Vollständige Version anzeigen : Patientenverfügungen
Hanno H. Endres
13.11.2004, 07:33
kobinet (http://www.kobinet-nachrichten.org/cipp/kobinet/custom/pub/content,lang,1/oid,6170/ticket,g_a_s_t) 12.11.2004 - 16:11
Patientenverfügungen bergen Gefahren für Behinderte.Berlin (kobinet) Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zu Patientenverfügungen im Betreuungsrecht birgt nach Ansicht des behindertenpolitischen Sprechers der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Hubert Hüppe, Gefahren für Menschen mit Behinderungen, die eine gesetzliche Betreuung haben: denn die Wirksamkeit der Patientenverfügung soll nicht nur auf unvermeidbar zum Tode führende Grundleiden beschränkt bleiben. Vielmehr soll es dem Betreuer und dem Arzt auch in weniger schweren Fällen erlaubt sein, auf lebenserhaltende Eingriffe zu verzichten. Zu diesen lebenserhaltenden Eingriffen zählen z.B. Operationen, künstliche Flüssigkeits- und Nahrungszufuhr, Dialyse und Chemotherapien. «Besonders besorgniserregend ist, dass auch ohne eine mündliche oder schriftliche Patientenverfügung, unter Berufung auf den mutmaßlichen Patientenwillen, die schwerwiegende Entscheidung zum Verzicht auf lebenserhaltende Behandlung vom Betreuer und Arzt getroffen werden kann», erklärte Hüppe.
In der Praxis könne dies dazu führen, dass keine Beatmung und keine künstliche Ernährung mehr gegeben werden, wenn ein unter gesetzlicher Betreuung stehender Mensch ins Koma fällt. Dies sei möglich, wenn sich der Betreuer und der Arzt einig sind, dass dieses Vorgehen dem «mutmaßlichen Patientenwillen» entspreche. Für einen solchen Fall des Konsenses zwischen Arzt und Betreuer sei nicht einmal eine Prüfung durch das Vormundschaftsgericht vorgesehen. «Diese Regelung gefährdet das Leben von betreuten Menschen, da Patientenverfügungen nicht alle Eventualitäten des Lebens erfassen können. Zudem verfassen die wenigsten Menschen eine Patientenverfügung. Das Leben des Betreuten ist dann von den Mutmaßungen des Betreuers und des behandelnden Arztes abhängig, der Willkür ist hier Tür und Tor geöffnet», warnt der Unionspolitiker. Betreute Menschen bedürften des besonderen Schutzes durch den Staat. Deshalb sei im Zweifelsfall immer für das Leben zu entscheiden. hjr
Quelle: kobinet (http://www.kobinet-nachrichten.org/cipp/kobinet/custom/pub/content,lang,1/oid,6170/ticket,g_a_s_t)
Die Enquete-Kommission des Bundestags „Ethik und Recht der modernen Medizin“ hat am 16. Dezember eine Kurzfassung ihres Berichts zum Thema Patientenverfügungen vorgelegt. Darin wird die Mehrheitsmeinung des Gremiums bekräftigt: Willenserklärungen von Patienten zu einem Behandlungsabbruch oder –verzicht, der zum Tode führen würde, sollten nicht unabhängig vom Krankheitsverlauf gelten. (hhe)
Quelle: Deutsches Ärzteblatt (http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=18585)
Laut Umfragen ist die Zahl der Patientenverfügungen zwischen 1999 und 2005 von fünf auf 8,6 Millionen gestiegen. Über 80% der Bevölkerung daran interessiert, über lebensverlängernde Maßnahmen zu bestimmen.
Jedoch herrscht große Rechtsunsicherheit: bereits 2003 hatte der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil hatte auf Gesetzeslücken hingewiesen. Die große Koalition will nun entscheiden, ob Patientenverfügungen grundsätzlich Vorrang vor ärztlichen Überlegungen haben. Schon vor Ostern könnte ein fertiger Gesetzentwurf vorliegen. (hhe)
>>> zur Meldung bei heute.de >>> (http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/22/0,3672,4338038,00.html)
Randbayer
23.01.2007, 20:38
Hierzu zwei Links.
Broschüre des Bundesministeriums der Justiz:
Patientenverfügung (Stand 2005) (http://www.bmj.de/files/-/1512/PVfg-neu.pdf)
Die Bausteine als Word-Dokument (Seite 15-26) (http://www.bmj.de/files/-/1065/Textbausteine%20Patientenverf%FCgung%20Stand%20Sep tember%202005.doc)
Ich hatte bisher einen Fall, dass diese Art der Patientenverfügung bei einem Patienten vorlag. Es bindet und bindet doch nicht, weil es noch keine
greifbare Rechtssprechung gibt. Aber diese Form lässt einen zweimal darüber nachdenken was man tut.
Weitere Links zu dem Thema Patientenautonomie (http://www.bmj.de/enid/70795c3f529e61865f43398de7ccc209,0/Familienrecht/Patientenautonomie_ox.html)
und Betreuungsrecht (http://www.bmj.de/enid/70795c3f529e61865f43398de7ccc209,0/Familienrecht/Betreuungsrecht_kx.html)
Gruß der Randbayer
Die Broschüre ist auch in dem Beitrag verlinkt.
Nicht leben, nicht sterben
Weil Ärzte seinen letzten Wunsch ignorierten, wurde aus einem 68-Jährigen, was er am wenigsten wollte: ein Pflegefall. Die einzige Kraft, die ihm blieb, ist die der Verzweiflung.
>>> zum Artikel bei waz.de >>> (http://www.waz.de/waz/waz.aktuell.volltext.php?kennung=on1wazWESRegRegio n_Rhein-Ruhr39104&zulieferer=waz&kategorie=WES&rubrik=Region®ion=Region_Rhein-Ruhr&auftritt=WAZ&dbserver=1)
Quelle: Westdeutsche ALLGEMEINE, 24.01.2007
Ärzte gegen weitreichende Patientenverfügungen
Kranke müssen sich auf Lebensrettung verlassen können
BERLIN. Die Bundesärztekammer hat gestern vor einem detaillierten Gesetz zu Patientenverfügungen gewarnt. "Der Gesetzgeber sollte sich darauf beschränken, eventuell notwendige verfahrensrechtliche Fragen klarzustellen, jedoch auf eine weitergehende Regelung verzichten", sagte der Präsident der Bundesärztekammer Jörg-Dietrich Hoppe der Berliner Zeitung. "Jeder Patient muss sich zu jeder Zeit sicher sein, dass Ärzte konsequent für sein Leben eintreten", unterstrich Hoppe. Zudem sei es fraglich, dass mit einem Gesetz tatsächlich Rechtsverbindlichkeit erreicht werde. "Krankheitsverläufe sind immer individuell und lassen sich nicht einfach mit einem Gesetz regeln", argumentierte er. Es sei illusorisch zu glauben, dass Verfügungen alle denkbaren Fälle erfassen könnten.
>>> zum Artikel bei berlinonline.de >>> (http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/print/politik/623061.html)
Randbayer
25.03.2007, 17:19
Bewegung in der Debatte über Patientenverfügungen
Berlin - Wenige Tage vor der ersten Bundestagsdebatte über ein Gesetz zu Patientenverfügungen kommt neue Bewegung in die seit Langem kontroverse Diskussion. Die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Sabine Leutheusser-Schnarrenberger kündigte heute einen eigenen Gesetzentwurf an, über den ihre Fraktion derzeit verhandle. Danach sollen Therapiebeschränkungen für jede Krankheitsphase zulässig sein, Entscheidungen des Vormundschaftsgerichts sollen auf Konfliktfälle beschränkt bleiben.
Bereits am Donnerstagabend hatten die Abgeordneten Wolfgang Bosbach (CDU/CSU), Rene Röspel (SPD), Josef Winkler (Grüne) und Otto Fricke (FDP) einen fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf zur Verankerung der Patientenverfügung im Betreuungsrecht vorgelegt. Ihm zufolge sollen solche Verfügungen eingeschränkt verbindlich sein. ... mehr (http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=27933)
Quelle: Deutsches Ärzteblatt (http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=27933) (23.03.2007)
Randbayer
28.03.2007, 13:13
Der Bundestag will am Donnerstag drei Stunden lang über das Thema "Patientenverfügung" debattieren.
Die Bundesärztekammer hält ein Gesetz zur Entscheidungsfindung für überflüssig.
Patientenverfügungen
"Gesetz ist überflüssig"
Eine gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen zum Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen ist trotz jahrelanger Diskussion weiterhin offen. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Norbert Röttgen (CDU), wies am Dienstag in Berlin darauf hin, dass auch noch darüber diskutiert werde, ob es überhaupt einer Regelung dieser schwierigen Frage bedarf. Die Bundesärztekammer bezeichnete ein solches Gesetz als überflüssig.
Röttgen sagte, man stehe "am Beginn einer Meinungsbildung". Viele Abgeordnete würden sich erst jetzt zu einer Ansicht durchringen. Der Bundestag will am Donnerstag drei Stunden lang über das Thema debattieren. Ein Gesetz soll voraussichtlich in den nächsten Monaten kommen. Derzeit stehen sich im Parlament aber zwei Anträge gegenüber, die die rechtliche Verbindlichkeit von Patientenverfügungen völlig unterschiedlich regeln wollen.
... mehr (http://www.n-tv.de/783715.html)
Quelle: n-tv (http://www.n-tv.de/783715.html) (27.03.2007)
Empfehlungen der Bundesärztekammer und der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer zum Umgang mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in der ärztlichen Praxis (08.03.2007) (http://www.baek.de/downloads/Empfehlungen_Vorversion.pdf)
Begründung des Vorsitzenden der Bundesärztekammer Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte an den Beginn meiner Ausführungen ein Zitat stellen. Das ist zwar nicht üblich, aber in diesem Fall wohl gestattet, weil es einen ganz zentralen Aspekt berührt, der in der aktuellen Diskussion häufig unterschlagen wird, nämlich die Autonomie und Gewissensfreiheit des Arztes. Der Satz lautet:
„Ein Arzt, der seinem Eid und Berufsethos verpflichtet, in dem Bemühen Kranke zu heilen und die Behandlung eines Menschen in Kenntnis einer Patientenverfügung übernimmt, … wird damit nicht zu einem willenlosen Spielball dieser Verfügung, bar jeden Gewissens.“
Diese Feststellung entstammt einem Urteil des Oberlandesgerichts München vom 31. Januar 2002 (1 U 4705/98). Die Richter mussten sich mit dem Schmerzensgeldanspruch eines Zeugen Jehovas befassen, der gegen seinen in einer Patientenverfügung erklärten Willen eine Bluttransfusion erhalten hatte. Eine Bluttransfusion ist indiziert, wenn das Leben des Patienten auf dem Spiel steht. Deshalb haben sich die Ärzte über die Patientenverfügung hinweggesetzt und das Notwendige unternommen, um dem Patienten zu helfen. .... mehr (http://www.baek.de/page.asp?his=3.71.4993.5041.5042)
Quelle: Bundesärtzekammer (http://www.baek.de/page.asp?his=3.71.4993.5041.5042) (27.03.2007)
Umstritten ist die Verbindlichkeit
VON MARIANNE QUOIRIN, 27.03.07
Ein Gesetz soll Ärzten helfen, am Sterbebett den Willen von Patienten besser zu erfüllen als bisher.
Köln - Seit mehr als 20 Jahren streiten Ärzte, Juristen, Kirchen und Sterbehilfeorganisationen darüber, unter welchen Voraussetzungen Patientenverfügungen verbindlich sein sollen. Vor allem Ärzte fordern eine klare gesetzliche Regelung, da sie die höchstrichterlichen Urteile für ihre Entscheidungen am Sterbebett von Patienten für zu unpräzise halten, während nicht wenige auf Medizinrecht spezialisierte Juristen ein Gesetz für überflüssig, wenn nicht gar für gefährlich halten, weil das Sterben ein Prozess und deshalb nicht normierbar sei. ... mehr (http://www.ksta.de/html/artikel/1174922296000.shtml)
Quelle: Kölner Stadt Anzeiger (27.03.2007)
Weitere aktuelle Links:
http://www.welt.de/politik/article780599/Der_schwierige_letzte_Wille_des_Todkranken.html (27.03.2007)
http://www.welt.de/politik/article780685/Im_Zweifel_fuer_das__Leben_entscheiden_.html (27.03.2007)
http://www.rene-roespel.de/patienten.htm (23.3.2007)
Gruß der Randbayer
ostfriesland
29.03.2007, 03:58
Ein weiterer Link zur Debatte bei der Zeit unter dem Titel "Und wie sterbe ich?"
http://www.zeit.de/online/2007/13/patientenverfuegung-uebersicht
Gruß
In seiner 91. Sitzung wird der Bundestag heute zwischen 09.00 und 12.00 Uhr erstmals darüber debattieren, ob und wie Patientenverfügungen zum Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen bei Bewusstseinsverlust verbindlich gemacht werden können.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen des Deutschen Bundestages übertragen:
ISDN-/Modem-Verbindung (http://www.bundestag.de/live/tv/live45.html) | DSL-Verbindung (http://www.bundestag.de/live/tv/live600.html)
Zusätzlich kann die Sitzung per Audio-Übertragung (http://www.bundestag.de/live/tv/radio.html) verfolgt werden.
Wer lieber richtig fernsehen möchte, kann das bei PHOENIX (http://www.phoenix.de/vor_ort/2007/03/29/0/126171.1.htm) tun.
(hhe)
Randbayer
29.03.2007, 18:14
Weitere aktuelle Beiträge:
Patientenverfügung
Für alle Fälle
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Gespräche im Familien- und Freundeskreis: Wie man heute schon über die spätere Behandlung entscheiden kann. Von Adelheid Müller-Lissner (29.03.2007, 12:35 Uhr)
Patientenverfügung: Für alle FälleWas wird aus mir, wenn ich schwerkrank in einer Klinik liege und meine Behandlungswünsche nicht mehr äußern kann? Wenn ich schon heute meinen Willen für einen solchen Fall bekunde - gilt mein Wort dann im Ernstfall, oder bin ich anderen ausgeliefert? Der Bundesgerichtshof hat in einem viel beachteten Urteil von 2003 prinzipiell bestätigt: Wenn eine Patientenverfügung vorliegt, muss sie beachtet werden. Doch die Tücke steckt im Detail. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries will deshalb mehr Klarheit. Noch in diesem Jahr soll ein Gesetz die Bedeutung und Reichweite von Patientenverfügungen regeln. In welchen Fällen gilt sie? Und: Wie muss sie überhaupt abgefasst sein? ... mehr (http://www.tagesspiegel.de/tso/aktuell/nachrichten/patientenverfuegung/97757.asp)
Quelle: Der Tagespiegel online (http://www.tagesspiegel.de/tso/aktuell/nachrichten/patientenverfuegung/97757.asp) (29.03.2007)
Plenarprotokoll - vorläufiges Protokoll der 91. Sitzung am 29.03.2007 um 09:00 Uhr (http://www.bundestag.de/bic/plenarprotokolle/plenarprotokolle/16091.html)
Wir kommen nun zum Tagesordnungspunkt 3:
Vereinbarte Debatte
Patientenverfügungen
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für diese Aussprache drei Stunden vorgesehen. Die Parlamentarischen Geschäftsführer haben sich darauf verständigt, dass aufgrund der großen Anzahl der Redewünsche und der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Zeit für die Aussprache die Reden derjenigen Kolleginnen und Kollegen, deren Redewunsch nicht berücksichtigt werden kann, zu Protokoll gegeben werden können. Ich nehme an, dass es auch dazu Einverständnis gibt. - Dann ist das so beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort zunächst dem Kollegen Joachim Stünker für die SPD-Fraktion.
Joachim Stünker (SPD):
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Warum debattieren wir heute über die Frage der rechtlichen Verbindlichkeit von Patientenverfügungen? Wir debattieren darüber, weil circa 7 bis 8 Millionen Menschen in Deutschland eine Patientenverfügung gemacht haben und darauf vertrauen, dass ihre dort getroffenen Bestimmungen auch beachtet und befolgt werden. Sie wehren sich damit gegen die, wie sie es nennen, Apparatemedizin, gegen das Diktat des medizinisch Machbaren, gegen die Verlängerung eines Lebens, das für sie nicht mehr lebenswert ist. ... mehr (http://www.bundestag.de/bic/plenarprotokolle/plenarprotokolle/16091.html)
Quelle: Deutscher Bundestag (29.03.2007) öffentliches Protokoll (vorläufig, in 2-3 Tagen als PDF bzw. Textdatei vorhanden)
Der obige Link verweist auf die Seite vom Bundestag, dort sind die öffentlichen Protokolle der einzelnen Plenarsitzungen nachzulesen. Wer also die Bericht Erstattung im Fernsehn oder Radio nicht verfolgen konnte, hier findet ihr die gesprochenen Worte unserer Volksvertreter in geschriebener Form. Unter Tagesordnungspunkt 3 wird das Thema "Patientenverfügung" debatiert.
Gruß der Randbayer
Randbayer
30.03.2007, 17:48
Hallo liebe :zwai: netter!
Nachtrag der Protkolle der 91. Sitzung des Deutschen Bundestages (http://www.bundestag.de/bic/plenarprotokolle/pp/91/index.html) mit dem Tagespunkt Patientenverfügung:
Gesamtes Protokoll (zip-Datei (http://www.bundestag.de/bic/plenarprotokolle/pp/91/16091a.zip)/exe-Datei (http://www.bundestag.de/bic/plenarprotokolle/pp/91/16091a_exe.exe))
Nur der Punkt "Patientenverfügung" (zip-Datei (http://www.bundestag.de/bic/plenarprotokolle/pp/91/16091c.zip)/exe.Datei 1 (http://www.bundestag.de/bic/plenarprotokolle/pp/91/16091c_exe.exe) /exe.Datei 2 (http://www.bundestag.de/bic/plenarprotokolle/pp/91/16091d_exe.exe))
Wem die Geschichte mit den selbstentpackenden exe-Dateien nicht koscher ist kann über den obersten Link auf die entsprechende Seite des Deutschen Bundestages surfen oder einfach die PDF-Version (http://dip.bundestag.de/btp/16/16091.pdf) wählen.
Gruß der Randbayer
Randbayer
10.04.2007, 11:25
Zypries für Patientenverfügung auch bei Wachkoma und Demenz
Zypries für Patientenverfügung auch bei Wachkoma und Demenz
Justizministerin Brigitte Zypries will Patientenverfügungen auch bei Koma-Patienten oder Demenzkranken anerkennen. Es müsse die Möglichkeit geben, deren Leben vorzeitig zu beenden.
Berlin - "Nach meiner Auffassung muss eine Verfügung in allen Situationen gelten, auch bei langen Krankheitszuständen, etwa einem Wachkoma oder einer starken Altersdemenz", sagte Zypries der "Berliner Zeitung". Es sei falsch, die Gültigkeit der Patientenverfügungen für diese Gruppe von Krankheiten auf den einsetzenden Sterbeprozess zu beschränken, wie dies von einigen Bundestagsabgeordneten gefordert wird. ... mehr (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,476317,00.html)
Quelle: Spiegel-Online (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,476317,00.html) (10.04.2007)
Gruß der Randbayer
ostfriesland
10.06.2007, 21:06
Neues dazu in der zeit online:
http://www.zeit.de/2007/24/Patientenverfuegung?page=1
Gruß
ostfriesland
17.10.2007, 19:29
Hallo,
Urteil betrifft zwar nicht die Patientenverfügung im eigentlichen Sinn.
OLG-Hamm erlaubt Stopp künstlicher Ernährung
Eltern durften Koma-Kind sterben lassen
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat Eltern das Recht zugesprochen, die künstliche Ernährung für ihre im Wachkoma liegende vierjährige Tochter zu beenden.
Quelle: http://www.aerztlichepraxis.de/artikel_politik_aktuell_kuenstliche_1192527332.htm
Übrigens auch in der aktuellen Spiegelausgabe (Nr. 42) ein Artikel dazu.
Gruß
Liebe Zwaimeinde,
Terri Schiavo ist nicht alleine. Modernes hat dazu geführt, dass Menschen vor eine solche Wahl gestellt werden. Ich möchte diese Wahl für einen anderen Menschen nicht wirklich treffen.....
WomBat
We do not fix emotions, we acknowledge them.
ostfriesland
18.10.2007, 10:53
Moin,
ich hätte die Entscheidung der Eltern auch nicht wirklich treffen wollen.
Liest man den Artikel im Spiegel, ist man noch betroffener. Zum einen wurden die Eltern mehr oder weniger von Anfang an im unklaren über den Zustand ihrer Tochter gelassen, keine Aufklärung durch die Ärzte (eher die Aussage: wird schon wieder werden!) und als Ihnen die Gesundheitslage ihrer Tochter bewusst wurde und sie ihre Entscheidung trafen, wurden durch die Ärzte Gerichte eingeschaltet. Und die ganze Situation hätte noch ein längeres hin und her bedeutet, wenn das Kind nicht gestorben wäre, denn das Sorgerecht in Gesundheitsfragen wurde nach wenigen Tagen wieder auf das Jugendamt übertragen.
Gruß
Elisabeth
18.10.2007, 18:40
Nach Angaben eines Anwaltes ist in Deutschalnd schon vielen Koma- Patienten durch Einstellung der Ernährung das Sterben ermöglicht worden.
http://www.aerztlichepraxis.de/artikel_politik_aktuell_kuenstliche_1192527332.htm
Wie zynisch und verlogen. Verhungern lassen trifft es wohl eher. Und wie qualvoll es sein kann durfte die Welt ja bei Terry Schiavo miterleben.
Elisabeth
ostfriesland
26.10.2007, 02:01
Moin,
Ende ohne Gnade
Die Intensivmedizin lässt Willenlose leiden. Die Altenpflege lässt Hilflose verkommen. Doch die Gesellschaft verdrängt das grausige Geschehen in Kliniken und Pflegeheimen. Sie fürchtet Krankheit mehr als den Verlust der Würde
Der Artikel bei zeit.de unter http://www.zeit.de/2004/29/Pflegenotstand?page=1 ist zwar schon etwas älter, aber immer noch aktuell.
Gruß
Randbayer
26.10.2007, 16:19
Na da passt ja folgendes Lied von WIZO: :mosh:
Egon (http://www.punk.de/catalog/songs/5646208.m3u?osCsid=d4d4793aa10fbb4052c85b1953a9bea a)
Text: http://forum.zwai.net/showthread.php?t=321&page=11 (http://forum.zwai.net/showthread.php?t=321&page=11)
Gruß der Randbayer
Elisabeth
28.10.2007, 14:46
Seht ihr eure Arbeit als Quälerei am Patienten an?
Elisabeth
Seht ihr eure Arbeit als Quälerei am Patienten an?
Schwierige Frage!
Manchmal muß ich etwas, was ich als alleinstehender Akt als Quälerei bezeichnen würde, im Kontext eines Pflege- oder Therapieprozessen durchführen, auch mit Mißbilligung des Pat. Da sind wir aber auch schon gleich beim Thema Gewalt am Patienten. Einen momentan nicht einsichtsfähigen Pat. muß ich manchmal "quälen", um ihm zu helfen. Im nachhinein (auch schon öfters im späterem Gespräch mit selbigen Pat. geklärt) ist der Pat. durchaus froh drüber. Je nachdem welche Erinnerungen er dran hat, wenn überhaupt.
Monty
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