Forum zwai AI Top

Einklappen

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Verpflichtung nach der Fachweiterbildung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Verpflichtung nach der Fachweiterbildung

    Hallo zusammen!

    Nach meiner Weiterbildung bin ich per Vertrag verpflichtet noch drei Jahre am Haus zu bleiben, was sicher bei den meisten so ist. Nun meine Frage, wenn ich innerhalb der drei Jahre meinen Arbeitsumfang reduzieren möchte auf sagen wir mal 25-50%, verlängert sich dann meine Verpflichtungszeit?
    Im Vertrag steht nichts von Arbeitsumfang sondern nur drei Jahre Betriebszugehörigkeit.

    Gruß

    gimlie

    #2
    AW: Verpflichtung nach der Fachweiterbildung

    Hallo gimlie,

    ich bin mir relativ sicher, dass die Verpflichtungszeit sich dadurch nicht verlängert. Aber ich zweifle, ob der Arbeitgeber in diesem Zeitraum einer Reduzierung zustimmen wird?

    Tildchen

    Kommentar


      #3
      AW: Verpflichtung nach der Fachweiterbildung

      Gute Frage. Das müsst ich dann halt klären. Kann denn er AG eine Reduktion verweigern, oder nur in begründeten Fällen? Was wären solche Gründe?

      Gruß

      gimlie

      Kommentar


        #4
        AW: Verpflichtung nach der Fachweiterbildung

        Nein, der Arbeitgeber MUSS eine Reduktion auf das gewünschte Maß möglich machen, dafür bedarf es nichtmal eine Begründung seitens des Arbeitnehmers, es reicht ein kurzer Antrag auf Reduktion der Stelle. Allerdings darf sich der AG dazu bis zu 6 Monaten Zeit lassen, spätestens nach 6 Monaten also hast Du deinen gewünschten Stellenumfang.
        Umgekehrt ist das allerdings schwieriger, aufstocken muss er die Stelle nicht.

        Der Stellenumfang ist für die Verpflichtungszeit nicht relevant, daher werden ja auch viele Babies so geplant, dass sie im Anschluss an die FWB kommen und man die drei Jahre mit Erziehungsurlaub verbringen kann

        Auch mal darüber nach denkt die
        Honigbiene (auch wenn die 3 Jahre schon längst um sind)
        Das war schon immer so, das war noch nie so und da könnt ja jeder kommen.....

        Kommentar


          #5
          AW: Verpflichtung nach der Fachweiterbildung

          Hm, verstehe!

          Vielen Dank für die Antwort!:jubel:

          Gruß
          gimlie

          Kommentar


            #6
            AW: Verpflichtung nach der Fachweiterbildung

            Noch mal ich!

            Ist es aber nicht so, dass der AG Teilzeit verweigern kann wenn betriebliche Gründe dagegensprechen?
            Kann er dann nicht die gezahlte Fachweiterbildung als betrieblichen Grund, sprich unverhältnissmässige Kosten geltend machen?
            Oder aber zählt das nicht?

            Gruß
            gimlie

            Kommentar


              #7
              AW: Verpflichtung nach der Fachweiterbildung

              Zitat von gimlie
              Noch mal ich!

              Ist es aber nicht so, dass der AG Teilzeit verweigern kann wenn betriebliche Gründe dagegensprechen?
              Kann er dann nicht die gezahlte Fachweiterbildung als betrieblichen Grund, sprich unverhältnissmässige Kosten geltend machen?
              Oder aber zählt das nicht?
              Gruß
              gimlie

              Das mit den betrieblichen Gründen wäre auch mein Einwand gewesen, mit dieser argumentation kann der AG fast alles verweigern. Weil diese Gründe sind nirgendwo definiert glaube ich!

              Wenn er es genehmigt kann er meines Wissens die Kosten nicht geltend machen...., aber vielleicht holst du dir mal Rat bei einem Anwalt! Eine Beratungsstunde kostet ja nicht die Welt!

              Kommentar


                #8
                AW: Verpflichtung nach der Fachweiterbildung

                Gehe doch zuerst einmal zur Mitarbeitervertretung. (MAV, Betriebsrat, Personalrat) oder zur Gewerkschaft. Ist billiger als der Anwalt.
                Viele liebe Grüße
                fridolin
                immer gelegentlich manchmal
                Wahlspruch: Dormicum macht den dicksten Bären stumm...

                Kommentar


                  #9
                  AW: Verpflichtung nach der Fachweiterbildung

                  hallöchen,

                  nun haben wir ja das jahr 2010. momentan arbeite ich unter tvöd bedingung.
                  habe meine fwb vor einem monta abgeschlossen und möchte nun eventuell das haus wechseln.
                  so, zu beginn habe ich keinerlei verpflichtungen oder rückzahlforderungen unterschrieben. gar nüscht.
                  so kann ich doch nun auch theoretisch ganz normal kündigen , oder ist es irgendwie im tvöd verankert das man bei weiterbildungen automatsich ans haus gebunden is oder einen teil der kosten rückerstatten muss?
                  Darmrohr Fanclub

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Verpflichtung nach der Fachweiterbildung

                    Normalerweise steht das im Tarif. In der AVR steht es.
                    Kein MA hat das Recht eine Arbeitszeitverkürzung durchzusetzen, wenn betriebliche Gründe dagensprechen. Die zu finden ist aber nicht einfach. Es nutzt aber keinem das mit Gewalt durchzusetzen, weil der Arbeitgeber immer die Lage der Arbeitszeit bestimmen kann und aus betrieblichen Notwendigkeiten Mehrarbeit anordnen kann. Die betrieblichen Gründe sich nich schwer zu finden, solange auch noch kleine Lücken im Stellenplan zu finden sind. Es wäre naiv zu glauben, man den Dienstgeber hier zwingen.
                    Sören
                    wat mut dat mut

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Verpflichtung nach der Fachweiterbildung

                      ist etwas schwierig zu finden, gibts da nen link?
                      Darmrohr Fanclub

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Verpflichtung nach der Fachweiterbildung

                        Die Tarifregelungen müssten alle im Netz stehen. Ich müsste auch erst durchsuchen.
                        Wir geben es den Teilnehmern vorher auch noch schriftlich, damit keiner böse Überraschungen erlebt. Das gebietet die Fairness im Umgang miteinander. Verpflichtungen, die nach Beginn einer Maßnahme geschlossen werden sind nicht bindend.

                        Sören
                        wat mut dat mut

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Verpflichtung nach der Fachweiterbildung

                          es is für mich im netz überhaupt nich zu finden. mein arbeitgeber hat mir nichts vorher gegeben oder gesagt. schade aber auch. naja irgendwann wird vielleicht jemand mal ne antwort haben!
                          Darmrohr Fanclub

                          Kommentar

                          Lädt...
                          X