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Vollständige Version anzeigen : Kosten der Fachweiterbildung


Broesel
28.11.2006, 13:55
Hallo,

wie Ihr ja mitbekommen habt steht bei mir die Fachweiterbildung an, und jetzt meine frage.... welche Kosten enstehen die der Arbeitgeber mir anrechnen darf...sprich in meine Verpflichtung einrechnen kann... :confused:


Stimmt das, dass eine verpflichtung vom maximal 3 Jahren nur noch zulässig ist?:schock:

Wie sehen die Verpflichtungen in eurem Hause aus???

fridolin
29.11.2006, 13:38
Lieber Broesel, liebes Forum,
ja, es ist richtig. Viele Häuser haben sich bei der Gestaltung der Verträge an der Sonderregelung 2a BAT Nr. 7 Abs. 2 orientiert und bürden den weitergebildeten Mitarbeitern die "Last" auf, 3 Jahre in dem ehemaligen Ausbildungsbetrieb bleiben zu müssen.
Möchte der Mitarbeiter früher gehen, so staffelt sich die Rückzahlung der Ausbildungskosten wie folgt:
im ersten Jahr nach Abschluss der Fort- oder Weiterbildung die vollen Aufwendungen,
im zweiten Jahr nach Abschluss der Fort- oder Weiterbildung zwei Drittel der Aufwendungen,
im dritten Jahr nach Abschluss der Fort- oder Weiterbildung ein Drittel der Aufwendungen.

Lieber Broesel, gehe erst im vierten Jahr nach Ende Abschluss der Fort- oder Weiterbildung und Du brauchst NICHTS mehr zurück zu zahlen.
Eine Alternative gibt es noch: suche Dir einen neuen Arbeitgeber, der DICH unbedingt haben möchte, weil DU eine fachlich hoch qualifizierte Fachkrankenschwester -pfleger bist und weil Du eine besondere, persönliche Art hast, dann kannst DU mit dem neuen Arbeitgeber verhandeln, dass er für Dich die Fort- und Weiterbildungskosten, die Du an Deinen alten Arbeitgeber zurückzahlen müsstest, übernimmt. :wow:
Aber wahrscheinlich wird dann auch der neue Arbeitgeber darauf bestehen, Dich vertraglich für einen bestimmten Zeitraum zu fesseln.
Nun möchtest Du sicherlich auch die genaue Höher der Kosten der Weiterbildung wissen. Hier frage doch einfach Dein Weiterbildungsinstitut. Dort - oder vielleicht sogar im Angebotskatalog - kannst Du die genauen Kosten erfahren, da jede Weiterbildungsstätte die Kosten selbst kalkuliert.
So, nun hat der fridolin viel an Information geliefert und hofft, alle Fragen beatwortet zu haben.
Sollten noch Unklarheiten bestehen, so will ich gerne weiterhin mit Rat und Wort beistehen und freue :jubel: mich über möglichst viele flachweitergebildete KollegInnen.
Viele liebe Grüße
der noch einmal den alten BAT lesende fridolin

arnold kaltwasser
29.11.2006, 14:58
Lieber Broesel, liebes Forum,
...3 Jahre in dem ehemaligen Ausbildungsbetrieb bleiben zu müssen.
...Nun möchtest Du sicherlich auch die genaue Höher der Kosten der Weiterbildung wissen. ...flachweitergebildete KollegInnen.
... fridolin
Hallo Fridolin,
man könnte auch sagen:
:dafuer: dürfen"
die Kosten sind mind. 25.000 pro TN
und das letzte war dann der freudsche Versprecher, oder war deine Weiterbildung eher :hihi: FLACH

so long arnold

fridolin
29.11.2006, 16:19
Hallo Fridolin,
man könnte auch sagen:
:dafuer: dürfen"
die Kosten sind mind. 25.000 pro TN
und das letzte war dann der freudsche Versprecher, oder war deine Weiterbildung eher :hihi: FLACH

so long arnold

Lieber Arnold,
meine Fachweiterbildung ist schon soooo lange her......-
da saßen wir noch nach der Arbeit in einem Raum und mussten überwiegend den ärztlichen Vorträgen lauschen....
Und manchmal nach anstrengenden Diensten oder mitten im Nachtdienst konnten wir den Kopf nur mühevoll aufrecht halten, um den Anschein der Aufmerksamkeit zu erwecken.
In der Tat handelt es sich hier allerdings um ein Versehen, die Taten sind schneller als meine Finger. Nimm` den Ausdruck doch nicht so ernst um lache, denn Lachen ist gesund und in der Pflege zu wenig.

25.000 € reine Lehrgangsgebühren erscheint mir doch sehr hoch gegriffen. Entweder ist Eure Ausbildung 1aaaaa oder die 25.000 € setzen sich aus noch mehr Posten wie zum Beispiel "Ausfallzeiten" und ähnlichem zusammen.
Um die Zahlen vergelichbar zu machen, wäre es gut, die reinen Lehrgangskosten zu nennen und die Kosten für Ausfallzeiten unsw. gesondert zu listen - sind diese doch meines Wissens von Arbeitgeber zu Arbeitgeber unterschiedlich berechnet.
der nicht wissende
fridolin

arnold kaltwasser
29.11.2006, 16:33
Lieber Arnold,
...da saßen wir noch nach der Arbeit in einem Raum und mussten überwiegend den ärztlichen Vorträgen lauschen....
... Nimm` den Ausdruck doch nicht so ernst um lache, denn Lachen ist gesund und in der Pflege zu wenig.

...fridolin
die Zeiten mit dem "Raum" sind glücklicherweise nicht mehr ganz so...bei der Summe sind natürlich die Ausfallzeiten dabei...eine Rechnung insgesamt ist meißt nicht einfach, da Weiterbildungen oft in Bildungseinrichtungen integriert sind (sinnigerweise) aber wäre prinzipiell möglich.
Lachen tue ich natürlich gerne
der flachpflescher arnold

WomBat
30.11.2006, 19:05
Hier zwei Links, die unter Umständen kostensenkend wirken können: :D

Begabtenförderung (www.begabtenfoerderung.de)

Meister-BAföG (http://www.meister-bafoeg.info/)

WomBat, kein Schnäppchen, aber immerhin

FKPD
04.01.2007, 07:02
die Kosten sind mind. 25.000 pro TN


Hallo miteinander.

Ich bin gerade mitten in der Ausbildung und bei mir kostet sie 5000€ pro Jahr und das halt 2 Jahre. Was ich mich frage ist, ob der Arbeitgeber auch die Stunden berechnet, die du nicht auf dem Arbeitsplatz, sondern in der Schule warst??? Dann wären die Kosten natürlich Immens höher.

Verpflichtet hab ich mich 3 Jahre (nach Abschluß der Ausbildung)

Sören Lösche
04.01.2007, 08:24
hallo FKPD,
der Dienstgeber berechnet:
1. Kursgebühren
2. Bruttolohnkosten für die Arbeitstage an denen der Kurteilnehmer nicht für den Dienst zur Verfügung steht und auch kein Tauschpartner. Als zumindest Studientage und Sondereinsätze.
Somit kommt es zu hohen Kosten auf deren Basis die Rückzahlungen berechnet werden.
Sören

Flipper
29.04.2007, 15:35
drei jahre (nach ende der weiterbildung) ...

sollte man vorher die biege machen, werden die schulkosten in höhe von 5.750 € anteilig der noch ausstehenden verpflichtungszeit fällig

Sören Lösche
29.04.2007, 17:52
das ist schon die Mitarbeiterfreundliche Version, nicht mehr sehr verbreitet. In der Regel kommt der Brottolohn für den Ausfall im eigenen Haus dazu.
Sören

Miss Honey
29.04.2007, 20:44
Naja, die Häuser verpflichten einen nur zu drei Jahren Betriebszugehörigkeit, nicht zum Stellenumfang, daher kann auch kein realer Bruttolohn "in Rechnung" gestellt und eingefordert werden. Man könnte auch direkt nach der FWB seine Stelle reduzieren ohne Rückzahlungsverpflichtung.
Eine direkt nach der Fachweiterbildung schwanger gewordene und dann drei Jahre Erziehungsurlaub nehmende Krankenschwester muss auch nichts zurückzahlen obwohl dem Haus die Arbeitskraft für den ausgebildeten Bereich fehlt.

Sören Lösche
29.04.2007, 22:02
Das ist nicht richtig. Wenn man nach der Fachweiterbildung reduziert, ändert das nichts an den Tagen, die man während der Fachweiterbildung ohne Tauschpartner in anderen Häusren oder in der Schule war. Der Bruttolohn eben dieser Tage kann leicht berechnet werden und ebenso leicht eingefordert werden, im Kündigungsfalle. Voraussetzung ist immer, dass es zuvor klare schriftliche Vereinbarungen gibt.
Wenn jemand Erziehungsurlaub nimmt, hat er nicht gekündigt. Das können übrigens auch Männer. Der Mutterschutz ist eh von allen diesen Dingen ausgenommen. Es gibt hierzu genügend Arbeitsgerichtsurteile abgesehen von meinen persönlichen Erfahrungen. Die Verfahren scheitern nur sehr oft an Formfehlern, arbeitgeberseitig. Aber man sollte sich nicht darauf verlassen.
Sören:mosh:

Flipper
29.04.2007, 22:42
das ist schon die Mitarbeiterfreundliche Version, nicht mehr sehr verbreitet. In der Regel kommt der Brottolohn für den Ausfall im eigenen Haus dazu.
Sören


bin ja auch ein freundlicher mitarbeiter :D


zur ergänzung

zum einem wird in unserem verbund mit einem rotationssystem gearbeitet das dafür sorgt, dass jedes haus (nicht jede station!) immer so viele mitarbeiter des weiterbildungskurses auf den dienstplänen hat, wie das haus insgesamt auch losgeschickt hat. dadurch ändert sich bei "abspringern" oder "kursbabys" der rotationsplan - es bleiben aber keine stellen unbesetzt.

und zum zweiten ist bei der verpflichtung noch dazugekommen, dass man bei uns im vorfeld einen freizeitanteil beim theoretischen teil von 40% festgelegt hat. also finanziert man von vornherein ein stückweit mit.

und zum dritten finde ich drei jahre auch nicht gerade ohne ... schliesslich hat man zwei jahre kurs plus die zeit davor .... so kommt doch einiges zusammen.

Flipper
29.04.2007, 22:51
Naja, die Häuser verpflichten einen nur zu drei Jahren Betriebszugehörigkeit, nicht zum Stellenumfang, daher kann auch kein realer Bruttolohn "in Rechnung" gestellt und eingefordert werden. Man könnte auch direkt nach der FWB seine Stelle reduzieren ohne Rückzahlungsverpflichtung.
Eine direkt nach der Fachweiterbildung schwanger gewordene und dann drei Jahre Erziehungsurlaub nehmende Krankenschwester muss auch nichts zurückzahlen obwohl dem Haus die Arbeitskraft für den ausgebildeten Bereich fehlt.


einmal zurückspulen bitte. wie der herr lösche auch schon sagt - die verpflichtungssumme richtet sich nach den kosten, die WÄHREND der weiterbildung entstanden sind. theoretisch könnte also der arbeitgeber am ende des kurses jedem teilnehmer eine rechnung erstellen, in der alles aufgedröselt wird - schulkosten, ausfallzeiten, reisekosten, pipapo. und die rechnung wird eben nur fällig, wenn man sich während der verpflichtungszeit aus 'eigenverschulden' aus dem staub macht. und schwangerschaft ist nun mal kein eigenverschulden - auch wenn man sich manchmal fragt, wie es nur dazu kommen konnte :wow:

Monty
02.05.2007, 19:10
Hallo!

Bei uns werden die Kosten mit 3600 € beziffert, bzw. das ist die Summe, welche gezahlt werden muß, wenn man nach der FWB kündigt. Mit jedem Monat werden 100€ (1/36) weniger fällig, d.h. nach 3 Jahren ist "abbezahlt".
Scheint insgesamt eher ein Schnäppchen zu sein, der Arbeitgeber hat ja auch was von uns. Man sollte sich immer überlegen, welchen echten Mehraufwand eine FWB hat: Unterlagen, fehlende Arbeitsleistung während der Unterrichtszeit, Dozentenprämien, erhöhter Personalbedarf von Praxisanleiter, welche zu Anleitungen zusätzlich anwesend sind, aber "nur" zusehen/mitarbeiten, ... .
Ich denke nicht, das ein Krankenhaus das Gehalt eines Fachkursteilnehmers als vollen Verlust rechnen kann, wir arbeiten schließlich auch normal weiter.

Gruß, Monty

Pallas
08.05.2007, 22:55
Hallo!
Naja, wir werden zu einer 3-jährigen Betriebszugehöhrigkeit verpflichtet.Wir können innerhalb des Weiterbildungsverbundes ohne Kosten den Betrieb wechseln.Unsere Klinik hat sich einem Weiterbildungsverbund mit mehreren Kliniken angeschlossen (Kostenersparnis).
Nach 3 Jahren endlich :jubel: das Weite suchen, wenn machbar oder ......





einen schönen Gruß aus dem Badischen

Baden macht sauber, was macht Württemberg?

arnold kaltwasser
09.05.2007, 09:16
...Naja, wir werden zu einer 3-jährigen Betriebszugehöhrigkeit verpflichtet...
:confused:
umgedreht verpflichtet sich der Arbeitgeber ja auch auf drei Jahre , also eigentlich ne schöne Sache in den unsicheren Zeiten....
so long arnold