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Zwangseinweisung ins Heim

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    Zwangseinweisung ins Heim

    100-Jährige muss ins Altersheim
    Auf Anweisung des Amtsgerichts Überlingen ist unter Protest des Ehemanns die 100-jährige Anna Moosmayer in ein Altersheim eingewiesen worden. Das Ehepaar wehrt sich seit 2007 gegen die „Zwangsbetreuung“ der Frau durch einen behördlich eingesetzten Betreuer. ...
    Zum Artikel http://www.schwaebische.de/lokales/m...d,4180004.html
    Gruß

    #2
    AW: Zwangseinweisung ins Heim

    Ich habe heute bei Google versucht näheres über den Zustand der Dame zu finden. Nix. Und solange ich da nix finde, bin ich eher zurückhaltend mit einer Beurteilung ob dieser Schritt gerechtfertigt war oder nicht.
    Der Beitrag riecht mit zu sehr nach Bild und Co..

    Elisabeth

    PS Hier kannst den Amtsbericht anschauen: http://moosmayer.info/

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      #3
      AW: Zwangseinweisung ins Heim

      ein älterer Bericht aus einer anderen Zeitung...
      Meersburg – Ohne Anwalt erscheint Egon Moosmayer vor dem Überlinger Amtsgericht. Die Anklage gegen den 52-Jährigen lautet auf Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

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        #4
        AW: Zwangseinweisung ins Heim

        Ich vermute hier eine etwas einseitige Darstellung:

        Wer seinen Willen frei bestimmen kann, darf keinen rechtlichen Betreuer gegen seinen Willen bestellt bekommen .

        Eine Betreuung dient nicht dazu, den Betroffenen zu erziehen, zu bessern oder zu hindern, sich selbst zu schädigen

        vgl. zuletzt BayObLG FamRZ 2006, 289,
        sowie BayObLG BtPrax 2001, 79.

        Allerdings wird bei einer erheblichen geistigen Krankheit (zum Beispiel einem akuten schizophrenen Schub) der Wille der betroffenen Person von der Krankheit beeinflusst sein und insoweit nicht als „frei“ angesehen werden dürfen, so dass sich die zitierte Rechtslage in der Praxis als Kriterium pro oder kontra einer Betreuerbestellung als wenig hilfreich erwiesen hat.

        Die Betreuungsanordnung erfolgt in einem gerichtlichen Verfahren.
        Der Betreute ist immer verfahrensfähig und kann gegen Beschlüsse Beschwerde einlegen oder einen Anwalt einen sonstigen geeigneten Bevollmächtigten mit seiner Vertretung beauftragen.

        vgl:§§ 1 bis 110 sowie 271 bis 341 FamFG
        § 275 FamFG
        § 276 Abs. 4 FamFG

        Bis denne

        Hermelin

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          #5
          AW: Zwangseinweisung ins Heim

          Aus dem Artikel gehen leider nicht die näheren Umstände hervor.
          Vielleicht ist die Frau wirklich nicht mehr in der Lage, ihr eigenes Leben zu organisieren, möglicher Weise ist sie dement und der Ehemann zur Versorgung nicht oder nur massiv eingeschränkt fähig.
          Alles in Allem sehr oberflächlich und somit nicht beurteilbar.

          Unter Berücksichtigung eines gegen die eigenen Bürger aggressiven Staates (Vergleiche Stuttgart 21, Castor, u.s.w.) würde das Verhalten voll in das Bild des Polizeistaates passen, ob der mangelhaften Berichterstattung: kein weiterer Kommentar.
          Viele liebe Grüße
          fridolin
          immer gelegentlich manchmal
          Wahlspruch: Dormicum macht den dicksten Bären stumm...

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            #6
            AW: Zwangseinweisung ins Heim

            Moin,
            vor einigen Wochen sah ich im Fernsehen eine Reportage über rechtliche Betreuer, die bestellt wurden, obwohl es Angehörige gegeben hätte, die die Betreuung übernommen und auch die Pflege der Patienten zuhause gewährleistet hätten, wurden diese "zwangsweise" von dem rechtlich bestellten Betreuer ins Heim eingewiesen.
            Natürlich gehen aus dem Artikel nicht alle Umstände hervor, aber ich finde es sehr bedenklich, das es immer mehr "Berufsbetreuer" gibt, obwohl es Angehörige gäbe, die diese Betreuung übernehmen würden, aber nicht gegen die Gerichte ankommen.
            Es kann jeden von uns oder unseren Angehörigen treffen, das in einem Fall ein Berufsbetruer bestellt wird, und nicht derjenige zum Betreuer ernannt wird, den man selbst dazu ausgewählt hat.
            Gruß

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              #7
              AW: Zwangseinweisung ins Heim

              Auch die so medienwirksam aufbereiteteten Beispiele sind stets subjektiv dargestellt. Man erfährt seltenst objektive Ursachen, warum da ein Berufstbetreuer eingesetzt wurde. Wohl geht es aber immer ums Geld. Manchmal kann ich mich bei solchen Beispielen des Eindrucks net erwehren, dass Angehörige, wenn sie merken, dass das Erbe aufgebraucht wird, auf einmal hellhörig werden.

              Ich will net bestreiten, dass es da eine Grauzone gibt. Mir ist aus meiner Berufslaufbahn aber kein Fall bekannt, wo ein Berufsbetreuer angefordert wurde wenn es suffiziente Angehörige gab. Berufsbetreuer kommen in der Regel dann zum Zuge, wenn Angehörige net vorhanden oder unauffindbar oder die Angehörigen so zerstritten sind, dass es unmöglich ist, einen Ansprechpartner zu finden,d er im Sinne des Pat. handeln würde.
              Ich kann mich dafür an Angehörige erinnern, die mit einem Pat. "Schreibübungen" auf einem leeren Blatt Papier machten und zwar in der Höhe, wo man gewöhnlich Dokumente unterschreibt. Da war das Problem,dass der "falsche" Angehörige zum Betreuer bestellt wurde.

              Elisabeth

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                #8
                AW: Zwangseinweisung ins Heim

                Zitat von ostfriesland
                Moin,
                ...aber ich finde es sehr bedenklich, das es immer mehr "Berufsbetreuer" gibt, obwohl es Angehörige gäbe, die diese Betreuung übernehmen würden, aber nicht gegen die Gerichte ankommen..
                Gruß
                Wieso ankommen - diese Personen müsen sich nur als Betreuer bestellen lassen.

                Das geht und ist praxis.

                Die meisten verstehen da Procederre nciht oder wollen (so scheint es mir) die zusätzliche Kohle aber nicht die Verantwortung

                Und liebe Gemeinde:

                Pflege ohne Vernatwortung zu übernehmen wollen WIR ja schon mal auf keinen Fall, oder?

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                  #9
                  AW: Zwangseinweisung ins Heim

                  Zitat von Hermelin
                  Wieso ankommen - diese Personen müsen sich nur als Betreuer bestellen lassen
                  Da muss auch der Richter zustimmen - und das ist nicht immer der Fall und es wird ein Berufsbetreuer bestellt!

                  Gruß

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                    #10
                    AW: Zwangseinweisung ins Heim

                    Dann stellt sich doch die Frage, warum der Richter zu dieser Entscheidung kommt? Wie geschrieben, ich habe nie erlebt, dass Angehörige übergangen wurden, wenn sie da waren.

                    Elisabeth

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                      #11
                      AW: Zwangseinweisung ins Heim

                      Nun ja,
                      es kommt auf den Richter an - so weit richtig.
                      Aber das ist ja Amtsgerichtssache - da gibts viele Einzelmeinungen.

                      Am besten mit Anwalt.


                      Aber auch ich weiß

                      Vor Gericht bekommt man ein Urteil nicht sein Recht

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                        #12
                        AW: Zwangseinweisung ins Heim

                        Dann konkret gefragt: wie oft hast du erlebt, dass der Angehörige übergangen wurde, obwohl er anwesend war und auch im Sinne des Pat. entschieden hätte? Oder anders: Welche Gründe haben dazu geführt, dass der Richter sich gegen die Angehörigen entschieden hat?

                        Elisabeth

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                          #13
                          AW: Zwangseinweisung ins Heim

                          Moin,
                          ein TV-Tipp zu dem Thema Betreuung.
                          betrifft: Betreut und betrogen?
                          Plötzlich auf andere angewiesen sein. Jeden kann das treffen. Und immer öfter kommen dann Betreuer zum Einsatz. Doch manchmal wird eine Betreuung auch gegen den Willen des Betroffenen und dessen Angehörigen eingerichtet. Mit fatalen Folgen.
                          SWR, Mittwoch, 8.12.2010, 20.15
                          Infos: http://www.swr.de/betrifft/betreut-b...bfo/index.html
                          Gruß

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                            #14
                            AW: Zwangseinweisung ins Heim

                            Mal sehen, vielleicht darf ja auch der Pflegedienst darstellen, welche Diskrepanzen es da gab und wie der Pflegezustand der Betroffenen war- der ja wohl schlussendlich zur Heimeinweisung führte.

                            Es scheint fast, als hätte die Negativberichterstattung über Pflegeheime eine Nachfolge gefunden. Jetzt sind die Sozialbehörden dran. Alles im Sinne der Quote. Denn die muss stimmen.

                            Ich will net bezweifeln, dass es da Einzelfälle gibt. Daraus eine Verallgemeinerung abzuleiten halte ich für sehr fragwürdig.

                            Warum erfahren wir eigentlich so wenig über überforderte Angehörige und die Folgen für die Versorgung ihrer pflegebedürftigen Familienmitglieder? Die Kollegen aus der ambulanten Pflege hätten bestimmt ne Menge Beispiele parat.

                            Elisabeth

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