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Abruf im Rufdienst nötig?

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    Abruf im Rufdienst nötig?

    Hallo,
    jüngst bekam ich die Kopie eins Artikels aus BDAktuell. Im JUS - Letter, wurde die erfolgreiche Klage eines Anästhesiepflegers vor dem Landesarbeitsgericht Frankfurt besprochen(Urteil vom 28.7.1988, Az. 9 SA 977/87). Der kollege klagte gegen die Ansicht, das ein Abruf auch dann vorliegt, wenn über die Regelarbeitszeit hinaus in den Rufdienst hineingearbeitet wird. Also dann , wenn das OP-Programm während der regulären Arbeitszeit nicht abgearbeitet werden kann.
    Das Landesarbeitsgericht teilte diese Ansicht nicht. Die Konsequenz: Diese Inanspruchnahmem im unmittelbaren Anschluss an die reguläre Arbeitszeit sind als Überstunden zu vergüten.
    Mich interessiert nun, ob auch bei Anwesenheitsbereitschaft , wie bei uns in Stufe B, diese Angelegenheit analog zu bewerten ist?
    Es ist schon recht ärgerlich, wenn der Arbeitgeber, regelmässig den Bereitschaftsdienst nutzt um Op Programme zum halben Lohn durchzuziehen. mit dem Verweis darauf, das es sich bei der Bereitschaftsdienstvergütung um eine, so wörtlich," Mischkalkulation " handelt. Zu erwähnen wäre noch, das wir "Opt out" arbeiten.
    Wer kennt sich mit dem Thema aus, bzw. hat Erfahrungen?
    Gruß
    Johannes

    #2
    AW: Abruf im Rufdienst nötig?

    Ich versteh das Problem nicht ganz. Der Rufdienst bleibt bei entsprechendem Arbeitsaufwand nach Abschluss der Regelarbeitszeit. Dem Kollegen hat da irgendwas nicht gepasst. Nur was? Was wollte der Kollege eigentlich.
    Nach der genannten Aussage teilt das Gericht welche Ansicht nicht???
    Konsequenz des Gerichts war, dass die Arbeit nach Ende der regulaeren AZ als Ueberstunden zu bewerten ist. Das ist doch gut! Volle Arbeitszeitanrechnung und Ueberstundenzuschlag.
    Was haette der Kollege denn sonst gewollt? Gar nicht arbeiten??? Wofuer dann einen Rufdienst machen?

    Das der Bereitschaftdienst billiger ist, um Restarbeiten zu erledigen, damit muessen wir leben. Allerdings muss die Einstufung dann aber auch zum Arbeitsaufkommen passen. Bei uns wird der BD zu 90% verguetet, entweder als Freizeit oder man laesst sich das Ganze auszahlen (ist die Regel, da kommt Asche in die Tasche). Mit dem fehlenden Freizeitausgleich muss man halt leben. Wobei ich sagen muss, lieber eine Nacht Bereitschaftsdienst in der Anaesthesie mit Auszahlung ohne Freizeitausgleich, als 7 Nachtdienste auf der Intensiv und danach bin ich trotz Freizeitausgleich im A... !
    Finanziell lohnt sich der BD mehr als der ND, und es geht trotzdem weniger Freizeit drauf, weil ich waehrend der Nachtschicht an kaum einem sozialen Leben teilnehmen kann.

    Servus,
    Monty
    Kein Puls, kein Ton, wir kommen schon!

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      #3
      AW: Abruf im Rufdienst nötig?

      Hallo Monty,
      vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Bereitschaftsdienst zu 90 % des Stundenlohns ist sicher gut. Wir erhalten nur 50%. Wer 90% hat, hat auch eine entsprechende Auslastung. Wir erhalten in der Woche, am nächsten Tag "frei" dafür. Wochenenden werden ausgezahlt. Ärgerlich ist, das geplantes Programm übergangslos in den Bereitschaftsdienst durchgezogen wird und und das für den halben Lohn. D.H. die Kollegen erhalten keine Verschnaufpause zwischen dem Ende der Regelarbeitszeit um 16.00 Uhr dem Bereitschaftsdienst. Die Zeit zwischen 16 und 18 Uhr soll durch einen sogenannten "Langdienst" , der 10 Std. dauert, abgedeckt werden. Dies war geplant um den BD zu entlasten. Nur wird der mitlerweile dazu genommen um damit den Aufwachraum zu besetzen. Somit ist Entlastung Fehlanzeige. Ganz im Gegensatz zu den Kollegen der OP-Pflege die wegen ausreichender personeller Besetzung immer ihre Pause bekommen. So kommen schon mal schnell 14 oder 15 Std. Arbeitszeit zu Stande, ohne richtige Pause. Dazu noch die Aussicht im Verlauf der weiteren Nacht erneut gerufen zu werden. Und alles für 50 %.
      Da forderten einige Kollegen eine Überstundenvergütung, hatten aber keine Grundlage für diese Forderung. Aber vielleicht könnte dieses Urteil eine Grundlage bilden.
      Gruß
      Johannes
      Zuletzt geändert von johannes driessen; 28.02.2010, 11:04.

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        #4
        AW: Abruf im Rufdienst nötig?

        Jetzt versteh ich´s.
        Berechnet die durchschnittlich Belastung im Bereitschaftsdienst und fordert eine Neugruppierung, wenn es dadurch nötig scheint. Ansonsten gibts die Möglichkeit, dass der Bereitschaftsdienst erst mittags zum Dienst kommt, bis abends z.B. um 20 Uhr reguläre Arbeitszeit hat und erst dann in den BD, wenn in der Regel die Routinearbeiten gemacht sind. Wir arbeiten schon lange mit verschiedenen Schichten tagsüber. Von 7:00 bis 20:00 sind reguläre, voll bezahlte Arbeitszeiten, erst später wechseln die in die Bereitschafts- und Rufdienst.
        Wir beginnen gestaffelt morgens zu arbeiten, die meisten kommen um 7:00, dann welche um 07:40, 09:00, 10:00, 11:00 und die BD/RD um 12:00.
        Das heißt am späten Nachmittag wird dann die Personaldecke wieder dünner, entsprechend dem OP-Betrieb. Wenn´s mal ruhiger ist, erledigen die späteren Dienst Checkarbeiten, Kreisteilwechsel,...


        Servus,
        Monty
        Kein Puls, kein Ton, wir kommen schon!

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          #5
          AW: Abruf im Rufdienst nötig?

          Was ich noch fragen wollte,
          die OP-Pflege hat ausreichende Besetzung? Also ist die Mehrarbeit bei denen doch bekannt, warum wird das denn dann nicht analog gemacht. Wenn operiert wird, brauch man auch Narkose. Warum sind dann die OP-Kräfte adäquat geplant?

          Monty
          Kein Puls, kein Ton, wir kommen schon!

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            #6
            AW: Abruf im Rufdienst nötig?

            'Hi Monty!
            es ist so, das wir ein Haus der Akutversorgung sind mit ca. 300 Betten. Also keine "große" Klinik. Unsere Organisation ist deshalb weniger aufwendig. Denk ich! Regeldienst 7.30 Uhr bis 16.Uhr. Langdienst 7.30 Uhr bis 18. Uhr. Bereitschaftsdienst 15.45 Uhr bis 7.45 Uhr. Opt. Out Regelung. Alles was um 16 Uhr noch im Op Saal ist oder noch operiert werden muss, ging bislang auf die Intensivstation zum ausschlafen. Geplant war, das höchstens um die Zeit noch 1 Op-Saal aktiv ist. Diese Planung ging daneben . Entweder sind noch mehr Op`s aktiv oder die Intensivstation ist voll. Also wird nach der kostengünstigsten Alternative gesucht. D.h. man erklärt dem Bereitschaftsdienst die Grundlage seiner Bezahlung sei eine "Mischkalkulation" und somit persönliches Pech. Er hat bis 18 Uhr (Ende des Langdienstes) für das halbe Geld zu arbeiten. So kann einer den Aufwachraum machen und der andere 1 oder u.U. mehr OP-Säale versorgen.
            Gruß Johannes

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              #7
              AW: Abruf im Rufdienst nötig?

              Hallo Johannes,

              wenn da schon das Stichwort "persönliches Pech" fällt, drängt sich mir gleich der Begriff Willkür auf.
              Dokumentiert doch mal über die nächsten Wochen haargenau, wie lange ihr für welche Maßnahmen über die Kernarbeitszeit hinausarbeitet. Bei dem Wort "Mischkalkulation" krieg ich nen Blutrausch! Hört sich schon wieder nach Willkür an.
              Geht dann mit der Dokumentation zum Betriebsrat und lasst euch die arbeitsrechtlichen Gegebenheiten erklären.
              Wenn ihr allerdings in aller Regel im Bereitschaftstatus von 16 bis so 20 Uhr gehäuft arbeitet, aber ansonsten die nächtliche Arbeitsaufnahme bis zum nächsten Morgen eher selten ist, dann wird´s mit ner Neuberechnung der BD-Vergütung schwierig. Da könnt ihr höchstens über die Pflegedirektion eine neue Schichtkonstellation für den BD einfordern. z.B. 12-20 Uhr Arbeitszeit, anschließend BD. "Langdienste" evtl. noch nach hinten raus setzen und auch später kommen lassen.

              Servus,
              Monty
              Kein Puls, kein Ton, wir kommen schon!

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                #8
                AW: Abruf im Rufdienst nötig?

                Danke Monty!
                Natürlich stinkt die Sache zum Himmel. Es stimmt, das wir bis ca. 22 Uhr unsere Haupt- Auslastung haben. Einer Berechnung zu Folge kommen wir auf eine Durchschnittsbelastung von 15 % ( 12 % in der Woche, 20% am Wochenende).

                Aber jetzt kommt der Gag. Wir haben keinen Betriebsrat, sondern eine MAV. Kirchliches Haus. Der Vorsitzende ist ein Kollege von uns. Er ist aber nicht von sich aus Willens etwas zu unternehmen. Er fürchtet um unsere (seine) Bereitschaftsdienstvergütung, wenn die Zeit zwischen 16 und 18 Uhr als Überstunden angerechnet wird. Dazu käme noch die Überlegung, das mehr Überstunden in die Berechnung für Opt. out einfliessen und wir womöglich unsere Maximal Zeit überschreiten. Durch die "Mischkalkulation" ist diese Gefahr gebannt.
                Erst einmal vielen Dank für Deinen Beitrag zu diesem Thema
                Gruß
                Johannes

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