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EuGH - Urteil / Umsetzung

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    EuGH - Urteil / Umsetzung

    Liebe Kollegen!

    Bei uns an der Klinik soll in Bälde das EuGH-Urteil zum Bereitschaftdienst (endlich?) umgesetzt werden.
    Ich habe mir zwar schin ein paar Gedanken dazu gemacht, könnte aber noch gute Ideen gebrauchen.

    Mein Eckpunkte (vor allem um die Mitarbeiter nicht zu vergraulen - wer will sonst noch in den Funktionsdienst?) sind bisher folgende:
    a) Der Bereitschaftsdienst arbeitet solange in regulärer Arbeitszeit wie es möglich ist (12 oder 13 Stunden?) und macht danach bezahlten Bereitschaftsdienst. Die Minusstunden kommen auf ein Stundenkonto und können dort ausgeglichen werden - dürfte bei unserem Überstundenanfall kein Problem sein.
    b) Der (alte) Bereitschaftsdienst geht morgens heim, der neue kommt mit einem zusätzlichen Mitarbeiter zum Spätdienst. Ein Saal fängt morgens später an und geht dafür bis in die Nacht hinein.
    c) Falls möglich sollten die Nachtarbeitsstunden so geregelt sein, daß es noch eine Nachtarbeits-/Schichtdienstzulage gibt.

    Also, wer hat Ideen für mich?
    Wer hat das Urteil vielleicht schon wie umgesetzt und wie sind die Erfahrungen damit?

    Mir persönlich ist es gerade lieber, ich verdiene etwas weniger und schlage mir dafür keine 100 Stunden-Wochen in der Klinik (kommt vor mit 4 Diensten, Überstunden und Besprechungen, leider gar nicht so selten) mehr um die Ohren.

    Vielen Dank für Eure Rückmeldungen.

    Grüße aus dem Schwabenland sendet Euch Rainer.
    ...not sleeping...but relaxed...

    #2
    AW: EuGH-Urteil/Umsetzung

    hallo reiner,

    - falls ich mich nicht irre beträgt die tägliche max. arbeitszeit 10 h ?

    - der kommende tarifabschluss wird sicher auch noch eine rolle spielen bei der
    neuberechnung der arbeitszeiten. ich würde mich nicht wundern, wenn wir
    bald wieder 40 h arbeiten.

    gruss vom rhein,

    madi
    Die Absicht bestimmt die Sicht.

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      #3
      AW: EuGH-Urteil/Umsetzung

      Hallo Kollegen,

      da steht uns was ins Haus.
      Wir haben uns vor einiger Zeit zu künftigen Arbeitszeitmodellen Geganken gemacht.
      derzeit ist zu berücksichtigen, daß die Tagesarbeitszeit 10 Stunden nicht übersteigen sollte, eine max. Wochenarbeitszeit von 48 Stunden nicht überschritten wird.
      Die Bereitschaftsdienstzeit wird voll auf die Wochenarbeitszeit angerechnet.
      Die Wochenarbeitszeit ist kein Problem jedoch die Tages AZ von 10 Std.
      Wir favorisieren derzeit ein Modell bei dem die Tagesarbeitszeit unter Einberechnung von 2 Stunden Arbeitsbereitschaft! auf 12 Stunden verlängert wird.
      Das bedeutet, daß der Großteil der Mitarbeiter weiterhin von 7 - 15:30Uhr arbeitet und die Kollegen die bisher BD leisten von 7-19:00 Uhr arbeiten.Die Nacht wird dann von 19:00-7:00 Uhr abgedeckt.
      Am Wochenende erfolgt gleichfalls diese Regelung.
      Nach Nachtarbeit ist natürlich Freizeitausgleich.
      Vorteile sind die weitestgehend unveränderte AZ für die Mitarbeiter, Arbeitsleistungen am Wochenende können in Freizeit vergütet werden oder auf Wunsch ausgezahlt werden. Damit sind die finanziellen Verluste eingeschränkt.
      Nachteilig ist, daß Arbeitsbereitschaft nicht vergütet wird. Das bedeutet, daß 12 Stunden Anwesenheit mit 10 Stunden vergütet werden.
      Wir sind jetzt erneut mit dem AG in Verhandlung ob dieses Modell einem Schichtmodell vorzuziehen ist.
      Gleichfalls bleibt abzuwarten was die Tarifpartner verhandeln.
      Die WochenAZ von 48 Stunden wird nicht überschritten wenn wir den BD voll anrechnen und Freizeitausgleich gewähren. Lediglich die TagesAZ von 10 Stunden würde überschritten(24 Stunden).

      Es bleibt spannend.

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        #4
        AW: EuGH-Urteil/Umsetzung

        Liebe Kollegen!

        So, nun ist es bei uns amtlich: die Umsetzung erfolgt.
        Unsere -und Eure- Eckpunkte:
        10 Stunden tägliche Arbeitszeit maximal, darf mit BD Gruppe A und B auf 16 Stunden insgesamt verlängert werden, bei Gruppe C und D auf 13 Stunden.
        Maximale Wochenarbeitszeit (mit Ausgleich innerhalb von 12 Monaten): 48 h.

        Bei uns bevorzugen wir im Moment der Arbeitsgruppenphase gerade Folgendes (die Personalabteilung hat dabei aber noch ein Wörtchen mitzureden, auch sind die Arbeitsgruppen noch nicht fertig):
        Arbeitszeit BD von 15:15 - 01:00, dann BD von 01:00 - 07:15, dann frei (minus 5,75 Stunden).
        Am Wochenende jeweils 13- Stunden- Schichten, davon jeweils die Hälfte Arbeitszeit (als Minusausgleich) und die Hälfte BD (als finanzieller Ausgleich).
        So hielten sich die Minusstunden und die finanziellen Einbußen (auch durch Wochenend-, Nachtdienst- und Schichtzulage) einigermaßen in Grenzen.
        Bin aber nicht überzeugt davon, daß unsere sparwütige Verwaltung (die natürlich keine BD's macht) da mitzieht.

        Kennt Ihr noch vernünftige Alternativen?
        Wie arbeitet Ihr, EU-konform oder nicht?

        Viele Grüße aus dem Schwabenland von Rainer.
        ...not sleeping...but relaxed...

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          #5
          AW: EuGH-Urteil/Umsetzung

          Hi
          Bin ja Intensivleitung und deshalb immer "nur " halb im Geschehen.
          Da das ganze ja auch uns ereilen wird mache ich mir natürlich auch so meine Gedanken.
          Die würden lauten:
          Normaler Tagdienst in der Anästhesie und den ehemaligen Bereitschaftdienst auf die ITS setzen.
          Die dort dann vorhandenen Überkapazitäten könnten dann individuell ausgeglichen werden.
          Das geht natürlich nicht personalneutral, allerdings spart man ja auch die Abwesenheitsbereitschaften und die anfallenden Stunden.
          Großer Nachteil:
          Heftigste finanzielle Einbußen für die Leute die in der Anästhesie arbeiten.
          Kleine Nachfrage am Rande:
          Ist die Dienstzeitenregelung bei BAT und AVR gleich?
          Im Ruhezeitenbereich gibt es da Unterschiede.
          BAT: 11 Stunden Ruhezeit zwischen den Schichtdiensten
          AVR: 9 Stunden.

          Ich bin allerdings bezüglich der oben genannten Problematik(noch) kein Fachmann.Ich denke aber, wie ich schon schrob, dass das auch auf mich zukommen wird.
          Gruß
          Fred
          Die Wirklichkeit hat nichts mit der Realität zu tun
          Berti Vogts

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            #6
            AW: EuGH-Urteil/Umsetzung

            Hallo fredokus!
            Wie willst Du das machen?
            Also Früh- und Spätdienst bleiben so, wie sie sind.
            Der Bereitschaftsdienst wird aufgelöst und arbeitet auf der Intensiv mit.
            Stimmt das do?
            Würde auf jeden Fall
            a) 'ne Menge Einarbeitung für beide Seiten bedeuten
            b) wie Du sagst, massivefinanzielle Einbußen auf Seiten der Anästhesiepflege (wobei die ja dann auch alle Schicht- und Nachtarbeit- und Wochenendzuschläge bekommen müssten -vielleicht fiele dann sogar den Intensivpflegenden etwas weg, weil sie nicht mehr so viele Nachtstunden haben)
            c) glaube ich noch nicht daran, daß Du dann einen mehr in der Nachtwache auf Intensiv hast - im Gegenteil, wahrscheinlich wird der derzeitig Stand gehalten und die Anästhesiearbeit wird zusätzlich gemacht; was das bedeutet kannst Du Dir ausrechnen: hast Du 2 Leute in der Schicht und einer macht einen langen Bauch und ist 6 Stunden davon weg = :wow:

            Soviel ich weiß gilt übrigens die Ruhezeit von 11 Stunden aufgrund des Arbeitszeitgesetzes.

            Grüße aus Schwaben sendet Dir Rainer.
            ...not sleeping...but relaxed...

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              #7
              AW: EuGH-Urteil/Umsetzung

              Hallo Rainer
              Nun, ich bin ja nicht vom Fach, aber so ähnlich dachte ich es mir.
              Es gibt in der Nähe eine Klinik, die routieren schon seit Jahren zwischen der operativen Intensiv und der Anästhesie.Natürlich nur das fachexaminierte Personal.Und wie immer: die einen finden es gut , die anderen blöd.
              Auch bei uns gibt es genug Fachpersonal für solche Quinten und ich weiß, dass die meisten Mitarbeiter gerne mal in der Anästhesie arbeiten würden.
              Anders herum ist das jedoch nicht so.Da kenn ich höchsten drei Leutchen.
              Aber:
              glaube ich noch nicht daran, daß Du dann einen mehr in der Nachtwache auf Intensiv hast - im Gegenteil, wahrscheinlich wird der derzeitig Stand gehalten und die Anästhesiearbeit wird zusätzlich gemacht; was das bedeutet kannst Du Dir ausrechnen: hast Du 2 Leute in der Schicht und einer macht einen langen Bauch und ist 6 Stunden davon weg =
              da glaube ich nicht dran, da wir zwar gehalten sind Personal einzusparen, aber Qualität nicht zu senken.Bei mir arbeiten im Nachtdienst 7 Leute und manchmal sind da sicher Möglichkeiten vorhanden, weil es geht ja um die Rufbereitschaft´(oder hab`ich da was mißverstanden?)
              Darum geht das dann auch nicht personalneutral.
              Letztlich würde das nur über Ressourcenverteilung laufen, ohne eine Abteilung personalmäßig zu be- oder entlasten.
              Im einzelnen müßte man natürlich über eine komplette Arbeitsablaufsorganisationänderung nachdenken.(Mit diesen Gedankenspielen bin ich aber noch nicht ins Detail gegangen.Bin halt nur ein wenig zum Nachdenken inspiriert worden durch Deinen Beitrag.)

              Das Arbeitszeitgesetz schreibt richtigerweise eine Ruhezeit von 11 Stunden vor, aber manchmal steht das "Selbstbestimmungsrecht" der Kirche davor.
              Und deshalb ist im AVR-Bereich(Wahrscheinlich bis jemand klagt ) 9 Stunden Ruhezeit angesagt.

              Gruß
              Fred
              Die Wirklichkeit hat nichts mit der Realität zu tun
              Berti Vogts

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                #8
                AW: EuGH-Urteil/Umsetzung

                Hallo fredokus!

                Ich glaube, jetzt habe ich unser Mißverständnis:
                es geht natürlich um den Bereitschaftsdienst, nicht um die Rufbereitschaft, die ist ja nicht betroffen.

                Gruß,Rainer.
                ...not sleeping...but relaxed...

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                  #9
                  AW: EuGH-Urteil/Umsetzung

                  Hallo Rainer
                  Jepp
                  Wie ich schon schrob:
                  Ich sollte mich besser aus Dingen raushalten, von denen ich keine Ahnung habe.
                  Gruß
                  Fred
                  Die Wirklichkeit hat nichts mit der Realität zu tun
                  Berti Vogts

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                    #10
                    AW: EuGH-Urteil/Umsetzung

                    und nun???

                    <<
                    Umsetzung des neuen Arbeitszeitrechts bis Ende 2006

                    Gesetzentwurf des Bundesrates

                    Der Bundesrat hat heute einen Gesetzentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes beim Deutschen Bundestag eingebracht. Mit der Initiative soll die Übergangsregelung für bestehende bzw. nachwirkende Tarifverträge um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2006 verlängert werden.

                    Das Arbeitszeitgesetz wurde zum 1. Januar 2004 an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes angepasst. Seitdem sind Bereitschaftsdienste in vollem Umfang als Arbeitszeit zu werten. Für Tarifverträge nach altem Recht, die am Stichtag 1. Januar 2004 bestanden bzw. nachwirkten, wurde eine Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2005 getroffen. Da bisher noch nicht in allen Bereichen neue Tarifverträge vorliegen, soll die Übergangsregelung verlängert werden.

                    Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleiten muss. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.


                    Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes (...Arbeitszeitänderungsgesetz - ...ArbZÄG)

                    Drucksache 778/05 (Beschluss)
                    >>

                    (zitat aus www.bundesrat.de - liess sich leider nicht verlinken)


                    wie sieht es aus mit der umsetzung des urteils in den kh's der geneigten forumleser/schreiberschaft?

                    gruss vom rhein, madi
                    Die Absicht bestimmt die Sicht.

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                      #11
                      AW: EuGH-Urteil/Umsetzung

                      Hallo

                      Auch wenn der Bundesrat letzte Woche die letztmalige Verlängerung auf den 31.12.2006 beschlossen hat, wird an unserer Klinik von Bereitschaft- auf Schichtdienst umgestellt. Zum 1.12.05. .

                      D.h. die Anästhesie und der OP arbeitet ähnlich wie in den Intensivabteilungen, also Früh- Spät- und Nachtdienst. Einziger Unterschied: Am Wochenende wird im 2-Schichtsystem gearbeitet.
                      Von den Kolleginnen wird das sehr unterschiedlich bewertet. Zum einen haben endlich diese Horrorbereitschaftsdienste eine Ende, wo man mittlerweile i.d.R. 24h durchgearbeitet hat. Zum Anderen befürchtet ein Teil finanzielle Verluste, da gerade in diesen Abteilungen die Netto-Bezüge eine große Spannbreite aufwiesen, je nachdem wann und wieviele Dienste geleistet wurden.

                      Parallel dazu wird auch die reguläre OP-Laufzeit ausgeweitet, d.h. elektive Eingriffe finden durchaus gegen 18:oo oder 20.oo statt.

                      Ich persönlich habe sowohl im Schicht- als auch mal im Bereitschaftsdienst gearbeitet. Toll ist natürlich beides nicht, aber ich würde das Schichtsystem immer vorziehen. Ausserdem sehen die meisten Kollegen ihr Bereitschaftszimmer so gut wie gar nicht mehr. Nach den elektiven Eingriffen geht es munter weiter mit Notfällen, oder was dann so zum Notfall gemacht wird.


                      Das ganze ist eine Testphase, so dass man zum 1.1.2007 flexibel reagieren kann.
                      Nebenbei: es wird zusätzliches (Fach)Personal eingestellt.

                      Markus

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                        #12
                        AW: EuGH-Urteil/Umsetzung

                        wenn die übergangsfrist verlängert werden soll müssen unsere politiker in die gänge kommen
                        ob das im sinne der patienten ist
                        so long arnold

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                          #13
                          AW: EuGH-Urteil/Umsetzung

                          Liebe Kollegen!

                          Bei uns heißt es von Seiten der Personalabteilung mittlerweile, man möchte noch mit der Umsetzung warten, wahrscheinlich bis Mitte 2006.

                          Es sind aber zum 1.1. schon 2 neue Kollegen eingestellt worden.

                          Im Namen meiner Kollegen hier am Hause wünsche ich mir eine rasche Umsetzung, da inzwischen nur noch 2 von 10 Diensthabenden die "alte Regelung" besser finden, d.h. die Kohle der Freizeit vorziehen.

                          Auch meine Frau und meine Kinder freuen sich schon seit Monaten darauf (seit es diese Mitteilungen gibt) daß ich nicht mehr bis zu 33 Stunden am Stück in der Klinik bin - von mir ganz zu schweigen.

                          Schöne Grüße aus Schwaben von Rainer.
                          ...not sleeping...but relaxed...

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                            #14
                            AW: EuGH-Urteil/Umsetzung

                            @rainer: habt ihr schon durchgerechnet, und habt ihr es vllt. sogar hinbekommen, den finanziellen verlust in grenzen zu halten?

                            trotz allem was dafür spricht, glaube ich immer noch, dass der mehrheit der pflegenden und ärzten die regelung
                            arbeitstag + bereitschaftsdienst und dann ab nach hause
                            ausreichen würde. aber der drop ist wohl gelutscht...

                            wir beginnen jetzt erst mit der ideenfindung....

                            gruss vom rhein, madi
                            Die Absicht bestimmt die Sicht.

                            Kommentar


                              #15
                              AW: EuGH-Urteil/Umsetzung

                              Hallo Madison!

                              Nee, der Drop ist nicht gelutscht.
                              Es ist immer noch möglich, an einen Arbeitstag einen BD dranzuhängen, nur darf die maximale tägliche Arbeitszeit ( 13 Stunden bei Stufe C + D, 16 bei A + B, dabei maximal 10 Stunden Vollarbeitszeit) nicht überschritten werden.
                              Der finanzielle Verlust läßt sich einigermaßen dadurch in Grenzen halten, daß man eben Nachtdienst-, Feiertags-, Wochenend-, Schichtzulage sowie eine geringere Anzahl BD- Zulage erhält.
                              Aber den, der bisher viele Dienst machte und der auf das Geld angewiesen ist wird wohl nicht umhin kommen, sich einen lukrativen Nebenjob zu suchen (soviel zum Thema Erholungswert). Da beißt sich die Schlange in den eigenen Schwanz.

                              Schöne Grüße aus Schwaben von Rainer.
                              ...not sleeping...but relaxed...

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