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Innerbetriebliche Fortbildung Regelung/Vergütung

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    Innerbetriebliche Fortbildung Regelung/Vergütung

    Hallo,

    eine Kollegin und ich (beide Fachpflege/Praxisanleiter/Megacodetrainer in der Anästhesie) haben bis jetzt die peripheren Stationen mit Reanimationstraining versorgt (i. d. Woche zwischen 11:30 und 15:30 Uhr) und dann gab es so 2 - 4 Termine Megacode-Training an Samstagen (8:30 - 16:30 Uhr).

    Bisher gab es nur eine mündliche Absprache der Vergütung ... entweder innerhalb der regulären Arbeitszeit im Rahmen des gezahlten Gehaltes oder über einen speziellen Geldtopf IBF auf Dozentenbasis - dafür bekommen wir dann 18,-- Euro/Std. steuerfrei ausgezahlt - aber dafür wird uns dann unser Überstundenkonto geschröpft.

    Wurde mir vor ca. 5 Jahren so von der Personalabteilung mitgeteilt.

    Unsere PDL will jetzt von der Regelung "innerhalb der regulären Arbeitszeit ohne "extra" Dozentenvergütung nicht mehr wissen/gewusst haben.

    Klar - schön, wenn wir 140% arbeiten und für die sagenhaften 18,--/h auch noch unsere Überstunden reduzieren.

    Wenn wir damit nicht einverstanden wären, könnte dies ja durchaus auch eine Hilfsorganisation im Haus übernehmen ... (die Axt im Walde ...).

    Jetzt sollen noch weitere Bereiche geschult werden u. a. ZNA mit vielen neuen jungen Kollegen ohne Intensiv/Anästhesie/ZNA-Erfahrung (speziell Trauma-Training und Reanimation) - am liebsten hätte die PDL mehrere "kurze und knackige Trainingseinheiten" - so ca. 2 Stunden; als auch die Intensivstation mit Refresher-Trainings gemeinsam mit Ärzten sowie der OP und die Anästhesiepflege.

    Es wird versucht, noch mehr Mitarbeiter aus den entsprechenden Bereichen mit einzusetzen (z. B. 2 von der Intenivstation, ein Mitarbeiter von der peripheren Station mit Rettungsdiensterfahrung etc.).

    Vorbereitung der Unterrichte/Skript werden nach Einreichen bei der Direktion nach entsprechender Prüfung dann mit 18,--/h vergütet.

    Wie wird dies bei euch gehandhabt/vergütet?

    Gibt es extra schriftliche Verträge für die Dozententätigkeit?

    Wie sieht es - versicherungstechnisch (An-/Abfahrt/Unfallschutz) - aus, wenn ich diese Schulungstermine z. B. im Bereitschaftsdienst-Frei als Dozent halte?

    Habt ihr Kollegen, die z. B. 80% in der Anästhesie arbeiten und 20% in der innerbetrieblichen Fortbildung?

    Wir sind dem TVöD angeglichen (ex AVR ) - Bereitschaftsdienst Stufe A.

    Meiner Meinung nach braucht man nämlich z. B. für die Schulung von recht unerfahrenen Mitarbeitern (z. B. ZNA) weit mehr Zeit - sowohl praktische Übungen als auch Theorie.

    Wir sehen es aber z. B. nicht mehr ein, diese Schulungen an freien Samstagen zu halten - die reguläre wöchentliche Arbeitszeit wird eh so gut wie jeden Tag um 1,0 -1,5 h pro Saal überschritten - ein Kollege ist eigentlich immer krank...

    Eigentlich tendieren wir dahin, alles hinzuschmeissen ...

    Bin auf eure Antworten gespannt!

    Vielen Dank

    Josch
    Josch

    Obacht! - Opium haut Opi um!

    #2
    AW: Innerbetriebliche Fortbildung Regelung/Vergütung

    Ich bekomme derzeit 25€/ Stunde (45 Minuten), bei viel Vorbereitungszeit gebe ich diese an. Als ich noch in der Praxisanleitung war, habe ich alles in der Arbeitszeit gemacht, dann kein Zusatzhonorar.Bei der Schule bekomme ich meine Arbeitszeit und zusätzlich 18€/ Stunde (à 45 Minuten). Viele Grüße, Intcare
    „Für den Pflegeberuf scheint es aber spezifisch zu sein, dass sich seine Vertreter zwischen der Hilfsbedürftigkeit des Patienten und der Hilfsbedürftigkeit’ des Arztes ständig entscheiden müssen. In diesem Konflikt gewinnt derzeit mit weitem Vorsprung der Arzt ...“ Antje Grauhans (1979)

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      #3
      AW: Innerbetriebliche Fortbildung Regelung/Vergütung

      Ich befürchte, da wirst du ziemlich viele unterschiedliche Antworten bekommen. In jedem Haus, wo ich bis jetzt gearbeitet habe und auch in der IBF tätig war, wurde es anders gehandhabt.
      Zur Zeit fallen die praktischen Übungen in die reguläre Arbeitszeit. Wenn ich frei habe und extra zur Schulung kommen muß, bekomme ich Überstunden gutgeschrieben. Ebenso mein Kollege aus der Anästhesie.
      Extra Honorar bekommen wir nicht.
      Ich kenne aber auch die Praxis, wo nur mit Honorar gearbeitet wurde. Das hatte den Hintergrund, dass die ITS keine Überstunden "geben" mußte für eine Tätigkeit, die den Stationen zu Gute kommt. Na ja, auch ne Einstellung!

      In den Schulen (Krankenpflegeschule und RD Schule) wo ich noch nebenher arbeite bekommen die externen Dozenten so um die 16-25 Euro.
      Schriftliche Verträge gibt es nur für ausgewiesene Honorarkräfte. Da ist dann aber auch jeder für die Steuer zuständig. Dies haben wir beim DRK so gemacht. (Ausbilder sind keine ehrenamtlich Tätigen... )
      Innerhalb einer Klinik habe ich noch nie von Verträgen gehört. Ihr müßtet dann ja sozusagen als freie Mitarbeiter geführt werden. Auch dann seit ihr für eure Steuern selber zuständig. Dies kommt allerdings nur bei Leuten vor die sehr viel Unterricht machen und somit über den Satz verdienen wo sie Steuern für zahlen müssen. Bis zu 400 Euro (Minijob) darf jeder nebenher verdienen. Dann muß allerdings der AG Sozialabgaben machen. Ist für Kliniken wahrscheinlich uninteressant.

      Gruß
      Heike
      Wer zuletzt lacht stirbt fröhlich

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        #4
        AW: Innerbetriebliche Fortbildung Regelung/Vergütung

        Hallo Heike,

        vielen Dank für deine Antwort - ich dachte bei Vertrag eigentlich mehr in die Richtung, dass darin festgelegt wird ob z. B. die Schulungstätigkeit quasi mit dem Regelgehalt vergütet wird und z. B. die Vorbereitungszeit mit einem gewissen Betrag vergütet wird o. ä.. Bei uns will uns die Direktion jetzt (mündliche Absprache) 18,--/h fest als Dozent zahlen - dafür wird uns dann aber die geleistete Zeit von unseren Überstunden abgezogen.

        Wollen wir aber nicht!

        Bei der Menge an Stunden die wir halten würden, hätten wir am Jahresende etliche Minusstunden...

        Da man eher nicht die Chance hat zu verhandeln (Granit...) - sehen wir eigentlich keinen anderen Weg.
        Josch

        Obacht! - Opium haut Opi um!

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          #5
          AW: Innerbetriebliche Fortbildung Regelung/Vergütung

          Dann würe ich an eurer Stelle eurer Direktion anbieten, lieber Überstunden zu bekommen anstatt Geld bzw. die FB in eurer Arbeitszeit zu machen.

          Gruß
          Heike
          Wer zuletzt lacht stirbt fröhlich

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            #6
            AW: Innerbetriebliche Fortbildung Regelung/Vergütung

            Bei uns zahlt die innerbetriebliche Fortbildung für die Dozenten immer 17,50 € pro Stunde und die Krankenpflegeschule 25,00 € pro Stunde, wenn die Fortbildung aus der Freizeit heraus gemacht wird.
            Vorbereitungszeit und Nachbereitung (z.B. Klausuren) werden nicht extra vergütet.
            Viele liebe Grüße
            fridolin

            P.S.: ist für den Aufwand in der Fachweiterbildung (IBF) nicht gerechtfertigt...
            immer gelegentlich manchmal
            Wahlspruch: Dormicum macht den dicksten Bären stumm...

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              #7
              AW: Innerbetriebliche Fortbildung Regelung/Vergütung

              Einen Vertrag musst du selber aushandeln. Wenn dieser net zu deinen Konditionen erfolgt bleibt dir nur, in den sauren Apfel zu beißen und zu akzeptieren oder ablehnen.

              Mündliche Absprachen bei einer Tasse Kaffee sind immer ganz nett. Auch die Leitung ist nur ein Mensch und verspricht manchmal im Überschwange ihrer Freude, endlich jemanden gefunden zu haben, mehr als sie hinterher halten kann. Von daher- nur schriftliches ist wahres.

              Elisabeth

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                #8
                AW: Innerbetriebliche Fortbildung Regelung/Vergütung

                Das werden wir dann wohl aushandeln müssen - allerdings wurde uns schon klipp und klar gesagt, das das Geld unbedingt aus dem IBF Geldtopf stammen müsse - zwecks Verrechnung/Kostenrechnung (glaube ich aber nicht-hab mich nämlich informiert).

                Dann würde man eben eine Hilfsorganisation o. ä. damit beauftragen - also die Daumenschraube wurde schon angesetzt !

                Fragt sich nur, ob die ein entsprechendes Konzept für die verschiedenen Bereich in einem Krankenhaus bieten können. (Reanimationsübungen ja - aber Schockraumtraining oder erweitertes Reanimationstraining für die Intensivstation ???)

                Habt ihr ein Ahnung, was die wohl für solche In-House Seminare nehmen würden?

                Bestimmt mehr als 18,--/h - mit An-/Abfahrt etc.

                Josch

                Obacht! - Opium haut Opi um !
                Josch

                Obacht! - Opium haut Opi um!

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                  #9
                  AW: Innerbetriebliche Fortbildung Regelung/Vergütung

                  Wo das Geld herkommt, kann dir egal sein. Wenn dein AG es möglichst billig haben will- dann soll er. Du bist net verantwortlich für die Aufgaben deines AGs bezüglich Ausbildungsinhalten.

                  Ich kenn das Dilemma der hauseigenen Fortbildungseinrichtungen. Sie sollen sich möglichst selbst finanzieren. Da ist jedes Mittelm recht um dies zu erreichen.
                  Versuch doch deiner Leitung mal schmackhaft zu machen, dass man auch zahlende TN aus anderen Häusern dazu nehmen könnte.

                  Ansonsten: deine Leitung kann dich nur verpflichten innerhalb der regulären Arbeitszeit. Geplante Überstunden müssen extra vergütet werden. Musst halt lernen, deine Verantwortung auf dich und deine Bedürfnisse zu reduzieren... Dienst nach Vorschrift.
                  Deine Fähigkeiten und Kompetenzen kannst auch außerhalb des Hauses zu klingender Münze machen.


                  Elisabeth

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