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Bald Hauptschule als Eingangsvoraussetzung?

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    #31
    AW: Bald Hauptschule als Eingangsvoraussetzung?

    Ausnahmsweise nehem ich mir mal raus: ich weiß wovon ich rede, denn ich habe genug gesehen und beurteilen dürfen. Dafür bin ich schon zu lange im Geschäft.
    Blümchen hat recht- dass wird täglich vieltausendmal bestätigt und zwar nicht nur in der Häuslichkeit sondern auch und gerade in der Pflege in KH und Pflegeeinrichtungen.

    Du unterstreichst diese These übrigens sehr gut: mangelndes Fachwissen bei dreijährig examnierten fachkräften führt zur Laienpflege.

    Der Zusammenhang zwischen einem Suizidversuch und Pflege erschließt sich mir leider nicht.

    Elisabeth

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      #32
      AW: Bald Hauptschule als Eingangsvoraussetzung?

      Die Diskussion um den Zugang zum Pflegeberuf für Hauptschüler finde ich berechtigt. Dem derzeitigen, und in der Zukunft noch verstärkten, Mangel an Pflegepersonal und demzufolge auch Fachpflegepersonal ist mit geeigneten Mitteln zu begegnen.
      Hauptschüler haben doch heute schon mit abgeschlossener Berufsausbildung den Zugang zum Pflegeberuf.
      Ich persönlich halte diesen Modus für eine gute Lösung.
      Im Laufe der praktischen Ausbildung von Gesundheits-und Krankenpflegeschülern später auch Weiterbildungsteilnehmern zeigt sich immer wieder ein deutlicher Unterschied zwischen angehenden Kolleginnen und Kollegen mit praktischer Berufserfahrung und denen die bis zum Ausbildungsbeginn die Schulbank gedrückt haben.
      Pflege ist m.E. nach wie vor in erster Linie ein Beruf in dem Basics praktische Arbeit am Menschen bedeuten. Theoretische Weiterbildung zu höheren Weihen steht später auch dem Praktiker offen.
      Also, Hauptschüler gerne aber mit abgeschlossener Berufsausbildung und dadurch auch dem entsprechenden Lebensalter und der Reife für den Umgang mit kranken Menschen.
      Weiterbildung ist heute eh obligat und zwar ein Leben lang.

      Schöne Grüße W. Weins

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        #33
        AW: Bald Hauptschule als Eingangsvoraussetzung?

        Warum dann mit den Praktikern Ausbildungszeit vergeuden? Für praktische Arbeit= Arbeiten nach Checkliste und Drehbuchstandard= Kopieren von Pflegehandlungen reichen meines Erachtens die in "Pflege neu denken" veranschlagten 2 Jahre aus.
        Alle weiteren Aufstiegschancen bleiben bei dem Konzept ja erhalten. Und auch ein Hauptschüler dürfte lesen und schreiben können und damit in der Lage sein die Assessments nach Anleitung auszufüllen.
        Ergo: Man würde Ausbildungszeit (und Geld) sparen.

        Elisabeth

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          #34
          AW: Bald Hauptschule als Eingangsvoraussetzung?

          an dieser Stelle sollte sehr bedacht werden, dass wir starke Unterschiede im Bildungsniveau bei den Haupschulen haben!

          und das sollte uns auch zu denken geben:



          ein Arnold der für durchlässige schulische und berufliche Bildung ist!

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            #35
            AW: Bald Hauptschule als Eingangsvoraussetzung?

            Zitat von arnold kaltwasser
            an dieser Stelle sollte sehr bedacht werden, dass wir starke Unterschiede im Bildungsniveau bei den Haupschulen haben!
            Sehr wahr gesprochen, Arnold!

            Gruß
            Heike
            Wer zuletzt lacht stirbt fröhlich

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              #36
              AW: Bald Hauptschule als Eingangsvoraussetzung?

              Sagen wirs mal so: nicht jeder der eine Ausbildung anfängt wird sie auch beenden. Dabei spielt weder die Art der Ausbildung noch die schulische Ausbildung eine Rolle. Ist halt so. Manche scheitern nun mal an den Anforderungen des Alltags.

              Zu den 61%- trifft auf die Pflege voll zu. Ich würde es da sogar noch höher ansetzen wollen. Weiterbildung ist nur bei wenigen Kollegen (vor allem aus dem Intensivbereich) en vogue.

              Elisabeth

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                #37
                AW: Bald Hauptschule als Eingangsvoraussetzung?

                Zitat von Elisabeth

                Der Zusammenhang zwischen einem Suizidversuch und Pflege erschließt sich mir leider nicht.

                Elisabeth
                Na, das ist doch ganz einfach.
                Erstens war es KEIN Suizidversuch (das ganze passierte während des Schulunterrichtes).
                Zweitens wollte ich damit verdeutlichen, dass nicht unbedingt ein Abschluss mit der Mittleren Reife auch gleich die "Reife der Persönlichkeit" ist, sondern dass es durchaus Menschen mit einem höherem Schulabschluss, aber mit niedrigen persönlichen und geistigem Niveau gibt und damit klarstellen, dass Jemand, der einen niedrigeren Schulabschluss haben könnte, wahrscheinlich reifer ist und "weiter denkt", welche Konsequenzen er aus seinem Handeln ziehen muss bzw. welchen Gefahren er sich aussetzt.

                Deswegen die Überprüfung der geistigen und persönlichen Eignung mittels Tests oder Praktikums- wie geht derjenige mit Pat., Kollegen, Mitmenschen um, wie stellt er sich geforderten Aufgaben usw.- vor allem bei Hauptschülern, da die oftmals noch sehr jung aus der Schule gehen und ins Berufsleben einsteigen wollen und gerade deswegen noch nicht immer vom Verhalten und Niveau her so weit sind, um in einem solch nervenaufreibendem Beruf zu bestehen.

                LG
                Wir, die Willigen, geführt von den Unwissenden, vollrichten das Unmögliche für die Undankbaren. Wir haben schon so viel mit so wenig schon so lange vollbracht, dass wir qualifiziert sind, ALLES mit NICHTS zu erreichen!!

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                  #38
                  AW: Bald Hauptschule als Eingangsvoraussetzung?

                  *offtopic* Du glaubst tatsächlich, dass es kein Suizidversuch war? Ich wäre mir da nicht so sicher. Warst du zugegen oder ist es dir erzählt worden?

                  Elisabeth

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                    #39
                    AW: Bald Hauptschule als Eingangsvoraussetzung?

                    Zitat von arnold kaltwasser
                    an dieser Stelle sollte sehr bedacht werden, dass wir starke Unterschiede im Bildungsniveau bei den Haupschulen haben!
                    Arnold, genau das unterstützt meine Hypothese. Nicht die Voraussetzungen für den Eingang in die G-und Krankenpflege Ausbildung senken, sondern die Probleme der Allgemeinbildenden Schulen (endlich) beginnen zu lösen. Noch mal, ich mache keine Unterschiede, wer wann wie lange in welcher Schule mal war - sondern, WAS hat diese Schule der Person mitgegeben? (Und was bringt die Person mit? Wie entwickelt sie sich in unserem Beruf?)

                    Nach meiner (kleinen) Meinung, hat die Koalition hier versucht, 2, etwas kränkelnde Bereiche mit einer Klappe (Schlappe) zu erwischen.
                    Two wrongs do not make one right.

                    WmBt, hätte lieber die "alte" Lösung, hier wurde das Kind mit dem Bade ausgeschüttet, liebe Fr. Ulla Schmidt, unser aller Gesundheits- und Krankenpflege Krankheitsministerin. Das sog. "demografische" Problem bleibt hiermit völlig unangetastet.
                    Pflegefachkräfte sind nicht teuer, sie sind unbezahlbar!

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                      #40
                      AW: Bald Hauptschule als Eingangsvoraussetzung?

                      Liebe sisternic,
                      nur eine kurze Anmerkung am Rande:
                      Die korrekte Bezeichnung ist:
                      "Hilfe bei der Nahrungsaufnahme"
                      und nicht "Essen reichen".

                      (Essen reichen ist natürlich besser als "füttern".)
                      Aber auch das Wort "füttern" sei erlaubt, wenn es nicht im Pflegebericht auftaucht oder gegenüber den Patienten oder Angehörigen genutzt wird.

                      Viele liebe Grüße
                      der manchmal ach so kritische
                      fridolin
                      immer gelegentlich manchmal
                      Wahlspruch: Dormicum macht den dicksten Bären stumm...

                      Kommentar


                        #41
                        AW: Bald Hauptschule als Eingangsvoraussetzung?

                        13.07.09: Bundesrat billigt Pflegeausbildung mit Hauptschulabschluss

                        Jetzt hat es auch der Bundesrat gebilligt: Künftig reicht der Hauptschulabschluss für die Ausbildung als Kranken- oder Altenpfleger. Damit können nun anders als bisher alle Schüler mit zehnjähriger Schulausbildung direkt in die Ausbildung einsteigen. Das entsprechende Gesetz wurde vom Bundesrat gebilligt. Wie der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste in Berlin mitteilt, soll die Neuregelung unmittelbar nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten, voraussichtlich Mitte August. Die neue Regelung ist dem Verband zufolge nicht zuletzt ein Schritt gegen den Fachkräftemangel in der Alten- und Krankenpflege.

                        Bibliomed-News (13.07.2009)


                        sueddeutsche.de (10.07.2009)

                        Wer lange sucht, wird irgendwann fündig. Die Schlaumeier im Bundesrat haben die Entscheidung schön in ihrer Tagesordnungspunkteliste versteckt und zwar unter: Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften.
                        Ich weiß zwar nicht was die Pflege mit dem AMG zu tun hat, aber unter diesem Punkt (TOP 11 der 860. Plenarsitzung) wurde es behandelt.

                        Zu lesen in der Drucksache 571/09 auf Seite 39.


                        Orginaltext aus o.g. Drucksache:

                        Artikel 12a
                        Änderung des Krankenpflegegesetzes
                        Das Krankenpflegegesetz vom 16. Juli 2003 (BGBl. I S. 1442), das zuletzt durch Artikel 15 des
                        Gesetzes vom 28. Mai 2008 (BGBl. I S. 874) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
                        1. Nach § 5 Nummer 2 wird folgende Nummer 2a eingefügt:
                        „2a. den erfolgreichen Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulausbildung
                        oder".
                        2. Die folgenden §§ 26 und 27 werden angefügt:
                        㤠26
                        Befristung
                        § 5 Nummer 2a tritt am 31. Dezember 2017 außer Kraft.
                        § 27
                        Evaluation
                        Das Bundesministerium für Gesundheit erstattet dem Deutschen Bundestag bis zum
                        31. Dezember 2015 über die Erfahrungen, die mit der Anwendung des § 5 Nummer 2a gemacht
                        wurden, Bericht.“
                        Artikel 12b
                        Änderung des Altenpflegegesetzes
                        Das Altenpflegegesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 2003 (BGBl. I
                        S. 1690), das zuletzt durch Artikel 16 des Gesetzes vom 28. Mai 2008 (BGBl. I S. 874) geändert
                        worden ist, wird wie folgt geändert:
                        1. § 6 wird wie folgt geändert:
                        a) In Nummer 2 wird der Punkt durch ein Komma ersetzt und das Wort „oder“ angefügt.
                        b) Nach Nummer 2 wird folgende Nummer 3 angefügt:
                        „3. eine andere abgeschlossene zehnjährige allgemeine Schulbildung.“
                        2. Die folgenden §§ 32 und 33 werden angefügt:
                        Drucksache 571/09
                        – 38 –
                        㤠32
                        § 6 Nummer 3 tritt am 31. Dezember 2017 außer Kraft.
                        § 33
                        Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erstattet dem Deutschen
                        Bundestag bis zum 31. Dezember 2015 über die Erfahrungen, die mit der Anwendung des § 6
                        Nummer 3 gemacht wurden, Bericht.“

                        Gruß der Randbayer

                        Gruß der Randbayer
                        Zuletzt geändert von zwai; 15.07.2009, 14:24. Grund: Beiträge zusammengeführt
                        At a cardiac arrest, the first procedure is to take your own pulse

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                          #42
                          AW: Bald Hauptschule als Eingangsvoraussetzung?

                          passt ganz gut...

                          so long arnold

                          Kommentar


                            #43
                            AW: Bald Hauptschule als Eingangsvoraussetzung?

                            Danke, Arnold.

                            Das ist für uns alle wichtig. Besonders sollten aber Mentoren bzw. Praxisanleiter und deren Lehrer das Statement lesen.

                            WomBat, auch Fr. U. Schmidt und andere Minister im Gesundheitsbereich. Auch alle KH Verwalter, PD...

                            u.v.a.m.

                            und Patienten

                            Pflege ist verdammt wichtig. Dabei seltsam unterfinanziert. Rundherum.

                            Die, die zuwenig davon bekommen denken und fühlen wahrscheinlich
                            Pflegefachkräfte sind nicht teuer, sie sind unbezahlbar!

                            Kommentar


                              #44
                              AW: Bald Hauptschule als Eingangsvoraussetzung?

                              und es geht auch anderen Berufsgruppen ähnlich...

                              so long arnold

                              Kommentar


                                #45
                                AW: Bald Hauptschule als Eingangsvoraussetzung?

                                Hallo Zusammen!

                                Der DbfK hat eine Petition aufgesetzt, gegen den Abbau von Qualität in der Kranken- und Altenpflege. Bezugnehmend auf die Gesetztesnovelle vom 10.07.2009.

                                Jeder von uns kann diese Petition Online unterschreiben.

                                Und zwar unter folgendem Link:

                                https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=6476


                                Gruß der Randbayer
                                Zuletzt geändert von Randbayer; 13.08.2009, 17:33.
                                At a cardiac arrest, the first procedure is to take your own pulse

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