gesundheits- und Kinderkrankenpflege.“
                Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Praxisanleitung

                WomBat, noch "five" dazu
                Pflegefachkräfte sind nicht teuer, sie sind unbezahlbar!

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                  #9
                  AW: Praxisanleitung

                  Hi
                  Also ich habe extra nochmal nachgeguckt. Und ich hatte recht.
                  http://www.niels-stensen-kliniken.de...siepflege.html

                  Auf Station ist es dann aber leider so, das viele der Fachweitergebildeten nur
                  Lust auf Begleitung von Fachschülern haben und daher die Krankenpflegeschüler weiter von nicht Ausgebildeten mitgenommen werden.
                  Gruß Tobbi

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                    #10
                    AW: Praxisanleitung

                    Was lernen wir daraus? Jeder definiert die Inhalte seiner Ausbildung selbst und legt eigene Maßstäbe an die Qualität- Hauptsache die Stundenanzahl stimmt. *mehralsirritiert*

                    Elisabeth

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                      #11
                      AW: Praxisanleitung

                      @ all,

                      bei uns haben fast alle pflegerischen Fachweiterbildungen eine komplette Praxisanleiterqualifikation enthalten. z.B. A+I, OP, Onko. Andere Anbieter haben es im Wettbewerb in Niedersachsen schwer. Somit ist bei uns jeder Fachweitergebildete Praxisanleiter. Die alten, die es nicht hatten haben wir nachqualifiziert. Somit kann auch ein Praxisanleiter von ITS das praktische Examen auf der allgemeinen Pflegesatation als Zweitprüfer abnehmen.
                      Sören
                      wat mut dat mut

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                        #12
                        AW: Praxisanleitung

                        @Tobbi,
                        jetzt bin ich platt!
                        Entweder habe ich etwas nicht richtig verstanden - oder es läuft dort etwas ganz gewaltig schief....
                        Wie können die 200 Stunden Zusatzqualifikation in den 720 Stunden integriert sein?
                        Das bedeutet doch, es werden zu wenig Stunden ITS/ANA unterrichtet?
                        Oder irre ich mich hier?
                        Ohne die näheren Umstände zu kennen, kann ich leider nur Vermutungen anstellen.
                        Soweit mir bekannt, stehen da doch 800 Stunden theoretischer Unterricht und 1600 Stunden praktischer Unterricht an?? Wobei z. B. 50 Stunden nur zur freien Verfügung der Weiterbildungsstätte sind - die beißen sich aber mit den geforderten 200 Stunden für Praxisanleitung.
                        Aber bei den Niedersachsen (Osnabrück) - kann denn da eben doch alles anders sein?
                        Viele liebe Grüße
                        der sehr erstaunte
                        fridolin
                        P.S.: Müsst Ihr viel Spaß haben - mit sooo vielen PraxisanleiterInnen...
                        immer gelegentlich manchmal
                        Wahlspruch: Dormicum macht den dicksten Bären stumm...

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                          #13
                          AW: Praxisanleitung

                          Es ist so wie es ist!
                          Sören
                          wat mut dat mut

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                            #14
                            AW: Praxisanleitung

                            Dann liege ich doch nicht so falsch. Habe aber, hier in NRW, noch nie etwas davon gehört. Sehr interessant......Stundenmäßig allerdings für mich auch nicht ganz schlüssig!

                            Gruß
                            Heike
                            Wer zuletzt lacht stirbt fröhlich

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                              #15
                              AW: Praxisanleitung

                              Und Winnetou sagte: Howgh, ich habe gesprochen.

                              Bis jetzt haben wir ja nur eine Frage von Fridolin (mehr oder weniger befriedigend) beantwortet... und der nicht unwichtige Rest???

                              Zitat von fridolin
                              Alleine aus diesem Aufgabenspektrum heraus ergeben sich im Bereich ITS/Ana besondere Probleme und Fragestellungen.
                              z.B.: Dürfen KrankenpflegeschülerInnen in den bereichen bestimmte Tätigkeiten selbstständig ausführen und wenn ja, was?
                              Wie sind die Regelungen bei Euch?
                              Gibt es bei Euch solche Regelungen?
                              Die Antworten sind sicher noch interessanter als die Diskussion über die Inhalte der WB. Sören bringts auf den Punkt: Es ist so wie es ist!


                              Elisabeth
                              Zuletzt geändert von Elisabeth; 10.12.2009, 21:33.

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