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    Patientenverfügungen

    kobinet
    12.11.2004 - 16:11
    Patientenverfügungen bergen Gefahren für Behinderte.Berlin (kobinet) Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zu Patientenverfügungen im Betreuungsrecht birgt nach Ansicht des behindertenpolitischen Sprechers der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Hubert Hüppe, Gefahren für Menschen mit Behinderungen, die eine gesetzliche Betreuung haben: denn die Wirksamkeit der Patientenverfügung soll nicht nur auf unvermeidbar zum Tode führende Grundleiden beschränkt bleiben. Vielmehr soll es dem Betreuer und dem Arzt auch in weniger schweren Fällen erlaubt sein, auf lebenserhaltende Eingriffe zu verzichten. Zu diesen lebenserhaltenden Eingriffen zählen z.B. Operationen, künstliche Flüssigkeits- und Nahrungszufuhr, Dialyse und Chemotherapien. «Besonders besorgniserregend ist, dass auch ohne eine mündliche oder schriftliche Patientenverfügung, unter Berufung auf den mutmaßlichen Patientenwillen, die schwerwiegende Entscheidung zum Verzicht auf lebenserhaltende Behandlung vom Betreuer und Arzt getroffen werden kann», erklärte Hüppe.

    In der Praxis könne dies dazu führen, dass keine Beatmung und keine künstliche Ernährung mehr gegeben werden, wenn ein unter gesetzlicher Betreuung stehender Mensch ins Koma fällt. Dies sei möglich, wenn sich der Betreuer und der Arzt einig sind, dass dieses Vorgehen dem «mutmaßlichen Patientenwillen» entspreche. Für einen solchen Fall des Konsenses zwischen Arzt und Betreuer sei nicht einmal eine Prüfung durch das Vormundschaftsgericht vorgesehen. «Diese Regelung gefährdet das Leben von betreuten Menschen, da Patientenverfügungen nicht alle Eventualitäten des Lebens erfassen können. Zudem verfassen die wenigsten Menschen eine Patientenverfügung. Das Leben des Betreuten ist dann von den Mutmaßungen des Betreuers und des behandelnden Arztes abhängig, der Willkür ist hier Tür und Tor geöffnet», warnt der Unionspolitiker. Betreute Menschen bedürften des besonderen Schutzes durch den Staat. Deshalb sei im Zweifelsfall immer für das Leben zu entscheiden. hjr
    Quelle: kobinet

    #2
    Patientenverfügungen: Broschüre der Enquete-Kommission

    Die Enquete-Kommission des Bundestags „Ethik und Recht der modernen Medizin“ hat am 16. Dezember eine Kurzfassung ihres Berichts zum Thema Patientenverfügungen vorgelegt. Darin wird die Mehrheitsmeinung des Gremiums bekräftigt: Willenserklärungen von Patienten zu einem Behandlungsabbruch oder –verzicht, der zum Tode führen würde, sollten nicht unabhängig vom Krankheitsverlauf gelten. (hhe)
    Quelle: Deutsches Ärzteblatt

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      #3
      Patientenverfügung: Entscheidung im Osternest?

      Laut Umfragen ist die Zahl der Patientenverfügungen zwischen 1999 und 2005 von fünf auf 8,6 Millionen gestiegen. Über 80% der Bevölkerung daran interessiert, über lebensverlängernde Maßnahmen zu bestimmen.
      Jedoch herrscht große Rechtsunsicherheit: bereits 2003 hatte der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil hatte auf Gesetzeslücken hingewiesen. Die große Koalition will nun entscheiden, ob Patientenverfügungen grundsätzlich Vorrang vor ärztlichen Überlegungen haben. Schon vor Ostern könnte ein fertiger Gesetzentwurf vorliegen. (hhe)
      >>> zur Meldung bei heute.de >>>

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        #4
        AW: Patientenverfügungen

        Hierzu zwei Links.

        Broschüre des Bundesministeriums der Justiz:

        Patientenverfügung (Stand 2005)

        Die Bausteine als Word-Dokument (Seite 15-26)

        Ich hatte bisher einen Fall, dass diese Art der Patientenverfügung bei einem Patienten vorlag. Es bindet und bindet doch nicht, weil es noch keine
        greifbare Rechtssprechung gibt. Aber diese Form lässt einen zweimal darüber nachdenken was man tut.

        Weitere Links zu dem Thema Patientenautonomie
        und Betreuungsrecht

        Gruß der Randbayer

        Die Broschüre ist auch in dem Beitrag verlinkt.
        At a cardiac arrest, the first procedure is to take your own pulse

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          #5
          AW: Patientenverfügungen

          Nicht leben, nicht sterben

          Zitat von WAZ
          Weil Ärzte seinen letzten Wunsch ignorierten, wurde aus einem 68-Jährigen, was er am wenigsten wollte: ein Pflegefall. Die einzige Kraft, die ihm blieb, ist die der Verzweiflung.
          >>> zum Artikel bei waz.de >>>

          Quelle: Westdeutsche ALLGEMEINE, 24.01.2007

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            #6
            AW: Patientenverfügungen

            Ärzte gegen weitreichende Patientenverfügungen
            Kranke müssen sich auf Lebensrettung verlassen können


            Zitat von Berliner Zeitung
            BERLIN. Die Bundesärztekammer hat gestern vor einem detaillierten Gesetz zu Patientenverfügungen gewarnt. "Der Gesetzgeber sollte sich darauf beschränken, eventuell notwendige verfahrensrechtliche Fragen klarzustellen, jedoch auf eine weitergehende Regelung verzichten", sagte der Präsident der Bundesärztekammer Jörg-Dietrich Hoppe der Berliner Zeitung. "Jeder Patient muss sich zu jeder Zeit sicher sein, dass Ärzte konsequent für sein Leben eintreten", unterstrich Hoppe. Zudem sei es fraglich, dass mit einem Gesetz tatsächlich Rechtsverbindlichkeit erreicht werde. "Krankheitsverläufe sind immer individuell und lassen sich nicht einfach mit einem Gesetz regeln", argumentierte er. Es sei illusorisch zu glauben, dass Verfügungen alle denkbaren Fälle erfassen könnten.
            >>> zum Artikel bei berlinonline.de >>>

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              #7
              AW: Patientenverfügungen

              Bewegung in der Debatte über Patientenverfügungen

              Berlin - Wenige Tage vor der ersten Bundestagsdebatte über ein Gesetz zu Patientenverfügungen kommt neue Bewegung in die seit Langem kontroverse Diskussion. Die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Sabine Leutheusser-Schnarrenberger kündigte heute einen eigenen Gesetzentwurf an, über den ihre Fraktion derzeit verhandle. Danach sollen Therapiebeschränkungen für jede Krankheitsphase zulässig sein, Entscheidungen des Vormundschaftsgerichts sollen auf Konfliktfälle beschränkt bleiben.

              Bereits am Donnerstagabend hatten die Abgeordneten Wolfgang Bosbach (CDU/CSU), Rene Röspel (SPD), Josef Winkler (Grüne) und Otto Fricke (FDP) einen fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf zur Verankerung der Patientenverfügung im Betreuungsrecht vorgelegt. Ihm zufolge sollen solche Verfügungen eingeschränkt verbindlich sein. ... mehr
              Quelle: Deutsches Ärzteblatt (23.03.2007)
              At a cardiac arrest, the first procedure is to take your own pulse

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                #8
                AW: Patientenverfügungen

                Der Bundestag will am Donnerstag drei Stunden lang über das Thema "Patientenverfügung" debattieren.

                Die Bundesärztekammer hält ein Gesetz zur Entscheidungsfindung für überflüssig.

                Patientenverfügungen
                "Gesetz ist überflüssig"

                Eine gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen zum Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen ist trotz jahrelanger Diskussion weiterhin offen. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Norbert Röttgen (CDU), wies am Dienstag in Berlin darauf hin, dass auch noch darüber diskutiert werde, ob es überhaupt einer Regelung dieser schwierigen Frage bedarf. Die Bundesärztekammer bezeichnete ein solches Gesetz als überflüssig.

                Röttgen sagte, man stehe "am Beginn einer Meinungsbildung". Viele Abgeordnete würden sich erst jetzt zu einer Ansicht durchringen. Der Bundestag will am Donnerstag drei Stunden lang über das Thema debattieren. Ein Gesetz soll voraussichtlich in den nächsten Monaten kommen. Derzeit stehen sich im Parlament aber zwei Anträge gegenüber, die die rechtliche Verbindlichkeit von Patientenverfügungen völlig unterschiedlich regeln wollen.
                ... mehr
                Quelle: n-tv (27.03.2007)
                Empfehlungen der Bundesärztekammer und der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer zum Umgang mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in der ärztlichen Praxis (08.03.2007)

                Begründung des Vorsitzenden der Bundesärztekammer Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe:

                Sehr geehrte Damen und Herren,

                ich möchte an den Beginn meiner Ausführungen ein Zitat stellen. Das ist zwar nicht üblich, aber in diesem Fall wohl gestattet, weil es einen ganz zentralen Aspekt berührt, der in der aktuellen Diskussion häufig unterschlagen wird, nämlich die Autonomie und Gewissensfreiheit des Arztes. Der Satz lautet:

                „Ein Arzt, der seinem Eid und Berufsethos verpflichtet, in dem Bemühen Kranke zu heilen und die Behandlung eines Menschen in Kenntnis einer Patientenverfügung übernimmt, … wird damit nicht zu einem willenlosen Spielball dieser Verfügung, bar jeden Gewissens.“

                Diese Feststellung entstammt einem Urteil des Oberlandesgerichts München vom 31. Januar 2002 (1 U 4705/98). Die Richter mussten sich mit dem Schmerzensgeldanspruch eines Zeugen Jehovas befassen, der gegen seinen in einer Patientenverfügung erklärten Willen eine Bluttransfusion erhalten hatte. Eine Bluttransfusion ist indiziert, wenn das Leben des Patienten auf dem Spiel steht. Deshalb haben sich die Ärzte über die Patientenverfügung hinweggesetzt und das Notwendige unternommen, um dem Patienten zu helfen. .... mehr
                Quelle: Bundesärtzekammer (27.03.2007)
                Umstritten ist die Verbindlichkeit
                VON MARIANNE QUOIRIN, 27.03.07
                Ein Gesetz soll Ärzten helfen, am Sterbebett den Willen von Patienten besser zu erfüllen als bisher.

                Köln - Seit mehr als 20 Jahren streiten Ärzte, Juristen, Kirchen und Sterbehilfeorganisationen darüber, unter welchen Voraussetzungen Patientenverfügungen verbindlich sein sollen. Vor allem Ärzte fordern eine klare gesetzliche Regelung, da sie die höchstrichterlichen Urteile für ihre Entscheidungen am Sterbebett von Patienten für zu unpräzise halten, während nicht wenige auf Medizinrecht spezialisierte Juristen ein Gesetz für überflüssig, wenn nicht gar für gefährlich halten, weil das Sterben ein Prozess und deshalb nicht normierbar sei. ... mehr

                Quelle: Kölner Stadt Anzeiger (27.03.2007)
                Weitere aktuelle Links:
                http://www.welt.de/politik/article78...odkranken.html (27.03.2007)
                http://www.welt.de/politik/article78...scheiden_.html (27.03.2007)
                http://www.rene-roespel.de/patienten.htm (23.3.2007)

                Gruß der Randbayer
                Zuletzt geändert von Randbayer; 28.03.2007, 16:03.
                At a cardiac arrest, the first procedure is to take your own pulse

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                  #9
                  AW: Patientenverfügungen

                  Ein weiterer Link zur Debatte bei der Zeit unter dem Titel "Und wie sterbe ich?"

                  Am Donnerstag debattiert der Bundestag erstmals darüber, ob Patientenverfügungen gesetzlich geregelt werden können. Einen Kompromiss zu finden, dürfte schwierig sein.


                  Gruß

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                    #10
                    AW: Patientenverfügungen

                    In seiner 91. Sitzung wird der Bundestag heute zwischen 09.00 und 12.00 Uhr erstmals darüber debattieren, ob und wie Patientenverfügungen zum Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen bei Bewusstseinsverlust verbindlich gemacht werden können.

                    Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen des Deutschen Bundestages übertragen:

                    ISDN-/Modem-Verbindung | DSL-Verbindung

                    Zusätzlich kann die Sitzung per Audio-Übertragung verfolgt werden.
                    Wer lieber richtig fernsehen möchte, kann das bei PHOENIX tun.

                    (hhe)

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                      #11
                      AW: Patientenverfügungen

                      Weitere aktuelle Beiträge:

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                      Quelle: Der Tagespiegel online (29.03.2007)

                      Plenarprotokoll - vorläufiges Protokoll der 91. Sitzung am 29.03.2007 um 09:00 Uhr

                      Wir kommen nun zum Tagesordnungspunkt 3:

                      Vereinbarte Debatte

                      Patientenverfügungen

                      Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für diese Aussprache drei Stunden vorgesehen. Die Parlamentarischen Geschäftsführer haben sich darauf verständigt, dass aufgrund der großen Anzahl der Redewünsche und der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Zeit für die Aussprache die Reden derjenigen Kolleginnen und Kollegen, deren Redewunsch nicht berücksichtigt werden kann, zu Protokoll gegeben werden können. Ich nehme an, dass es auch dazu Einverständnis gibt. - Dann ist das so beschlossen.

                      Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort zunächst dem Kollegen Joachim Stünker für die SPD-Fraktion.

                      Joachim Stünker (SPD):

                      Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Warum debattieren wir heute über die Frage der rechtlichen Verbindlichkeit von Patientenverfügungen? Wir debattieren darüber, weil circa 7 bis 8 Millionen Menschen in Deutschland eine Patientenverfügung gemacht haben und darauf vertrauen, dass ihre dort getroffenen Bestimmungen auch beachtet und befolgt werden. Sie wehren sich damit gegen die, wie sie es nennen, Apparatemedizin, gegen das Diktat des medizinisch Machbaren, gegen die Verlängerung eines Lebens, das für sie nicht mehr lebenswert ist. ... mehr
                      Quelle: Deutscher Bundestag (29.03.2007) öffentliches Protokoll (vorläufig, in 2-3 Tagen als PDF bzw. Textdatei vorhanden)

                      Der obige Link verweist auf die Seite vom Bundestag, dort sind die öffentlichen Protokolle der einzelnen Plenarsitzungen nachzulesen. Wer also die Bericht Erstattung im Fernsehn oder Radio nicht verfolgen konnte, hier findet ihr die gesprochenen Worte unserer Volksvertreter in geschriebener Form. Unter Tagesordnungspunkt 3 wird das Thema "Patientenverfügung" debatiert.

                      Gruß der Randbayer
                      At a cardiac arrest, the first procedure is to take your own pulse

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                        #12
                        AW: Patientenverfügungen

                        Hallo liebe netter!

                        Nachtrag der Protkolle der 91. Sitzung des Deutschen Bundestages mit dem Tagespunkt Patientenverfügung:

                        Gesamtes Protokoll (zip-Datei/exe-Datei)

                        Nur der Punkt "Patientenverfügung" (zip-Datei/exe.Datei 1 /exe.Datei 2)

                        Wem die Geschichte mit den selbstentpackenden exe-Dateien nicht koscher ist kann über den obersten Link auf die entsprechende Seite des Deutschen Bundestages surfen oder einfach die PDF-Version wählen.

                        Gruß der Randbayer
                        Zuletzt geändert von Randbayer; 30.03.2007, 17:58. Grund: PDF-Datei verlinkt
                        At a cardiac arrest, the first procedure is to take your own pulse

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                          #13
                          AW: Patientenverfügungen

                          Zypries für Patientenverfügung auch bei Wachkoma und Demenz

                          Zypries für Patientenverfügung auch bei Wachkoma und Demenz

                          Justizministerin Brigitte Zypries will Patientenverfügungen auch bei Koma-Patienten oder Demenzkranken anerkennen. Es müsse die Möglichkeit geben, deren Leben vorzeitig zu beenden.

                          Berlin - "Nach meiner Auffassung muss eine Verfügung in allen Situationen gelten, auch bei langen Krankheitszuständen, etwa einem Wachkoma oder einer starken Altersdemenz", sagte Zypries der "Berliner Zeitung". Es sei falsch, die Gültigkeit der Patientenverfügungen für diese Gruppe von Krankheiten auf den einsetzenden Sterbeprozess zu beschränken, wie dies von einigen Bundestagsabgeordneten gefordert wird. ... mehr
                          Quelle: Spiegel-Online (10.04.2007)

                          Gruß der Randbayer
                          At a cardiac arrest, the first procedure is to take your own pulse

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                            #14
                            AW: Patientenverfügungen

                            Neues dazu in der zeit online:
                            Die gesetzliche Regelung der Sterbehilfe ist so kompliziert, dass sie die Große Koalition verwirrt.

                            Gruß

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Patientenverfügungen

                              Hallo,
                              Urteil betrifft zwar nicht die Patientenverfügung im eigentlichen Sinn.
                              OLG-Hamm erlaubt Stopp künstlicher Ernährung
                              Eltern durften Koma-Kind sterben lassen
                              Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat Eltern das Recht zugesprochen, die künstliche Ernährung für ihre im Wachkoma liegende vierjährige Tochter zu beenden.
                              Quelle: http://www.aerztlichepraxis.de/artik...1192527332.htm
                              Übrigens auch in der aktuellen Spiegelausgabe (Nr. 42) ein Artikel dazu.
                              Gruß

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