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Krank im Dienst

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    Krank im Dienst

    Hallo Kollegen!

    Wie wird es bei euch gehandhabt, wenn sich ein Kollege vor dem Bereitschaftsdienst krankmeldet?
    Bleibt der Dienst und damit die Stunden stehen oder fällt er weg und es wird der Durchschnitt gezahlt?

    Gruß scorpina71
    Anästhesie- dein Freund und Helfer!

    #2
    AW: Krank im Dienst

    Wenn´s unter der Woche ist, gibt´s die normale Tagesarbeitszeit.
    Am Wochenende natürlich nix.

    Gruß,
    Monty
    Kein Puls, kein Ton, wir kommen schon!

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      #3
      AW: Krank im Dienst

      Ist doch eigentlich klar:

      durch Krankheit darf man keinen Nachteil erleiden, will heißen:

      der Durchschnittswert der verlorengegangenen Zuschläge wird gezahlt und die Stunden wie gearbeitet angerechnet, Urlaub muß nochmals gegeben werden, Freizeitausgleichstage fallen allerdings unter den Tisch.

      Gruß, Rainer
      ...not sleeping...but relaxed...

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        #4
        AW: Krank im Dienst

        Zitat von R.Fischer
        der Durchschnittswert der verlorengegangenen Zuschläge wird gezahlt
        Interessant, ist mir bisher noch nicht aufgefallen (bin aber auch kaum krank), welche Zuschläge denn? Allgemeine Schichtzulage ok, aber was ist der Durchschnitt der z.B. Nachtdienstzuschläge, so gering sie auch sein mögen?

        Monty
        Kein Puls, kein Ton, wir kommen schon!

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          #5
          AW: Krank im Dienst

          Liebe Kollegen,
          der Durchschnitt wird individuell berechnet.
          Grundlage sind die geleisteten Dienste im Jahr, somit kann sich der Durchschnitt von Jahr zu Jahr verändern.
          Der Durchschnitt wird auch pro Urlaubstag bezahlt.
          Auf der Lohnabrechnung sollte der Durchschnitt ersichtlich sein.

          zur Ausgangsfrage : wer krank wird bekommt seine dienstplanmäßige Arbeitszeit gutgeschrieben. Die Bereitschaftszeit wird nicht angerechnet, dafür gibt es ja den "Durchschnitt".

          Noch Fragen ?

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            #6
            AW: Krank im Dienst

            Korrekt. Krank ist wie gearbeitet, es dürfen den Arbeitnehmer dadurch keine Nachteile entstehen .
            Es gibt diesen Aufschlag als Durchschnitt der geleisteten Dienste, jedoch nicht als Durchschnitt des vergangenen Jahres sondern als Durchschnitt der letzten 3 Monate.
            Zitat TVöD § 21:
            "...Die nicht in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltnestandteile werden als Durchschnitt auf Basis der dem maßgebenden Ereignis für die Entgeltfortzahlung vorhergehenden, letzten drei vollen Kalendemonate (Berechnungszeitraum) gezahlt...."
            Liebe scorpina71,
            solltest Du nicht wissen, wo auf Deiner Lohnabrechnung dieser Posten zu finden ist, so wende Dich an Deinen Sachbearbeiter. Der muss Dir Deine Abrechnung erklären, Du hast ein Recht darauf, die Abrechnung zu verstehen.
            Im Übrigen lehnen sich die Kirchen häufig an das öffentliche Tarifrecht an und handhaben solche Dinge ähnlich.
            Viele liebe Grüße
            fridolin
            immer gelegentlich manchmal
            Wahlspruch: Dormicum macht den dicksten Bären stumm...

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