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Vollständige Version anzeigen : Patientenbetreuung im OP


Gasmann
17.03.2006, 12:45
Hallo Ihr Lieben
Kann mir jemand Informationen über die rechtlichen Aspekte beim " Alleinlassen des Patienten im OP " liefern ?
Sowohl bei prämedizierten, als auch unprämedizierten Patienten ?
Auch die Aspekte bei Patienten mit Lokalanästhesie interessieren mich.
Danke Euer
Gasmann

WomBat
21.03.2006, 18:39
Kann mir jemand Informationen über die rechtlichen Aspekte beim " Alleinlassen des Patienten im OP " liefern ?

Hallo Gasman,

was meinst Du mit "Alleinlassen..."? Meinst Du "ohne Betreuung durch die Anästhesie Abteilung" ?

Ohne die rechtlichen Aspekte genau zu kennen, würde ich kein Patient, der sich in anästhesiologischer Betreuung befindet, verlassen. Nicht während des Eingriffs und nicht im AWR. Ergo, niemals. Es gibt auch das schöne "Stand-By", nicht ohne Grund.

WomBat

Gasmann
22.03.2006, 08:20
Hallo Wombat
Selbstverständlich würde ich keinen, absolut keinen Patienten im OP alleinlassen, aber es geht mir um rechtliche Grundlagen, Vorschriften ( schriftlich ), Gesetze, Urteile und so weiter.
Bisher habe ich bei meiner Recherche wenig, bzw nichts finden können.
Vielleicht kann mir jemand aus dem Forum helfen.
Bis dann Euer
:mosh: Gasmann

WomBat
22.03.2006, 17:51
Hallo Gasman,

Das wollte ich Dir auch nicht unterstellen :)
Wie schon gesagt, leider habe ich keine Antwort auf Deine Frage, bin selbst auf Antworten gespannt. Vielleicht mal bei Schell's nachfragen? (bei Werner's)

Eine Frage an Dich habe ich dennoch:
Fragst Du aus einem bestimmten Grund? (ich hätte da so ein paar Ideen, will mich aber nicht in Spekulatius verbeißen, äh, Spekulationen meine ich)

Was fällt mir als rechtlich Ahnungsloser dazu ein? Wenn man zu einem Thema nichts findet, dann:
- kann es schon passè sein (d.h. durch laufende Standards schon abgedeckt, selbstverständlich, schon längst geklärt - nur manchmal taucht Nessie doch wieder auf...)
- hat noch keiner so richtig nachgeguckt (vielleicht weil noch nix so richtig passiert ist...oder anders gedeutet wurde :D
- die falschen Suchbegriffe benutzt werden (ich zumindest, da nicht bewandert in der Fachsprache "Recht")
- es ist ein Tabu Thema :schock: oder ganz neu ? ! ?
- Ende Gelände

Habe ein wenig gestöbert, aber nicht wirklich etwas gefunden....außer folgendes:

Bischoff, M.
Patient sediert: Wie viel Überwachung sein muss
ÄP 2005/23, 16 (konnte mein PC nicht finden)

Dettmeyer, R.
Rechtsreport. Patient verunglückte tödlich nach Medikamenteneinnahme (Midazolam) – zur Sorgfaltspflicht bei der Aufklärung und Überwachung sedierter Patienten nach ambulanter Behandlung (hier: Gastroskopie). –
Rechtsmedizin 2005/2, 118–120 (beantwortet nicht wirklich Deine Frage - war aber interessant zu lesen :), Pat. wurde darüber aufgeklärt, nicht nach Mida selbst zu fahren, tat es trotzdem, lethaler Unfall, Doc verklagt, Psychiater schreibt böser Brief zum Urteil)

Schaffartzik, W.
von fall ZU FALL. Aus der Fallsammlung der Norddeutschen Schlichtungsstelle. Diesmal: Anästhesiologie – unzureichende Überwachung nach einer zahnärztlichen Operation unter Narkose
Niedersächsisches Ärzteblatt 2005/5, 36 f. (?)

WomBat

Gasmann
23.03.2006, 10:57
Hallo Wombat
Danke für die Antwort.
Ich bin von einer Kollegin nach dieser Problematik gefragt worden und habe geantwortet : Auf keinen Fall alleinlassen, von wegen Sorgfaltspflicht, Verantwortung für Schutzbefohlene ( Personen , die aufgrund ihres Zustandes (hier zB. Prämedikation,Sedierung usw ) ihr Tun und Handeln momentan nicht erfassend beurteilen können und so weiter ). Auf die Frage wo man denn entsprechende Rechtsvorschriften oder dergleichen finden könne, stand ich auf dem Schlauch, habe etwas recherchiert und wenig bis nichts gefunden.
Also bin ich für jeden Tip dankbar !!
Also ihr wissenden Kollegen antwortet mir !!
Gruß Gasmann

:bravo: :bravo: :bravo: