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Rechtliche Grundlage der Arterenol-Therapie

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    Rechtliche Grundlage der Arterenol-Therapie

    Hallo ich habe da eine dringende Anfrage bezüglich der Höchstgrenzen der Arterenoltherapie, weiß jemand oder kann mir jemand sagen ob es eine grobe Körperverletzung darstellt wenn ein Arterenolperfusor über eine gewisse Grenze, sagen wir 25mg/50ml bei 10ml/h läuft?
    Es ist sehr wichtig für mich.
    Gruß Dante67
    Zuletzt geändert von Dante67; 11.05.2008, 11:15.

    #2
    AW: Rechtliche Grundlage der Artereoltherapie

    Hi,
    Deine Angaben sind etwas wenig.
    Was läuft mit 10ml/h?
    Früher gab es bei uns eine Grenze/Hürde : 1,0 ug/kgKG/min. Aber halt früher, jetz gibt es keine Grenzen mehr. Es gibt auch Perfusoren die >100ml/h laufen

    LG Tobias

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      #3
      AW: Rechtliche Grundlage der Artereoltherapie

      Arteronol auf 10ml/h ist ja fast homäopathisch
      Bei uns läuft auch schon mal Arteronol pur aufgezogen auf 10ml/h.
      Wie das outcome des Patienten ist kann man sich denken.
      Die wenigsten überleben es.

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        #4
        AW: Rechtliche Grundlage der Artereoltherapie

        Eine instabile Patientin im septischen Schock, mit fibriner ARDS durch Rauchgasinhalation,mit teilweiser nekrotisierendem Lungenparenchym, hatte kurzfristig einen Blutdruck Anstieg von 230mmHg syst. arteriel gemessen,
        der Perfusor wurde erst ausgestellt, aber um zu vermeiden das der MAD in den Keller absackt,(Organperfusion) ist er wieder angestellt worden und wurde schrittweise reduziert, bis der Arterielle Druck wieder Normwertig gewesen ist.Dabei lief der Arterenolperfusor wie geschrieben mit 25mg/50ml, mit 10ml/h.
        Hierbei wird von einer grobfahrlässigen Körperverletzung gegenüber der Patientin gesprochen, so die Pflegedienstleitung.

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          #5
          AW: Rechtliche Grundlage der Artereoltherapie

          Moin Dante67

          Deine Infos werden immer verwirrender

          Beim Ausgangsposting dachte ich noch es geht um eine ethisch fragwürdige Dosis !

          Jetzt allerdings wirkt es wie ein Vorwurf gegenüber einer Pflegekraft, die zu locker mit dem Arterenol umgegangen ist ??

          Grundsätzlich von der Dosis auf eine Körperverletzung zu schließen ist sicher nicht möglich. Da es hierbei sicher mehr um Ethik als um Recht geht.

          Im zweiten Fall kommt es sicher auf die Situation und den Zeitraum an. Ein Patient der mit Katecholaminboli über Wasser gehalten wird oder bei dem der Perfusor gerade erst anläuft kann sicher mal kurzfristig über das Ziel herausschießen.
          Von Gefährdung würde ich aber erst sprechen wenn der dies nicht frühzeitig festgestellt und reagiert wird. Bei fallenden Druck einen Perfusor bereits wieder anlaufen zu lassen ist ja sicher nicht falsch, nur ob die gleiche Dosierung Sinn macht ??
          Hatte der Patient diesen Druck für z.B. 10 min bei einer Wirkzeit von 2 min halte ich das aber auch für grob gefährdend . Dabei gehe ich aber von einem invasivem Monitoring aus. Unter Minimalmonitoring z.B. bei Aufnahme ist das Katecholaminhandling sicher immer etwas grober.

          Alles in allem bin ich mir aber nicht sicher worum es dir geht
          Tschau
          Dirk Jahnke

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            #6
            AW: Rechtliche Grundlage der Artereoltherapie

            Verstehe was du meinst, die Patientin kam mit einem 5mg/50ml Perfusor nicht aus, sie brach immer wieder mit dem Druck ein.
            Also wurde die Dosis auf 25mg/50ml erhöht und die Laufgeschwindigkeit solange angepaßt bis der Druck einigermaßen stabil blieb, das war dann bei 10ml/h der Fall, dabei zeigte sich kurzfristig einen Druck von über 230mmHg, art. syst. (cirka 30-40 sec.).
            In der Tat ist es so das jetzt der Pflegekraft der Vorwurf gemacht wird das eine Körperverletzung dadurch zustande kam, weil der Arterenolperfusor, der bei über 230mmHg ausgestellt wurde, wieder eingeschaltet worden ist.
            Allerdings lasen sie außer acht, das der Perfusor, bei über 230mmHg syst. art. gemessenen Blutdruck, natürlich nicht wieder mit 10ml/h eingeschaltet worden ist, sondern mit einer reduzierten Laufgeschwindigkeit. Die Laufgeschwindigkeit wurde solange nach unten reduziert bis der Blutdruck Normwertig gewesen ist, was cirka drei bis vier Min. gedauert hat.
            Die Pfkegekraft hat daraufhin eine Abmahnung erhalten und wird auf eine andere Station versetzt.
            Jetzt frag ich mich ob der Tatbestand einer grob fahrlässigen Körperverletztung gegeben ist?

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              #7
              AW: Rechtliche Grundlage der Artereoltherapie

              Hallo Dante67,
              Anordnung von Medis ist doch primär ärztliche Aufgabe!
              Was sagen denn Eure Docs dazu? Meine zweite Frage wäre dann, wer hat denn den Kollegen bei der PDL angesch...? Sollte man derartige Schwierigkeiten bei der Regulierung von Katecholaminen (die sicher immer mal auftreten können) nicht besser im Team der Pflegenden und der Ärzte problematisieren? Mit einer Abmahnung ist doch niemandem geholfen!

              liebe Grüße

              Uli

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                #8
                AW: Rechtliche Grundlage der Artereoltherapie

                Moin Dante67

                Kann einfach nicht glauben ,dass nur die von dir beschriebene Situation diese Folgen haben konnte.

                Würde mir so etwas passieren, nicht die Situation am Patienten sondern die Abmahnung und Versetzung, würde ich mich sicher wehren.

                Das von dir beschriebene Vorgehen ist sicher diskutierbar, jedoch habe ich z.B. aus solchen "Katecholaminspielchen" einiges in Sachen Mischung im ZVK, ZVKlängen und überlappender Wechsel gelernt. Der Wechsel von 5 auf 25 mg ist sicher eine äußerst kniffelige Sache, aber manchmal lieber 5 min Spielchen als alle 60 min Wechsel mit der Gefahr des RR Einbruchs ?!

                Ins Grübeln würde mich jedoch bringen wenn der Ansatzwechsel ohne Leitung und freihändig stattgefunden hätte !!!!
                Tschau
                Dirk Jahnke

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                  #9
                  AW: Rechtliche Grundlage der Artereoltherapie

                  Nein nicht ohne Leitung und auch nicht freihändig, sondern eher vorsichtig und nach in einer Schritten gesteigert, angeschi..... von einer sog. Kollegin. Die sich nicht respektiert gefühlt hat und es jemanden heimzahlen wollte.

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                    #10
                    AW: Rechtliche Grundlage der Artereoltherapie

                    Es steht und fällt alles mit der ärztl. Anordung. Gibt diese das entsprechende Handeln vor ist alles abgesegnet. Fehlt diese Anordnung hat deine Kollegin schlechte Karten falls der Pat. zu Schaden gekommen ist... egal wie hoch der Perfusor lief.

                    Elisabeth

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                      #11
                      AW: Rechtliche Grundlage der Artereoltherapie

                      Moin,

                      bei uns gibt es auch Situationen, wo ein Arterenol-Perfusor, pur aufgezogen, mit Laufgeschwindigkeiten von 50 ml/h läuft - ob dies wirklich sinnvoll ist, ist eine andere Frage.

                      Die beschriebene Situation könnte immer einmal passieren; gleich von Körperverletzung zu sprechen und vor allem die anschließenden Konsequenzen finde ich schon übertrieben (man könnte fast meinen, man suchte nur nach einem Grund die Kollegin los zu werden). Dann kann man von vielen Situationen im Krankenhaus sprechen, die auf Körperverletzung hinaus laufen.
                      Selbst ein Spritzenwechsel mit gleicher Dosierung, und überlappenden Wechsel führt manchmal zu einem Blutdruckabfall bzw. -anstieg - ist dies dann auch Körperverletzung??? Dann möchte ich nicht bei Euch in der Klinik arbeiten!

                      Gruß

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Rechtliche Grundlage der Artereoltherapie

                        Moin,Moin

                        Bleibt die Frage in welcher Form werden Arterenolperfusoren angeordnet.
                        Bei uns in der Regel :

                        Norepinephrin 10mg/50 ml 500yg/h RR MAP >60 Dosis dann nach Wirkung

                        Bei dem Vorwurf des nicht sachgerechten Umgangs und behaupte mal mehr bleibt nicht , würde das auch nicht helfen.

                        Sehe denn Vorwurf eher in der nicht fachgerechten Verabreichung. Katecholamineinsatz ohne Anordnung wäre ganz klar ein Abmahngrund! Wenn nur mündlich so muss zeitnah schriftlich nachgeholt werden !

                        Würde es bei uns zu so einer Abmahnung kommen würde ich meinen Umgang mit Katecholaminen ganz klar überdenken und Dosisveränderungen nur nach schriftlicher Anordnung einleiten. Ob das jedoch praxisnah und patienten gerecht ist ??? Jedoch hätte die PDL ein ganz klares Signal in diese Richtung gegeben. Das Chaos wäre dann aber sicher vorprogrammiert.

                        Hat die PDL Intensiverfahrung ? Was sagt die Stationsleitung ?
                        Tschau
                        Dirk Jahnke

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                          #13
                          AW: Rechtliche Grundlage der Artereoltherapie

                          Es gab eine Anordnung die mündlich vom Arzt gegeben worden ist. Hier versteht es ja auch keiner das es so drastische Maßnahmen nach sich gezogen hat.

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                            #14
                            AW: Rechtliche Grundlage der Artereoltherapie

                            Nein die PDL hat keine Intensiverfahrung, es wurde ein Abteilungsleiter für Funktionsbereiche als sog. Sachverständiger dazu geholt, der früher Stationsleitung auf einer Chirurgischen Intensiv und dann auf einer Interdisziplinären Intensiv Stationsleitung gewesen ist.
                            Die jetztige Stationsleitung hat sich nur erkundigt ob der Mitarbeiter, der nach der Abmahnung Nachtdienst auf der Intensiv hatte, auch kommen würde und doch wohl nicht auf krank machent, weil er(Stationsleitung) ja auch planen müßte, ganz großes Tennis.

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                              #15
                              AW: Rechtliche Grundlage der Artereoltherapie

                              Moin Dante67

                              Worauf bezieht sich denn die Abmahnung ?

                              Nicht fachgerechtes Handeln ?
                              Medikamentenverabreichung ohne Anordnung ?
                              Beides ?

                              Beim zweiten wäre der Arzt in der Pflicht. Ist es bei euch üblich nur auf mündliche Anordnung ohne zeitnahes schriftliches nachholen zu arbeiten habt ihr allerdings besonders nach einer Abmahnung ein grundsätzliches Problem.

                              Stimmt, auch aus der ferne ganz großes Tennis
                              Tschau
                              Dirk Jahnke

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