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    BTM's

    Hallo Kollegen!

    Unsere Apotheke hat eine neue VFA zum Umgang mit Opiaten herausgegeben.
    Darin steht unter anderem, daß eventuelle Reste (Fentanyl, Dipidolor,...), die nicht mehr dem Patienten verabreicht werden, unter Zeugen in saugfähiges Material weggespritzt werden müssen. Des weiteren sind diese verworfenen Restmengen dem Patienten zugeordnet auszutragen.
    Dieses muss von 2 (!!) Zeugen mitunterschrieben werden.
    Laut Aussage der Apothekerin ist diese neue VFA wegen einer Änderung im BTM- Gesetz verfasst worden.

    Gibt es ähnliches bei Euch? Und wie handhabt ihr im BD das "Zeugenproblem"?

    Gruß Scorpina 71
    Anästhesie- dein Freund und Helfer!

    #2
    AW: BTM's

    Hallo Scorpina71!

    Folgendes findet sich im BtMG (Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln).
    § 16 Vernichtung
    (1) Der Eigentümer von nicht mehr verkehrsfähigen Betäubungsmitteln hat diese auf seine Kosten in Gegenwart von zwei Zeugen in einer Weise zu vernichten, die eine auch nur teilweise Wiedergewinnung der Betäubungsmittel ausschließt sowie den Schutz von Mensch und Umwelt vor schädlichen Einwirkungen sicherstellt. Über die Vernichtung ist eine Niederschrift zu fertigen und diese drei Jahre aufzubewahren.
    (2) Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, in den Fällen des § 19 Abs. 1 Satz 3 die zuständige Behörde des Landes, kann den Eigentümer auffordern, die Betäubungsmittel auf seine Kosten an diese Behörden zur Vernichtung einzusenden. Ist ein Eigentümer der Betäubungsmittel nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln, oder kommt der Eigentümer seiner Verpflichtung zur Vernichtung oder der Aufforderung zur Einsendung der Betäubungsmittel gemäß Satz 1 nicht innerhalb einer zuvor gesetzten Frist von drei Monaten nach, so treffen die in Satz 1 genannten Behörden die zur Vernichtung erforderlichen Maßnahmen. Der Eigentümer oder Besitzer der Betäubungsmittel ist verpflichtet, die Betäubungsmittel den mit der Vernichtung beauftragten Personen herauszugeben oder die Wegnahme zu dulden.
    (3) Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1 und 3 gelten entsprechend, wenn der Eigentümer nicht mehr benötigte Betäubungsmittel beseitigen will.
    Eure Apotheke bezieht sich mit Sicherheit auf den ersten Absatz dieses Paragraphen.

    Gruß

    Der Randbayer
    At a cardiac arrest, the first procedure is to take your own pulse

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      #3
      AW: BTM's

      Hallo Randbayer,

      genau das tut sie. Und in der VFA wird verlangt, daß wir im täglichen Betrieb bei jedem Patienten übriggebliebene Reste im BTM- Buch als verworfen eintragen und gegenzeichnen lassen. Wie soll das gehen?
      Bsp.: Nachts im AWR 1/2 Dipi gegeben, den Rest verworfen. Wer soll unterschreiben?

      Gruß scorpina71
      Anästhesie- dein Freund und Helfer!

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        #4
        AW: BTM's

        Hallo Scorpina 71

        "Fragen Sie ihren Arzt oder Apotheker". Ob eine bestimmte Regelung praxisnah ist oder nicht hat meist noch nie interressiert. Eurer Apotheker ist aus dem Schneider, er hat den Buchstaben des Gesetzes weitergegeben, und jetzt ist eure Stationleitung dran, das umzusetzen.
        Bei uns finden sich im BTM-Buch auch manchmal zwei Unterschriften, aber nur dann wenn eine Ampulle beim rausnehmen oder aufziehen kaputt gegangen ist. Ansonsten sind wir von dieser Regelung noch verschont.
        Gruß Helmut

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          #5
          AW: BTM's

          Wir lagern die Sachen aufgezogen im BTM-Schrank mit nem Namenskleber drauf. Einmal in der Woche kommt die PDL (als Eigentümer) und 2 Mann vom Pflegepersonal sind Zeugen.
          Das Ganze wird dann auf einem BTM-Vernichtungsprotokoll dokumentiert, die Reste kommen auf nen Tupfer und dann ins Klo.

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            #6
            AW: BTM's

            Zitat von FKPD
            Wir lagern die Sachen aufgezogen im BTM-Schrank mit nem Namenskleber drauf.
            Das gibt ja ein sauberes Häufchen im Schrank!
            Daß das eurer PDL nicht zu doof ist, jede Woche so ne Vernichtungsaktion!?
            Reste werden bei uns als verworfen (mit nur einer Unterschrift) gekennzeichnet oder wenn die ganze Ampulle auf den Patienten läuft, der Rest in den Müll gespritzt.
            Vor Zeiten wurden sogar halbe Sufentanil-Ampullen, die nicht am Pat. waren, nach Patientenzuordnung oder "verworfen" im Bereitschaftsdienst benutzt. Das war vor allem im Schockraum praktisch, wenn´s schnell gehen musste. Aber leider höchst illegal! Machen wir so nicht mehr.
            Ansonsten ist der Umgang eher weniger streng bzgl. doppelter Unterschriften, Vernichtungsprotokoll o.ä.
            Gab bislang noch keine Schwierigkeiten, auch wenn´s mal nicht stimmt.
            Was nicht passt, wird passend gemacht! Wenn sich jemand was mit nach Hause nehmen will, dann kann kein Protokoll der Welt ihn aufhalten. Fälschungssicher geht nicht.

            Man kann bei so einer Sache nur hoffen und vom Guten im Menschen ausgehen.

            Monty
            Kein Puls, kein Ton, wir kommen schon!

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              #7
              AW: BTM's

              Ich spritze alle Reste schon lange weg. Begründung: die Medien in den 80igern, mit Bilder von Kinderspielplätze voller Kanülen und halbvolle Spritzen.

              Keiner soll mit den Resten andere Gefährden oder dazu bringen, sich selbst zu gefährden. Das Gesetz dazu ist sicherlich gut gemeint, die Umsetzung eher schwierig, und wie Monty sagt, nichts ist 100% sicher - fälschungssicher.

              WomBat, Reste tragen ein unkalkulierbares Risiko für "unbekannt"
              Pflegefachkräfte sind nicht teuer, sie sind unbezahlbar!

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                #8
                AW: BTM's

                Hallo Kollegen,
                bei uns werden die Reste weggespritzt, im BTM- Buch vom anästhesisten unterschrieben und dann von 2 Leuten des Pflegepersonals gegengezeichnet, da brauchen wir keine PDL dafür.
                Geht schnell, ist unbürokratisch und- so denke ich- dem Gesetz ist Rechnung getan.

                Gruß, Rainer

                P.S.: Hey Wombat: nichts ist kalkulierbar...
                ...not sleeping...but relaxed...

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                  #9
                  AW: BTM's

                  Hallo,
                  auch bei uns gibt es diese Anweisung aus der Apotheke. Es hält sich nur keiner dran. Wenn wir ne halbe Amp. Dipi im Frühdienst spritzen, wird diese für den Spätdienst "aufgehoben". Sollte der sie auch nicht brauchen, wird sie nach 12 Std. weggeschmissen. Ohne Doku.
                  Grüße Groha
                  Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.

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                    #10
                    AW: BTM's

                    So etz hab i da mal ne frage
                    ich habe mal gelernt das wenn mann in einen btm buch schriebt nicht verfälscht wird und nur in einer einheitsform geschrieben wird,...
                    nunja... ich lernet auch... mal lang ist es her das ich vor jeder zahl einenstrich machen soll das nichts dafor geschrieben werden kann...
                    sprich ----12 ---0 ---12 wäre dann der bestand in ampullen
                    bei uns läuft des irgendwie quer....
                    wir scheiben in mg die abgabe aber rechenen dannauch nur in halben ampullen ab obwohl wir manchmal nur ne viertel spritzen und dann auf den nackose protokoll ne virtel dann verwerfen,...
                    weil des standeat vorsieht immer ne halbe amp aufzuziehen....
                    und dort unterschriebt kein zweiter bzw dritter mehr....
                    wo finde ich genau raus wie ein BTM buch richtig geführt wird denn ... es gibt in unseren taem zich tausende meinungen und die apotheke ist monetan wegen umzug nicht erreichbar,....
                    Have a nice day,...

                    Rechtschreibfehler... sind geduldet,..werden aber gerne ausgebessert...

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                      #11
                      AW: BTM's

                      Mal ganz dumm gefragt....
                      Ich verstehe diese ganze Aufschreiberei mit Restmengen, Zeugen, PDL, etc. nicht...
                      Mal ein Auszug aus dem BtmG:

                      (1) 1Der Inhaber einer Erlaubnis nach § 3 ist verpflichtet, getrennt für jede Betriebsstätte und jedes Betäubungsmittel fortlaufend folgende Aufzeichnungen über jeden Zugang und jeden Abgang zu führen:

                      1. das Datum,
                      2. den Namen oder die Firma und die Anschrift des Lieferers oder des Empfängers oder die sonstige Herkunft oder den sonstigen Verbleib,
                      3. die zugegangene oder abgegangene Menge und den sich daraus ergebenden Bestand,
                      4. ...
                      5. ...
                      6. ...
                      Dem wir meiner Meinung nach Rechnun getragen, indem man eben in das Buch das Datum, die für den Patienten aufgezogene Menge und den Patientennamen einträgt. Alles andere sind interne Regelungen, die zwar im Einzelfall ganz nett sein mögen, wenn es tatsächlich zu Unregelmäßigkeiten kommt, aber sicher nicht vom BtmG verlangt werden.
                      Beispiel:
                      Ich ziehe eine Ampulle Fentanyl mit 0,5 mg auf, diese wird auch für den Patienten ausgetragen.
                      Der Patient bekommt 0,4mg, diese werden auch im Narkoseprotokoll eingetragen.
                      Den Rest spritze ich weg, das wird aber nirgends vermerkt....
                      Das ist zumindest die Handlungsweise in unserem Haus, die dem BtmG durchaus Rechnung trägt, oder...?

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                        #12
                        AW: BTM's

                        Hallo,
                        vom Gesetz wahrscheinlich ausreichend. Es es inzwischen aber sehr geläufig, dass zusätzlich die verworfene Restmenge auf dem Narkoseprotokoll vermerkt wird. Dies ist dann vom für die Narkose verantwortlichen Arzt unterschrieben. So kann sich auch die Pflegekraft, die namentlich auf dem Protokoll steht mit wenig Aufwand Ärger vom Hals halten.

                        Gruß
                        Sören
                        wat mut dat mut

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                          #13
                          AW: BTM's

                          Oder eben Ärger an den den Hals bekommen, falls der Arzt daran denkt die Anästhesiepflegekraft auf dem Protokoll einzutragen und vergisst die Restmenge zu notieren...

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