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Leistung der Pflegenden beurteilen

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    #16
    AW: Leistung der Pflegenden beurteilen

    Moment- ist im letzten tarifvertrag nicht von einem möglichen Leistungsentgeld die Rede?

    § 18 VKA Leistungsentgelt

    (1) 1 Die leistungs- und/oder erfolgsorientierte Bezahlung soll dazu beitragen, die öffentlichen Dienstleistungen zu verbessern.
    2 Zugleich sollen Motivation, Eigenverantwortung und Führungskompetenz gestärkt werden.

    (2) 1 Ab dem 1. Januar 2007 wird ein Leistungsentgelt eingeführt. 2Das Leistungsentgelt ist eine variable und leistungsorientierte Bezahlung zusätzlich zum Tabellenentgelt.

    (3) 1 Ausgehend von einer vereinbarten Zielgröße von 8 v.H. entspricht bis zu einer Vereinbarung eines höheren Vomhundertsatzes das für das Leistungsentgelt zur Verfügung stehende Gesamtvolumen 1 v.H. der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres aller unter den Geltungsbereich des TVöD fallenden Beschäftigten des jeweiligen Arbeitgebers.
    2 Das für das Leistungsentgelt zur Verfügung stehende Gesamtvolumen ist zweckentsprechend zu verwenden; es besteht die Verpflichtung zu jährlicher Auszahlung der Leistungsentgelte.
    http://www.der-oeffentliche-sektor.d.../infothek/1448
    Tja- der Kommunismus (Jedem nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seinen Bedürfnissen) im Tarifvertrag scheint endlich der Vergangenheit anzugehören... wenn der AG es denn wagt umzuschwenken: jedem nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seinen Leistungen.

    Elisabeth

    Kommentar


      #17
      AW: Leistung der Pflegenden beurteilen

      Liebe Elisabeth,
      liebes Forum:
      die Tarifeinigung des TV ÖD sieht (vorläufig) den Wegfall des Leistungsentgeldes vor.
      Zu finden unter folgendem Link:
      http://tarif-oed.verdi.de/tarifrunde...ifeinigung.pdf
      Auszug:
      "Besondere Regelungen für Krankenhäuser
      1. Abweichend von Teil A Ziffer I Nr. 1 erhöhen sich die Tabellenentgelte
      a) ab 1. Januar 2008 (Tarifgebiet Ost: ab 1. April 2008) um 50 Euro sowie anschließend
      um 1,6 v.H. und
      b) ab 1. Januar 2009 um weitere 4,3 v.H.
      2. Die Beschäftigten erhalten im Tarifgebiet West ein um 1,0 v.H. vermindertes
      Leistungsentgelt gem. § 18 Abs. 3 TVöD.

      3. Die Zulage gem. § 52 Abs. 2 TVöD BT-K wird im Tarifgebiet West um 10 Euro
      vermindert. Entsprechendes gilt für die Zulage gem. § 52 Abs. 4 TVöD BT-K.
      4. Abweichend von Teil C Ziffer II beträgt im Tarifgebiet West die regelmäßige Arbeitzeit
      gem. § 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b TVöD für die Beschäftigten im Geltungsbereich
      des TVöD BT-K 38,5 Stunden. Abweichend von Satz 1 gelten in
      Baden-Württemberg 39 Stunden. Ziffern 2 und 3 gelten nicht im Bereich des KAV
      Baden-Württemberg.
      5. Die monatlichen Ausbildungsentgelte der Auszubildenden nach TVAöD
      - Besonderer Teil Pflege - werden ab 1. Januar 2008 um 70 Euro erhöht."

      Bedeutung:
      Da im TVöD 1% Leistungsentgelt fixiert sind und 1% wegfällt, bleiben 0,00 % Leistungsentgelt übrig. (Zu finden unter Ziff. 2)
      Es fällt also de facto weg. Was allerdings passiert, wenn das Leistungsentgelt erhöht wird, geht hieraus nicht hervor.

      Ich hoffe somit ein wenig Klarstellung in den Dschungel des Tarifrechts gebracht zu haben.
      Viele liebe Grüße
      der unklare
      fridolin
      immer gelegentlich manchmal
      Wahlspruch: Dormicum macht den dicksten Bären stumm...

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