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Tarif 2011

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    Tarif 2011

    Wir haben ja bekanntlich einen neuen Tarifabschluss zum 01.01.11 bekommen.
    Meine Frage dazu wäre, wie ihr die freien Tage für geleistete NW Stunden in 2010 in diesem neuen Vertrag wiederfindet. Mir wurde mitgeteilt, dass die max. 4 zusatz freien Tage aus 2010 wegfallen und wir ab dem 01.01.2011 max. 6 zusätzliche freie Tage für geleistete NW bekommen. Dadurch, dass aus 4 Tagen nun 6 Tage geworden sind, fallen die 4 Tage vom letzten Jahr weg. Kann das denn so sein? Ich hoffe, ich habe mich klar genug ausgedrückt. Vieleicht ist jemand anderem aus unserem Forum das auch aufgefallen und er hat eine bessere Erklärung für mich. Ich habe im Net schon versucht was heraus zu bekommen aber habe nichts gefunden.

    Gruß
    Heike
    Wer zuletzt lacht stirbt fröhlich

    #2
    AW: Tarif 2011

    Liebe rettungsmaus,
    um welchen Tarifvertrag handelt es sich?
    TVöD?
    VKA?
    Bund?

    AvR? Eigentlich kein Tarifvertrag, sondern nur eine "Richtlinie".
    Oder? ...

    Die Verhandlungen im Bereich des TVöD kommen noch, er läuft aus...

    Viele liebe Grüße
    fridolin
    immer gelegentlich manchmal
    Wahlspruch: Dormicum macht den dicksten Bären stumm...

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      #3
      AW: Tarif 2011

      BAT/AVR Caritas Anlage 31 in Anlehnung an den TVöD-BT-K / TVöD-BT-B.

      Gruß
      Heike
      Wer zuletzt lacht stirbt fröhlich

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        #4
        AW: Tarif 2011

        Liebe rettungsmaus,
        was die Caritas da verhackstück - ich weiß es nicht.
        Wen Ihr mehr Geld bekommt - dann freut Euch.
        Ich hoffe, ich habe den richtigen Link gefunden.
        Viele liebe Grüße
        fridolin
        immer gelegentlich manchmal
        Wahlspruch: Dormicum macht den dicksten Bären stumm...

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          #5
          AW: Tarif 2011

          Wir werden sehen ob wir mehr Geld bekommen. Die Lohnabrechnung von Februar wird es zeigen....
          Die Frage ist halt, was mit dem Zusatzurlaub aus 2010 ist. Da finde ich leider keine Angabe. Laut unserer Personalabteilung verfallen mindestens 2 Tage....

          Gruß
          Heike
          Wer zuletzt lacht stirbt fröhlich

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            #6
            AW: Tarif 2011

            Das war von der Überleitung BAT zu TV-L auch ein Thema.

            Die tage können m.E. nicht verfallen. es sind Resturlaubstage aus 2010.
            Die neue regelung (für geleistete Wechselschicht oder Schichtdienst), generiert den Anspruch erst in 2011 für 2011 und ist Blockweise abzurechnen.
            z.B. Jan+ Feb. Wechselschicht geleistet - tage beantragen oder aus Dienstplan generieren lassen = 1 Tag Sonderurlaub für Wechselschicht (SUW). Die Tage sollen zeitnah, also möglichst im März genommen werden.

            Kann mir vorstellen das dies bei der Caritas auch so wird. Im Zweifel an die MAV wenden

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              #7
              AW: Tarif 2011

              Danke euch für die Antworten.

              Mit den Tagen, die in Wechselschicht 2011 gerabeitet werden, ist es genauso wie hermelin es beschrieben hat. Das ist auch mein Stand der Dinge. Wir werden ab März auch aus dem AVR (neu Anlage 31) angeglichen an den TVöD. Das heißt, es ist auch mehr eine Überleitung.
              Leider habe ich aus der MAV auch keine genauen Auskünfte bekommen. Bleibe aber am Ball und hoffe noch auf Klärung, was mit unseren geleisteten Sonderurlaubsansprüchen geschieht. Ich dachte nur, dass hier vieleicht noch jemand die gleichen Probleme bei der Überleitung bzw. Angleichung AVR/TVöD hat.

              Gruß
              Heike
              Wer zuletzt lacht stirbt fröhlich

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                #8
                AW: Tarif 2011

                Probleme könnte es nur bei den schönen
                "Altlasten" geben.

                Also genau hinschauen:
                Kinder und Ortzulagen, sollten in eine Besitzsstandswahrung umgerechnet werden.

                Lebensalterstufen entfallen und werden zu reinen Bewährungsaufstiegen.

                Falls jemand genau vor so einem Aufstieg steht, soltle unbedingt ausgerechnet werden, wie hoch das zusätzliche Brutto wäre und ob dadurch ein Anspruch bei der Überleitung entsteht.

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