Die spezielle Abfrage zielte bisher darauf ab, sicherzustellen, dass etwaige Zahnprothesen sich eben nicht mehr im Kieferbereich der Patienten befanden, sondern sicher auf Station verwahrt gewähnt wurden. Beantwortete der Patient die Frage positiv, wurden diesem die entfernbaren Anteile des Gebisses umgehend herausgenommen und unter Berufung auf schwere Zwischenfälle erst nach der Narkose zurückgegeben. Jost et al. stellten dieses in der Anästhesiologie verbreitete, prinzipienbegründete Vorgehen jüngst in einem Artikel in Frage. (tmw)
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