Hanno H. Endres
04.02.2005, 07:34
Fast zu schön für die Startseite, das heutige Fundstück aus Main-Rheiner.de - dem Online-Dienst diverser Lokalblätter aus den Gebieten um Main und Rhein (z.B. Wiesbaden).
Darum geht's:
Nicht mehr aus der Narkose aufgewacht
Arzt wegen fahrlässiger Tötung angeklagt
Zusammengefasst: ambulante Operation, Patient wird anschliessend nicht wach, Reanimation, Tod. Nach chirurgischer Meinung ist selbstverständlich der Narkosearzt schuldig, weil er den mit einem Dolmetscher angereisten Patienten für operations- und narkosetauglich befunden habe, obwohl dieser vier Stunden präOP Brot gegessen und Tee getrunken habe.
Soweit also keine umwerfend neue Geschichte.
Zur Gerichtsverhandlung war dann aber ein Sachverständiger bestellt, um das Geschehen sachverständig aufzuklären.
Ob es tatsächlich die Auffassung des Sachverständigen war oder ob der Rein-Mhainer Korrespondent es lediglich so verstanden hat, kann wahrscheinlich nur ein weiterer Sachverständiger aufklären.
Wörtlich steht jedenfalls in dem Artikel jedenfalls folgendes:
Im Zeugenstand war auch ein 32-jähriger deutscher Staatsbürger indischer Herkunft, der in London lebt. Er war verwandt mit dem Verstorbenen und brachte ihn im November 1999 in die Arztpraxis, auch um zu dolmetschen. "Ich weiß nicht, ob mein Verwandter irgendwelche Krankheiten hatte außer dem Problem, weswegen er in der Praxis war", sagte der Zeuge. Der Sachverständige wollte wissen, ob der Verstorbene homosexuell oder HIV-positiv war - denn in einem solchen Fall könne es bei einer Narkose zu Problemen kommen. "Er hatte keine Partnerin, war aber meines Wissens nicht homosexuell", meinte der Zeuge.
Die sachverständige, aber irgendwie wenig evidenzbasierte Quelle präsentiert sich hier:
-> http://www.main-rheiner.de/region/objekt.php3?artikel_id=1776694
Unverständig,
hhe
Edit: doch auf die Startseite! (weil noch Platz war)
Darum geht's:
Nicht mehr aus der Narkose aufgewacht
Arzt wegen fahrlässiger Tötung angeklagt
Zusammengefasst: ambulante Operation, Patient wird anschliessend nicht wach, Reanimation, Tod. Nach chirurgischer Meinung ist selbstverständlich der Narkosearzt schuldig, weil er den mit einem Dolmetscher angereisten Patienten für operations- und narkosetauglich befunden habe, obwohl dieser vier Stunden präOP Brot gegessen und Tee getrunken habe.
Soweit also keine umwerfend neue Geschichte.
Zur Gerichtsverhandlung war dann aber ein Sachverständiger bestellt, um das Geschehen sachverständig aufzuklären.
Ob es tatsächlich die Auffassung des Sachverständigen war oder ob der Rein-Mhainer Korrespondent es lediglich so verstanden hat, kann wahrscheinlich nur ein weiterer Sachverständiger aufklären.
Wörtlich steht jedenfalls in dem Artikel jedenfalls folgendes:
Im Zeugenstand war auch ein 32-jähriger deutscher Staatsbürger indischer Herkunft, der in London lebt. Er war verwandt mit dem Verstorbenen und brachte ihn im November 1999 in die Arztpraxis, auch um zu dolmetschen. "Ich weiß nicht, ob mein Verwandter irgendwelche Krankheiten hatte außer dem Problem, weswegen er in der Praxis war", sagte der Zeuge. Der Sachverständige wollte wissen, ob der Verstorbene homosexuell oder HIV-positiv war - denn in einem solchen Fall könne es bei einer Narkose zu Problemen kommen. "Er hatte keine Partnerin, war aber meines Wissens nicht homosexuell", meinte der Zeuge.
Die sachverständige, aber irgendwie wenig evidenzbasierte Quelle präsentiert sich hier:
-> http://www.main-rheiner.de/region/objekt.php3?artikel_id=1776694
Unverständig,
hhe
Edit: doch auf die Startseite! (weil noch Platz war)