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Verweigerung von Akteneinsicht = Angst der Ärzte?

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    Verweigerung von Akteneinsicht = Angst der Ärzte?

    In dem Artikel aus der SZ wird als Konsequenz der Verweigerungshaltung von Ärzten auf Akteneinsicht ein neues "Patientenschutzgesetz" gefordert - mit dem sofortigen Einsichtsrecht.
    Vielleicht noch ein Schritt zu weit, da es heute immer noch üblich ist, den Patienten und Verwandten die Anwesenheit bei Untersuchungen, medizinischen Maßnahmen und der Pflege zu verweigern - mit oft sehr fadenscheinigen Begründungen.

    Bin auf eine rege Diskussion gespannt.

    Viele liebe Grüße

    fridolin
    immer gelegentlich manchmal
    Wahlspruch: Dormicum macht den dicksten Bären stumm...

    #2
    AW: Verweigerung von Akteneinsicht = Angst der Ärzte?

    Meines Wissen kannts du in jede somatsiche Krankenakte Einsicht nehmen soweit es um reine Fakten geht. Udn hier dürfte die Crux liegen. Leider sind net alle Krankenakten so abgefasst, dass sie bar jeglicher Emotion sind.

    Ergo: Es dürfte nur sehr wenige mit der Angst der Ärzte, dass der Kunde einen Behandlunsgfehler findet, zu tun haben.

    In der Psychiatrie bekommst eh nur das, was dein Arzt/Therapuet für richtig erachtet. Das sollte m.M nach auch net geändert werden- zum Schutz des Pat.. Man kann hier Aussagen stets interpretieren. Es gibt keine objektive Aussage.

    *grübel* Kann der Laie eigentlich die Fakten in der Somatik beurteilen?

    Elisabeth

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      #3
      AW: Verweigerung von Akteneinsicht = Angst der Ärzte?

      Wir kennen das doch auch ziemlich gut auf den Intensivstationenen. Die Kurven liegen, jedenfalls in den Klinken wo ich gearbeitet habe, immer offen am Bettplatz. Schaut mal ein Angehöriger darauf wird ziemlich schnell ein Deckblatt drauf gelegt bzw. die Kurve aus dem Zimmer geholt. Ich kenne auch Kollegen die die Kurven rumdrehen.

      Wenn ich mir den Thread "Stilblüten" so anschaue weiß ich auf jeden Fall was aus Sicht der Pflege vieleicht etwas "problematisch" werden könnte....

      Gruß
      Heike
      Wer zuletzt lacht stirbt fröhlich

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        #4
        AW: Verweigerung von Akteneinsicht = Angst der Ärzte?

        Ich sehe in meinem Umfeld nur ein Problem:
        Die Patienten sind oft analgosediert.

        Und habend dennoch ein Recht auf Privatsphäre und schweigepflicht.

        Es gibt manchmal Dinge die dem Partner/ Angehörigen nicht gesagt wurden. Bewusst! Und da soll unsere Doku nicht zu beitragen Geheimnise zu verraten.

        Möchte der Patient im nach der Behandlung die Akte, so darf er aus meiner Sicht alles haben, inkl. meiner subjektiven Äußerungen, Rechtschreibfehler und sonstigen Anmerkungen. Jeder von uns sollte Profi genug sein, das die Aktenlage seriös gestaltet ist

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          #5
          AW: Verweigerung von Akteneinsicht = Angst der Ärzte?

          Ich glaube, dass nichts im KH so oft mißachtet wird wie die Schweigepflicht und der Datenschutz. Nur direkt am Behandlungsprozess beteiligte Personen dürfen Einsicht nehmen. Der Kreis der Personen ist so klein wie möglich zu halten. Angehörige haben nie das Recht., es sei denn, sie wurden vom Patienten oder einem Richter dazu ermächtigt.
          Sogar das Namensschild am Bett ist ein Verstoß, da er Fremden den Patientennamen verrät. Ich darf als Pflegekraft auch nur Einsicht nehmen, wenn ich den Patienten betreue.
          Ich möchte auch gerne für mich diesen Datenschutz in Anspruch nehmen.
          Sören
          wat mut dat mut

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            #6
            AW: Verweigerung von Akteneinsicht = Angst der Ärzte?

            Danke, Sören. Wie ist das genau bei Angehörigen? Wie, bzw. in welcher Form brauchen die "Erlaubnis"? Geht das informel oder ganz formel?

            WomBat
            Pflegefachkräfte sind nicht teuer, sie sind unbezahlbar!

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              #7
              AW: Verweigerung von Akteneinsicht = Angst der Ärzte?

              Hallo WomBat,

              theoretisch ist der Angehörige wie eine fremde Person zu behandeln. Ausnahme sind die Erziehungsberechtigten einer minderjährigen Person.
              In der Praxis wird man immer gegenüber den Angehörigen, die der Patient selbst schon in seinen Behandlungsverlauf einbezogen hat großzügig sein. Liefen schon Gespräche gemeinsam und hat der Patient signalisiert, dass er z.B. seine Frau in alles einbezieht, sehe ich hier nicht das Problem. (besser das dokumentieren oder Vorsorgevollmacht) Hat der Patient aber eh ein schlechtes Verhältnis zu seinen Angehörigen, kann man viel falsch machen, wenn man den Datenschutz nicht wahrt. Das ist für uns immer schwierig abzuwägen. Oft sind aber die medizinischen Daten noch relevanter, hier kann auf den Arzt verwiesen werden.

              Gruß
              Sören
              wat mut dat mut

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