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Pflegekräfte dürfen ärztlich tätig werden - unter Aufsicht des Arztes

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    Pflegekräfte dürfen ärztlich tätig werden - unter Aufsicht des Arztes

    Hallo Zwaimeinde!

    Wie steht ihr hierzu? War es nicht so, dass dieser Berufsstand mittlerweile pflegerische Tätigkeiten übernimmt, weil die Pflege ebenfalls an einem Fachkräftemangel leidet. Wir geben Grundtätigkeiten (leider der falsche Ausdruck) an Hilfskräfte ab, um uns mehr auf unsere elementaren Pflegeaufgaben zu konzentrieren und jetzt übernehmen wir ärztliche Tätigkeiten. Ich seh schon wie sich Pflegekräfte darauf freuen endlich in ihrem Beruf aufgewertet zu werden.

    Pflegekräfte dürfen ärztlich tätig werden - unter Aufsicht des Arztes

    Substitution und Delegation ärztlicher Tätigkeiten wird es nicht geben. Warum? Der GBA hat die Begriffe in seiner jetzt verabschiedeten Richtlinie einfach nicht verwendet. ... mehr ärztezeitung (21.03.2011)
    Gruß der Randbayer
    At a cardiac arrest, the first procedure is to take your own pulse

    #2
    AW: Pflegekräfte dürfen ärztlich tätig werden - unter Aufsicht des Arztes

    Hallo Randbayer,

    das ist doch das alte Lied neu aufgewärmt. Der Arzt darf bis auf wenige Dinge Alles deligieren, wenn die Voraussetzungen dazu erfüllt sind. Da müssen sich die Pflegekräfte mal absprechen und Konzepte entwickeln, was sie wollen und was nicht. Wir haben in unserem Haus zum Glück keinen Mangel in der Pflege, aber das kann ja noch kommen. Pflege kann nur Dinge abgeben, die nicht ärztlich delegiert worden sind.
    Aber, da wir uns in der Pflege nicht einig sind, werden zu viele Delegationen von der Pflege angenommen. Das geht zu Lasten der Pflege am Patienten, die leidet dann.
    Sören
    wat mut dat mut

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      #3
      AW: Pflegekräfte dürfen ärztlich tätig werden - unter Aufsicht des Arztes

      Sehe ich auch so!

      Ich denke, (das haben wir hier schon mehrfach besprochen) müssen wir lernen zu deligieren. Es gibt immer noch genügend Sachen, die Hilfskräfte übernehmen können. Sekräterinnen, Küchenfeen, Pflegehelfer, Stationshilfen, KG Abteilungen, Logopädie....

      Wir tun uns nur viel zu schwer damit, etwas zu deligieren. Unsere ärztlichen Kollegen sind uns da leider einiges voraus!

      Gruß
      Heike
      Wer zuletzt lacht stirbt fröhlich

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        #4
        AW: Pflegekräfte dürfen ärztlich tätig werden - unter Aufsicht des Arztes

        Delegation ist die nette Umschreibung für die Ausweitung der Behandlungsmaßnahmen auf ärztliche AO. Wer hier glaubt, dass diese Entscheidung ein eigenverantwortliches Handeln im Bereich Diagnostik und Therapie eröffnet, dürfte schwer enttäuscht werden.

        Als Argument wird kommen, dass es keine Institution gibt, die eine entsprechende Quali kontrolliert.
        Und wie steht es eigentlich mit der Haftpflichtversicherung? Ärzte sind meines Wissens entsprechend abgesichert. Gibt es für Pflegekräfte eine entsprechende Versicherung? Oder bleibt der Pat. vielleicht sogar auf seinem Schaden sitzen?

        Elisabeth

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          #5
          AW: Pflegekräfte dürfen ärztlich tätig werden - unter Aufsicht des Arztes

          interessantes Papier:

          so long arnold

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            #6
            AW: Pflegekräfte dürfen ärztlich tätig werden - unter Aufsicht des Arztes

            und hier:

            Kommentar


              #7
              AW: Pflegekräfte dürfen ärztlich tätig werden - unter Aufsicht des Arztes

              Ich kann Elisabeth nur Recht geben. Bevor man sich mit dem Thema Übernahme von ärztlichen Aufgaben befasst, egal ob Delegation, Substitution oder Allokation (Danke Arnold), sollte sich die Pflege darum bemühen selbstständig Entscheidung treffen zu können und Pflegetherapien zu planen, durchzuführen und auch verordnen zu können. Leider obliegt vieles noch im Bereich des ärztlichen Aufgabenfeldes und nur durch deren Abgabe durch Delegation,... usw. darf die Pflege tätig werden. Bsp.: Wundversorgung - mir gehen die Zehennägel hoch wenn mir ein Arzt bei der Wundversorgung von chronischen Wunden Anordnungen gibt (Eisen und föhnen, hallo!). Ich finde es gut, dass man gefühlt, ein wenig mehr Aufmerksamkeit bekommt. Die andere Geschichte ist es warum nicht Aufgaben abgeben. Bin ich dafür. Serviceleistungen ruhig an Servicekräfte zu delegieren. (@Verwaltungschefs: spart vielleicht Geld). Somit könnte und kann sich Pflege mehr auf eben elementare Pflegetätigkeiten konzentrieren. Wäre zu schön. Aber wir verschieben unser Aufgabenspektrum Richtung dem ärztlichen Dienst. Haben wir was gewonnen?
              @Sören: Klar ist das Thema alt, aber immer noch aktuell.

              Gruß der Randbayer
              At a cardiac arrest, the first procedure is to take your own pulse

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                #8
                AW: Pflegekräfte dürfen ärztlich tätig werden - unter Aufsicht des Arztes

                Hallo Randbayer,

                mit deinem Statement kann ich voll mitgehen. So würde ich auch die Prioritäten setzen. Wir haben jetzt z.B. auf unserer ITS schon drei Arzthelferinnen im Schichtdienst, die Tätigkeiten der Pflege abnehmen. Ist sehr gut.
                Sören
                wat mut dat mut

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                  #9
                  AW: Pflegekräfte dürfen ärztlich tätig werden - unter Aufsicht des Arztes

                  Zitat von Sören Lösche
                  Hallo Randbayer,

                  mit deinem Statement kann ich voll mitgehen. So würde ich auch die Prioritäten setzen. Wir haben jetzt z.B. auf unserer ITS schon drei Arzthelferinnen im Schichtdienst, die Tätigkeiten der Pflege abnehmen. Ist sehr gut.
                  Sören
                  Hallo sören,
                  und was verdienen die Pflegekräfte mehr, da sie die Arzthelferinnen fachlich "überwachen" müssen?
                  so long arnold

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                    #10
                    AW: Pflegekräfte dürfen ärztlich tätig werden - unter Aufsicht des Arztes

                    Hallo Arnold,

                    es sind Mitarbeiterinnen wie die Pflegekräfte auch, die nach einarbeitung in eigener Verantortung ihre Tätigkeiten ausführen. Es gibt keine besondere Überwachung. Sie machen auch keinerlei Tätigkeiten am Patienten. Der größte Teil sind Bestellungen, Kontrollen und Bestückungen.

                    Gruß
                    Sören
                    wat mut dat mut

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Pflegekräfte dürfen ärztlich tätig werden - unter Aufsicht des Arztes

                      Zitat von arnold kaltwasser
                      Hallo sören,
                      und was verdienen die Pflegekräfte mehr, da sie die Arzthelferinnen fachlich "überwachen" müssen?
                      so long arnold
                      Wo denkst du hin, die Bugets sind gedeckelt. Selbst wenn was überbleibt, da gibt sicher nen Oberarzt der ein neues Spielzeug (HD-Bronchoskopie,...) für die Rumpelkammer braucht.

                      Monty
                      Kein Puls, kein Ton, wir kommen schon!

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Pflegekräfte dürfen ärztlich tätig werden - unter Aufsicht des Arztes

                        Wieso muss eine GuK eine MFA überwachen? ich glaub, man sollte sich mal mit Ausbildungskatalog beschäftigen. Die MFA dürfte bei weitem besser geeignet sein, Heilmittelhilfsverordnungen fortlaufend auszustellen. Der Bedarf wird eh vom Doc abgesegnet... egal ob GuK den bedarf ermittelt hat oder net.

                        *grübel* Wird der Pflegebedarf im Rahmen der ambulanten Pflege eigentlich durchgängig und ausschließlich von Pflegekräften festgelegt? Soweit ich mich erinnern kann, ist selbst diese Sparte noch arztabhängig.

                        Elisabeth
                        Zuletzt geändert von Elisabeth; 24.03.2011, 15:36.

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                          #13
                          AW: Pflegekräfte dürfen ärztlich tätig werden - unter Aufsicht des Arztes

                          Richtig Elisabeth. Wo bleibt da endlich die Autonomie der Pflege? Entscheidungen trifft der Arzt und (ver)ordnet an. Immerhin hat der MDK in einigen Bundesländern die Begutachtung an Pflegekräfte abgegeben.

                          Gruß der Randbayer
                          At a cardiac arrest, the first procedure is to take your own pulse

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