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Sonntagsbereitschaftsdienst

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    Sonntagsbereitschaftsdienst

    Liebe Kollegen!

    Erst einmal ein gutes und gesundes neues Jahr 2005 für alle!

    Folgendes Problem: bei uns gibt es bislang keine Regelung, ab wann wir nach einem gearbeiteten Sonntagsbereitschaftsdienst nach Hause gehen.
    Unter der Woche gilt Bereitschaftsdienst ab 19 Uhr und die 5,5 Stunden-Pausenregelung.
    Sonntags haben wir Bereitschaftsdienst ab 8 Uhr bis Montag 7:15 Uhr, danach Regelarbeitszeit bis 15:30 Uhr.
    Nun möchte ich die Wochenregelung auch Sonntags haben, d.h. die Pausenzeiten würden ab 19 Uhr gelten.
    Andere leitende Klinikmitarbeiter vertreten die Meinung, daß die Pausenregelung schon ab Dienstbeginn um 8 Uhr zu gelten habe. Es wäre dann theoretisch möglich, daß der Dienst von 8 - 13:30 Pause hat, dann bis zum nächsten Morgen durcharbeitet und trotzdem bis 15:30 Uhr bleiben muß.
    Dies halte ich für unsinnig.

    Nun habe ich nächsten Donnerstag eine Besprechung mit der Pflegedirektion.

    Wie sieht es in Euren Häusern aus?
    Gibt es Regelungen bzw. Verbindlichkeiten?
    Im BAT habe ich nichts gefunden.
    Klar bliebe immer die Möglichkeit, sich krankzumelden - halte ich aber für die schlechteste Alternative.

    Bitte schreibt mir recht bald und fleißig zurück, brauche dringend Argumente.

    Viele Grüße aus Schwaben-
    Rainer.
    ...not sleeping...but relaxed...

    #2
    AW: Sonntagsbereitschaftsdienst

    Frohes neues Jahrt aus Hamburg,

    du hast schon recht, das ist unsinnig nach durchgearbeiteter Nacht Regeldienst aufzunehmen.
    Versucht mal folgende Regelung : nach der letzten Arbeitsleistung im BD muß eine zusammenhängende Ruhezeit von 5,5 Stunden eingehalten werden. Wir haben diese Regelung für unseren Rufbereitschaftsdienst getroffen da dieser ja auch gelegentlich in der Nacht aktiv werden muß.
    Besser ist eine Eingruppierung in Stufe C oder D mit Freizeitausgleich.
    Mal sehen, was die Tarifverhandlungen neues bringen.

    Gruss
    Andreas

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