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Sterbehilfe

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    #46
    AW: Sterbehilfe

    Hallo,
    Einmal Zürich und nicht zurück
    Die Schweiz praktiziert die weltweit liberalste Regelung der Sterbehilfe. Deshalb gibt es mittlerweile einen "Sterbetourismus", den die Regierung nun eindämmen will ...
    Zum Artikel: http://www.berlinonline.de/berliner-...001/index.html
    Gruß

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      #47
      AW: Sterbehilfe

      Moin,
      Der Anwalt der Sterbenden
      Er wollte einer alten Frau einen friedlichen Tod ermöglichen. Nun steht Rechtsanwalt Putz wegen versuchten Totschlags vor Gericht. Kurz vor dem Urteil spricht der Jurist über seine Beweggründe – und die Selbstherrlichkeit der Medizin.
      Zum Artikel bei focus: http://www.focus.de/finanzen/recht/t...id_521963.html
      Gruß

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        #48
        AW: Sterbehilfe

        Warum kommt mir eigentlich immer die Galle hoch, wenn ich lese: RA Putz.

        Im Sternartikel zu diesem Thema war eine interessante Aussage. Nun ist das sicher journalistisch verfärbt- aber es dürfte nicht weit von der Wahrheit weg sein: die Kinder konnten das Leiden der Mutter nicht mehr ertragen.

        Der Vergleich mit T.Sh. ist mehr als treffend. Auch da wurde ein Mensch umgebracht. Man hat sie verhungern lassen. Und weil das Sterben zu lange dauerte hat man zum Schluss wenigstens das Leiden der Frau gelindert per Opiat.

        Wer von euch könnte sich auf die von RA Putz favorisierte Art der Sterbehilfe einlassen? Er versucht ja den normalen Sterbevorgang einzuläuten, indem er empfiehlt Nahrung und Flüssigkeit zu reduzieren.


        Elisabeth

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          #49
          AW: Sterbehilfe

          Was passiert denn mit den Patienten, die sich als Belastung für ihre Angehörigen sehen? Werden die auch dazu "angehalten" und aufgemuntert, "den Stecker" ziehen zu lassen?

          Ein sehr schwieriges Thema. Wer entscheidet was? Gerade in Deutschland allerdings auch nur mit negativen Gefühlen behaftet.
          Bekommen wir es ihrgend wann mal hin, die Geschichte in die Gegenwart anzupassen ohne als Mörder da zu stehen? Ein normaler Umgang mit Menschenverstand und ohne schlechtem Gewissen, mit rechtlicher Klarheit und ohne "Machtausübungstendenz" sollte das Ziel sein.

          Gruß
          Heike
          Wer zuletzt lacht stirbt fröhlich

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            #50
            AW: Sterbehilfe

            Ich kann nicht allem folgen. Das Durchschneiden eines Ernährungsschlauches und der damit verbundene Abbruch der künstlichen Ernährung ist weder Mord noch Totschlag unter folgender Voraussetzung. Es gibt keine medizinische Indikation mehr, keine Zustimmung des Patienten oder eine Patientenverfügung, die genau diesen Fall regelt. Eines reicht. Es reicht auch der mutmaßliche Wille des Patienten, Er muss dokumentiert sein. Es ist hilfreich, wenn diesen nicht nur die Erbfolger bezeugen können.
            So ist die deutsche Rechsprechung zur Zeit. Der Patientenwille ist juristisch gestärkt worden. Konflikte gibt es wenn die Ärzte eine Indikation sehen, behandeln wollen, eine der anderen Tatsachen aber dagenspricht. Dann ist das Gericht einzuschalten. Ist auch kein Problem. Die Juristen sehen die Sache dann nur aus juristischer Sicht, und die ist erfahrungsgemäß recht eindeutig.
            Unterlassen von Behandlung ist unter obigen Vorraussetzung passive Sterbehilfe. Diese ist nicht verboten, wenn die Bedingungen stimmen.

            Sören
            wat mut dat mut

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              #51
              AW: Sterbehilfe

              @all,
              ich denke ab heute nachm. wird es spez. zu dem Fall von Sören eine Pressemitteilung geben...



              bin selbst gespannt!
              so long arnold

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                #52
                AW: Sterbehilfe

                @all,
                und das Urteil ist hier jetzt bereits zu finden...

                so long arnold

                Kommentar


                  #53
                  AW: Sterbehilfe

                  PS

                  so long und schönes WE
                  Arnold

                  Kommentar


                    #54
                    AW: Sterbehilfe

                    und natülich gibt es schon auch erste Pressestimmen:
                    Wenn Kranke sich den Tod wünschen, darf ihre Behandlung nicht nur unterlassen, sondern nun auch aktiv abgebrochen werden. Dieses Tun ist nicht strafbar, hat der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil zur Sterbehilfe jetzt entschieden.

                    so long arnold

                    Kommentar


                      #55
                      AW: Sterbehilfe

                      Gibt es noch Gerechtigkeit auf Gottes Erdboden? RA Putz wurde wenigstens die gelbe Karte gezeigt. ... Bis er das nächste Opfer gefunden hat, dürfte es nicht lange dauern.

                      @Sören- es ist Mord. Du enthälst einer hilflosen Person die Nahrung vor. Es gibt hier keinen Wunsch: tötet mich. Die Kinder selber sprechen davon, dass sie das Leid nicht mehr ertragen konnten. Ehedem war das leid für sie offensichtlich nicht so stark wahrnehmbar. Es wurde der PEG-Anlage zugestimmt.

                      Was mich an dem ganzen so erschreckt- dass man davor zurückschreckt aktiv zu werden indem man entsprechende Mittel spritzt... aber Verhungern lassen ist human. Wirklich?

                      Und haben wir es verlernt, Nächstenliebe aktiv zu leben.

                      Elisabeth

                      Kommentar


                        #56
                        AW: Sterbehilfe

                        Hallo Elisabeth,
                        ich glaube es sinnvoll das Urteil nochmal in Ruhe zu lesen...
                        Und ich denke du wirst deine ANTWORT dann überdenken...
                        Arnold

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                          #57
                          AW: Sterbehilfe

                          Moin,
                          @ Elisabeth, ist dieser Umgang mit der Patientin im Heim ethisch und human???
                          ... Sie wurde über eine sogenannte PEG-Sonde, also einen durch die Bauchdecke in den Magen geführten Schlauch, künstlich ernährt. Dann spielten sich unbegreifliche Vorfälle ab: Ihre Zähne wurden gezogen, da sie die ja nicht mehr brauchte. Ein Luftröhrenschnitt sollte den Schleim absaugen, an dem sie hätte ersticken können. Ein mehrfach gebrochener, ausgekugelter Arm – die Ursache blieb unklar – wurde amputiert; nicht Pflegekräfte, sondern die Angehörigen hatten nämlich entdeckt, dass dieser schon schwarz war und stank. ...
                          Zum vollständigen Artikel: http://www.zeit.de/gesellschaft/zeit...chtshof-urteil

                          Gruß

                          Kommentar


                            #58
                            AW: Sterbehilfe

                            Nochmal ein Hinweis auf einen Artikel auf "Der Spiegel online":

                            Der eine Fall: Ein Komapatient bekommt keine Nahrung mehr. Der andere Fall: Ein Arzt oder Angehöriger schneidet den Versorgungsschlauch durch. Gibt es einen Unterschied? Nein, mit einer Patientenverfügung ist beides legal, urteilte der Bundesgerichtshof - und hat damit Sterbehilfe neu definiert.


                            Nach meiner Einschätzung ein großer Schritt in die richtige Richtung zur klinischen Praktikabilität. Der Begriff Behandlungsabbruch ist sinnvoller als falsch verstandene Definitionen von aktiver oder passiver Sterbehilfe. Hier war es bisher entsetzlich, mit der Unkenntnis von Ärzten, Pflegepersonal und auch Juristen leben zu müssen.

                            liebe Grüße aus'm Pott

                            Uli

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                              #59
                              AW: Sterbehilfe

                              @ ostfriesland- die desolaten Pflegezustände sind ja auch einem eklatanten Personalmangel in den Heimen geschuldet. Hinzu kommt, dass nicht jeder diesen Beruf ausüben sollte.

                              Denken wir deinen Gedankengang weiter, würde es bedeuten, dass man zukünftig mehr darauf drängen muss, dass wenn eine dauerhafte Bewusstlosigkeit vorliegt, das Ableben zu forcieren per Verhungern.

                              Ich denke, dass du dies nicht meinst.

                              Die Beschreibung der Zustände in dem Heim zeigen einmal mehr, dass die Gesellschaft mit den zu erwartenden Problemen im Rahmen der demographischen Veränderungen nicht wird umgehen können. Der kurze Weg ist das "sozialverträgliche Ableben". In meinen Augen ist dies ein Armutszeugnis.

                              Behandlungsabbruch- was bedeutet dieses Wort? Nur weil ich dem Kind einen anderen Namen gebe, ändert sich nichts an dem Fakt. Schnelle Methode per Pharmakologie- nein. Verhungern lassen (denn nichts anders ist es schlussendlich) ist aber korrekt. Warum?

                              Sind wir nicht eine verlogene Gesellschaft? Wir schützen das Leben, solange es nur irgend geht, um dann, wenn es uns nicht mehr lebenswert erscheint, wenn wir glauben dass das Leiden für den Betroffen unerträglich ist, das Leben human beenden. Wobei- was heißt human?

                              Behandlungsabbruch bedeutet für mich: Einstellung der Katecholamingabe, Abstellen der Beatmung unter Opiatschutz, u.ä.

                              5 Jahre haben die Kinder zugeschaut und jetzt fällt ihnen ein: nein, dass wollte sie so nicht. Wieso kommt diese Erkenntnis erst nach 5 Jahren?

                              Ich bleib dabei: viele Entscheidungen in diese Richtung- bei nicht vorliegender Patientenverfügung- haben nur einen Hintergrund: die Angehörigen sind schlicht und einfach überfordert.

                              30 Jahre Berufserfahrung haben mich gelehrt, dass ein Mensch auch bei er besten Ernährung stirbt. Ein fünfjähriges Überleben bei den beschriebenen "Komplikationen" ist mir nicht bekannt... es sei denn derjenige hat einen großen Überlebenswillen.

                              Vielleicht liegt meine Einstellung darin begründet, dass ich aus der basalen Ecke komme. Aber ich habe zuviel Pat. erlebt, die angeblich keinerlei Reaktionen zeigten, und es war dann ganz anders. Man musste nur hinschauen... und aushalten, dass man ev. nicht richtig versteht.

                              Elisabeth

                              PS Bei den Sondenernährungen frage ich mich immer: wir da überhaupt adäquat ernährt? 1000 ml Fresubin gabs bei dem aktuellen Beispiel pro Tag. Ich gehe mal von der optimalen Variante aus, dass es 1500 kcal waren. Nur um den Grundumsatz abzudecken dürfte die Frau nicht schwerer als 65 Kilo gewesen sein. Sie darf kein Fieber bekommen, Sie darf keine Entzündungen haben. usw. denn sonst hätte man bereist vorher versucht, sie verhungern zu lassen... nur nicht so auffällig.

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                                #60
                                AW: Sterbehilfe

                                Moin,

                                inbezug nehmend auf den Artikel in der Zeit wollte ich damit nicht ausdrücken, dass jemand "verhungern" sollte, aufgrund der Pflegeumstände.
                                Ich bin über die Entscheidung des BGH froh - allerdings glaube ich nicht, dass sich auf der Station, wo ich zur zeit arbeite, irgendetwas ändert, da ein Großteil der Ärzte glaubt, hat der Patient einmal in eine OP eingewilligt, willigt er auch in jedliche weitere Maßnahme ein und der Wille des Patienten, auch wenn er adäquat ist herzlich wenig zählt. ("Halbgott in Weiß")

                                Sollte jemals einer meiner Angehörigen in solch einer Lage sein und mit den Ärzten über den weiteren Verlauf nicht zu einer Lösung gekommen werden, bin ich froh, das es Rechtsanwälte wie Herrn Putz gibt.

                                Gruß

                                Kommentar

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