Da wird eine KollegIn von einem Patienten tätlich angegriffen (sogar einmal aus dem Fester gehalten... vor ca. 15 Jahren so passiert), erleidet ein Schock für Leben und ist psychisch nicht mehr in der Lage, vorläufig die Arbeit und / oder das Leben zu meistern.
Gibt es bei Euch im KH ein geregeltes Vorgehen oder ist es dem Zufall überlassen, wie der Kollege die Situation bewältigt?
Hintergrund der Frage:
Unser Arbeitgeber möchte das Verfahren dazu regeln.
Hier sind insbesondere folgende "Extremereignisse" zur Regelung genannt:
Tät,liche Angriffe auf KollegInnen, Auffinden eines Pat. nach einem Suizid, Situationen nach NAW-Einsattz und Situationen nach Reanimationen.
Damit sollen posttraumatische Belastungsstörungen verhindert werden.
Wie findet Ihr diese Idee?
Ich persönlich finde, es ist ein Fortschritt in der deutschen Krankenhauslandschaft.
Viele liebe Grüße
der hoffentlich nie traumatisierte
fridolin
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