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Beatmungsplätze

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    Beatmungsplätze

    nach welcher grundlage berechnet sich die anzahl/bedarf an vorzuhaltenden beatmungsplätzen eines krankenhauses?
    .... eigentlich müsste dies doch mit dem krankenhausbedarfsplan des bundeslandes was zu tun haben?????
    was kostet in etwa ein bereitgestellter beatmungs-/intensivbettplatz (ohne pat.).....????
    was passiert im falle des (überbedarfes) d.h. bei unwirtschaftlickeit (bei zu vielen vorgehaltenen beatmungsplätzen-wie wird dies evaluiert?
    gibt es dazu literatur, statistiken o.ä. ....
    preise......
    danke für eure hilfe

    #2
    AW: Beatmungsplätze

    Das ist alles ganz einfach wie in anderen Unternehmen auch. Jeder hält das vor, was er für richtig hält. Es gibt Empfehlungen, die auf den durchschnittlichen Bedarf, je nach Spektrum abzielen. Jeder kann es für sich entscheiden. Ein Krankenhausbedarfsplan regelt dies nicht. Wenn das Haus falsch wirtschaftet, verschlechtert dies die Bilanz und es muß durch andere Bereiche kompensiert werden. In jeder DRG ist ein Anteil für Intensiv enthalten. Es ist dann die eigene Sache, wie man damit umgeht. Alle sind sich jedoch einig, dass Intensivtherapie nicht kostendeckend betrieben werden kann.Es muß immer aus anderen Bereichen gesponsert werden.
    Sören
    wat mut dat mut

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