die o.g. Zulage fusst auf dem BAT, genauer der Anlage 1b, Protokollerklärung Nr. 1d sowie dem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes.
Zu diesem Sachverhalt ist am 17.03.2004 ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtets (10 AZR 317/03) ergangen, in dem die Zahlung dieser Zulage auch für Patienten im "künstlichen Koma" sowie generell für auf Intensivstationen arbeitende Krankenschwestern und -pfleger zugestanden wurde, sofern überhaupt nur solche Patienten behandelt werden.
Zum Verständnis: Es hat zur Zeit der TVöD gültigkeit, da es aber noch keine neuen Eingruppierungsvorschriften gibt, gilt die Anlage 1b des BAT weiter.
Nun zu meiner Frage.
Wer bekommt diese Zulage gezahlt und wie war der Weg dahin (Klage?)?
Wer die Zulage nicht gezahlt bekommt, sollte sie Geltend machen und ggf. einklagen. Die Aussicht auf Erfolg ist gut.
Wer sich nicht outen möchte, kann mir privat eine email schicken.
Achso, fast hätte ich das Urteil vergessen. Hier der Link dahin:
http://juris.bundesarbeitsgericht.de...49&pos=1&anz=2
Viele liebe Grüße
fridolin
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