Eine einheitliche Berufsausbildung in der Krankenpflege, der Altenpflege und der Kinderkrankenpflege soll dem Berufsbild zu neuer Attraktivität verhelfen.
Auf 44 Seiten hat die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Weiterentwicklung der Pflegeberufe“ nun als Diskussionsgrundlage die Eckpunkte eines neuen Pflegeberufegesetzes veröffentlicht.
Einige der Eckpunkte des neuen Pflegeberufs:
- Die Altenpflegeausbildung, die Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung und die Gesundheits- und Kinderkrankenpflegeausbildung werden zu einer Pflegeausbildung zusammengeführt. Die geschützte Berufsbezeichnung: (generalistische) Pflegefachkraft
- Die Ausbildung wird dreijährig im Umfang von mindestens 4600 Stunden durchgeführt. (2100 Stunden theoretische und 2500 Stunden praktische Ausbildung)
- Es wird eine neue, vierjährige akademische Pflegeausbildung eingeführt.
- Die EU-Kompatibilität der beruflichen Pflege soll weiterhin gewährleistet werden.
- Dem Pflegeberuf sollen vorbehaltene Tätigkeiten verstärkt zugewiesen werden.
- Dem Pflegeberuf sollen bestimmte Tätigkeiten zur selbstständigen Ausübung von Heilkunde übertragen werden.
Download: >>> Eckpunkte zur Vorbereitung des Entwurfs eines neuen Pflegeberufegesetzes (PDF, 379 KB) >>>
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