Besondere Bedeutung nimmt dabei der Beitrag von RA Roßbruch ein, der die unterschiedlichen Gesichtspunkte aus juristischer Sicht würdigt und im Zusammenspiel analysiert. Dabei greift er auf Erfahrungen zurück, die er im Rahmen seiner juristischen Begleitung diverser Projekte an unterschiedlichen Klinika zu dieser Problematik gesammelt hat.
Besonderes Plus der Veranstaltung:
Den Teilnehmern wird ausreichend Gelegenheit zur Diskussion praxisrelevanter Fragen gegeben. Zu diesem Zweck wird ein Round Table der Referenten die Veranstaltung abrunden.
-> http://www.uni-duesseldorf.de/bzg/pflegerecht/