Als der Behandlungsfehler immer wieder geleugnet und schön geredet wurde - auch noch nach einer strafrechtlich rechtskräftigen Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung, entschloss ich mich, mein Erleben aufzuschreiben, damit aus Jules Tod Gutes wachsen möge.
Nur wenn medizinische Fehler angeschaut werden "dürfen", kann man lernen, diese zukünftig möglichst zu vermeiden.
In meinem Buch "Du hättest leben können", Verlagsgruppe Lübbe,
ISBN 3-404-61480-1, gehe ich auch auf die schwierige Situation der jungen Notärztin ein, die mein Kind primär retten wollte, und mit der ich Kontakt gesucht habe.
In Deutschland scheint es für Ärzte fast unmöglich, zu einem Behandlungsfehler zu stehen. Es wäre gut, wenn sich das ändert, zum Wohl für Ärzte und Patienten. Einen großen Anteil an der erschwerten Verarbeitung, trug in unserem Fall auch die Arzthaftpflichtversicherung der jungen Ärztin, die auf ihre Versicherung leider keinen Einfluß nehmen konnte.
Die Stiftung Gesundheit in Hamburg hat mein Buch im Rahmen des Publizistik-Preises 2004 mit einer besonderen Erwähnung gewürdigt, weil ich u.a. beide Seiten betrachte. Auch die Ärztin war m.E. "Opfer" eines manchmal inhuman erscheinenden Medizinapparates, indem Fehler einfach nicht vorkommen, nach dem Motto "was nicht sein darf, das nicht sein kann..."
Ich freue mich, wenn Sie Kolleginnen u. Kollegen auf meine Homepage aufmerksam machen.
Eine Leseprobe, das Vorwort von Prof. Dr. med. Thomas H. Loew, Uniklinik Regensburg, Rezensionen und weitere Infos finden sie auf meiner website:
Danke und mit freundlichen Grüßen
Stefanie Bachstein
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