es soll einen Artikel geben in "Die Schwester - Der Pfleger" der sich mit dem Haftungsausschluss bei Plaster-Fixierungen befasst haben soll.
Dort ging es wohl darum, das Magensonden mit Zinkoxid-Kautschuk-Pflaster fixiert wurden. Bei dem entstandenen Rechtsfall wurde dies unter Gewohnheitsrecht als rechtmässig bezeichnet.
Hat jemand von den Artikel - ne Quelle oder etwas zu Pflasterfixierungen im rechtlichen Kontext bei Sonden und Tuben?
LG
Hermelin