Vollständige Version anzeigen : Arzt Anordnung ohne Unterschrift
Hallo zusammen,
ich brauche dringend Hilfe von euch.
Unsere Ärzte- vorallem OÄ ordnen schriflich Dinge an ohne Unterschrift und Uhrzeit. Daher kommt es relativ häufig vor, das gesagt worden ist, es wäre schon länger Angeordnet (lt. Ausage der Ärzte). Die PDL sagt das wäre Aufgabe der Stationsleitung, dies zu kläre, dieser macht aber nichts.
Wie sieht es rechtlich aus? Der Arzt kann sich ja so immer rausreden, wenn etwas schief geht !!! Wie könnte ich mich absichern?
Danke für eure Hilfe.
Grüße aus Thüringen
Miss Honey
21.11.2006, 11:58
Rechtlich ist es so, dass eine Anordnung ohne Unterschrift für die ausführende Pflegekraft nicht verbindlich ist.
Keine Unterschrift- keine Durchführung.
Bei uns ist es ebenso, dass man ständig den Unterschriften auf der Tageskurve hinterherrennt. Da bleibt einem leider nichts anderes übrig, als die studierten Herrschaften immer und immer wieder darauf aufmerksam zu machen, dass eine Anordnung ohne Unterschrift von uns eigentlich ignoriert wird.
Denn schliesslich könnte ja irgendwer (Angehörige etc.) etwas auf der Kurve vermerken und der Arzt hat mit seiner Unterschrift auch für die Wirkung der Anordnung bei ordnungsgemässer Durchführung durch das PP zu haften.
Daher: Ohne Unterschrift keine Durchführung.
Im Alltag ist das sicherlich nicht so einfach durchzuziehen, aber wie gesagt, es hilft, die Ärzte immer wieder auf ihre Nachlässigkeit aufmerksam zu machen.
Wir müssen schliesslich auch alles und jedes auf der Kurve mit Kürzel abhaken und da gibt es auch keine Diskussion. Eine durchgeführte Medikamentenanordnung ohne Unterschrift etc. ist da in der Regel weitreichender als ein vergessenes Lagerungskürzel.
Auch wenn es ein blöder Tip ist, reden reden reden.....
:)
siehe auch W. Schell
„Die ärztliche Anordnung über die Durchführung von Injektionen, Infusionen und Blutentnahmen sollte möglichst zeitgerecht schriftlich festgehalten und vom Arzt unterschrieben werden. Dabei sind der Patient namentlich zu benennen sowie das zu verabreichende Arzneimittel, dessen Menge, Art und Zeitpunkt der Verabreichung zu bestimmen..."
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmanach/Diagnostik%20und%20Therapie/aerztliche%20Aufgaben.htm
Grüße, WomBat
Hanno H. Endres
21.11.2006, 17:59
Rechtlich ist es so, dass eine Anordnung ohne Unterschrift für die ausführende Pflegekraft nicht verbindlich ist.
Keine Unterschrift- keine Durchführung.
Sehe ich genauso.
Einige Informationen zum rechtlichen Rahmen von Anordnungen und deren Dokumentation gibt's übrigens bei Werner Schell:
-> http://www.wernerschell.de/Rechtsalmanach/Krankendokumentation/krankendokumentation.htm
Schöne Grüße,
hhe
Danke für die Hilfe.
Bei uns sind die Anordnungnen via PC geschrieben und alles was nachträglich angeordnet wird, ist in einer andere Farbe und handschriftlich, jetzt wird behauptet, das es ausreichend wäre, wenn die Unterschrift des Arztes einmal draufsteht. :schock:
Wahrscheinlich hift da nur der Weg zum lt. OA :duck:
Randbayer
26.11.2006, 13:01
Gleiches Procedere bei uns, nur das die Anordnungsbögen(Vordrucke) durch die Ärzte handschriftlich ausgefüllt werden. Nachträgliches muß mit rot, Handzeichen und Uhrzeit in dem Anordnungsbogen dokumentiert werden. (chefärztliche Anordnung). Sonst erfolgt keine Aus- bzw. Durchführung.
Ansonsten kann ich wie Hanno und Wombat auf die rechtliche Schiene verweisen.
Gruß der Randbayer
ostfriesland
26.11.2006, 17:09
Moin,
bei uns geht fast alles ohne Papier - lediglich der Therapieplan wird einmal täglich ausgedruckt (aber eigentlich nur zur Erleichterung für das Personal, damit z.B. beim Medikamenten stellen nicht dauernd der PC benötigt wird, und man doch Papier und Stift benötigt zum Aufschreiben). Verordnungen die nachträglich getroffen werden, sind dann in einer anderen Farbe und in einem extra Feld aufgeführt (werden meist von der Pflegekraft eingegeben), bis diese von einem Arzt freigegeben werden - dies geschieht meist erst dann, wenn der Therapieplan einmal täglich überarbeitet wird. Bisher gab es auch noch nie Schwierigkeiten, das Anordnungen vom Arzt nachträglich nicht freigegeben wurden. Ansonsten besteht die Möglichkeit, das Anordnungen erst ausgeführt werden, wenn der Arzt sich selbst am PC einloggt und die Anordnung selbst eingibt und damit auch freigibt.
Gruß
fridolin
28.11.2006, 12:56
Liebe Viggo,
gibt es Stress in Eurem Team zwischen Pflege und Ärzteschaft? Deine Schilderung lässt mich an noch mehr Problemen als "nur" das ärztliches Anordnungsverhalten denken. Vielleicht solltet Ihr Eure Probleme unter zu Hilfe nahme eines externen Mediators bearbeiten - dann ergibt sich schon die eine oder andere Problemlösung.
Nun zur eigentlichen Fragestellung:
auf einer Intensivstation sollten Ärzteschaft und Pflegepersonal sooo dicht zusammenarbeiten, dass auch ausreichend gegseitiges Vertrauen da ist und das Anordnungen mit der zuständigen Pflegekraft auch kurz besprochen werden. Somit erübrigt sich, laufend hinter den Unterschriften her zu laufen.
Es ist außerdem egal, ob per Steinzeit-PC (Papier und Stift) oder digital dokumentiert wird - bei Intensivpatienten sollten Anordnungen, auch wenn sie mündlich getroffen (z.B. in Notfallsituationen), umgehend ausgeführt werden (es sei denn, diese Anordnung gefährdet das Leben des Pat.). Immerhin sollten die Intensivpatienten möglichst schnell aus der Situation Intensivtherapie und -pflege zu benötigen, heraus kommen.
Ich meine natürlich, dass Niemand von der Dokumentationspflicht befreit ist, mir kommt es nur auf eine bessere und effktivere Zusammenarbeit zwischen Pflege und Ärzteschaft an.
Viele dokumentiert unterschriebene Grüße
fridolin
@Fridolin
Naja, Vertrauen ist recht und gut. Aber spätestens wenns das erste Mal hart auf hart kommt ist sich doch fast jeder selbst der Nächste.
Auf unserer Intensiv herrscht auch eine gute Zusammenarbeit zwischen PP und Ärzten. Und trotzdem würd ich mich nciht drauf verlassen, dass es im schlimmsten Fall der Fälle auch so bleibt.
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