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Dankeschön, auf Wiedersehen: PDL kann gehen

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    Dankeschön, auf Wiedersehen: PDL kann gehen

    Das Klinikum Dortmund setzt neue Maßstäbe in der Kostenreduktion:

    Zwei der vier Geschäftsführungsköpfe sollen rollen, um jährlich 300.000 Euro einzusparen. Da der Vertrag der Pflegedirektorin Bettina Schmitt passend zum Jahresende ausläuft, kann sie als erste ihr Büro räumen.

    Die Aufgaben der Pflegedirektorin werden sich ab da Hauptgeschäftsführerin Mechtild Greive (krankenhausstrategische Fragen und Projekte bei der Pflege) und der Arbeitsdirektor und Geschäftsführer Manfred Fiedler (Verantwortung für den Pflegebereich) teilen.

    Von derzeit 2924 Stellen ist die Stelle der Pflegedirektion nur eine von 100, die am Klinikum Dortmund bereits abgebaut wurden. (hhe)

    >>> zur Meldung bei westline.de >>>
    Zuletzt geändert von zwai; 24.01.2006, 23:55. Grund: der Link zu westline funktioniert wieder. (hhe)

    #2
    AW: Dankeschön, auf Wiedersehen: PDL kann gehen

    das issn witz, oder?

    dann wird also den kollegen da der fachvorgesetzte mal eben so weggenommen und der geschäftsführer kümmert sich um pflegeangelegenheiten? wie soll das denn funktionieren?
    Nein, ich bin nicht die Signatur - ich putze hier nur!

    Kommentar


      #3
      AW: Dankeschön, auf Wiedersehen: PDL kann gehen

      MoinMoin
      Darf dat?
      Krankenhausgesetz Nordrhein Westfalen(Liegt Dortmund drin,weiß ich, komm ich von wech ):

      Leitung und Organisation

      (1) 1In dem Krankenhaus wird eine Betriebsleitung gebildet. 2Träger von mehreren Krankenhäusern können eine gemeinsame Betriebsleitung bilden. 3An der Betriebsleitung sind eine Leitende Ärztin oder ein Leitender Arzt, die Leitende Pflegekraft und die Leiterin oder der Leiter des Wirtschafts- und Verwaltungsdienstes zu beteiligen. 4Der Krankenhausträger regelt die Aufgaben der Betriebsleitung und die Zuständigkeiten ihrer Mitglieder.

      (2) Andere Formen der kollegialen Betriebsleitung sind zulässig, wenn die in Absatz 1 genannten Funktionsbereiche angemessen vertreten sind.

      (3) Das Krankenhaus ist nach ärztlich überschaubaren Verantwortungsbereichen und medizinischen Gesichtspunkten nach den Vorgaben der Feststellungen des Krankenhausplans in Abteilungen gegliedert.

      (4) Der Krankenhausträger trägt die Verantwortung für die ärztliche, pflegerische, technische und verwaltungsmäßige Organisation des Krankenhauses

      Natürlich wäre die Begrifflichkeit "angemessen" zu klären.
      Wie das aussieht wird sich in Dortmund zeigen.

      Der Fred, der gerade erst mal froh ist dort vor 11 Jahren weggegangen zu sein.
      Die Wirklichkeit hat nichts mit der Realität zu tun
      Berti Vogts

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