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Vollständige Version anzeigen : Verpflichtung nach der Fachweiterbildung


gimlie
19.09.2007, 11:31
Hallo zusammen!

Nach meiner Weiterbildung bin ich per Vertrag verpflichtet noch drei Jahre am Haus zu bleiben, was sicher bei den meisten so ist. Nun meine Frage, wenn ich innerhalb der drei Jahre meinen Arbeitsumfang reduzieren möchte auf sagen wir mal 25-50%, verlängert sich dann meine Verpflichtungszeit?:confused:
Im Vertrag steht nichts von Arbeitsumfang sondern nur drei Jahre Betriebszugehörigkeit.

Gruß

gimlie

tildchen
19.09.2007, 16:05
Hallo gimlie,

ich bin mir relativ sicher, dass die Verpflichtungszeit sich dadurch nicht verlängert. Aber ich zweifle, ob der Arbeitgeber in diesem Zeitraum einer Reduzierung zustimmen wird?

Tildchen

gimlie
19.09.2007, 16:13
Gute Frage. Das müsst ich dann halt klären. Kann denn er AG eine Reduktion verweigern, oder nur in begründeten Fällen? Was wären solche Gründe?

Gruß

gimlie

Miss Honey
19.09.2007, 21:58
Nein, der Arbeitgeber MUSS eine Reduktion auf das gewünschte Maß möglich machen, dafür bedarf es nichtmal eine Begründung seitens des Arbeitnehmers, es reicht ein kurzer Antrag auf Reduktion der Stelle. Allerdings darf sich der AG dazu bis zu 6 Monaten Zeit lassen, spätestens nach 6 Monaten also hast Du deinen gewünschten Stellenumfang.
Umgekehrt ist das allerdings schwieriger, aufstocken muss er die Stelle nicht.

Der Stellenumfang ist für die Verpflichtungszeit nicht relevant, daher werden ja auch viele Babies so geplant, dass sie im Anschluss an die FWB kommen und man die drei Jahre mit Erziehungsurlaub verbringen kann :)

Auch mal darüber nach denkt die
Honigbiene :D (auch wenn die 3 Jahre schon längst um sind)

gimlie
20.09.2007, 10:50
Hm, verstehe!

Vielen Dank für die Antwort!:jubel:

Gruß
gimlie

gimlie
20.09.2007, 11:45
Noch mal ich!

Ist es aber nicht so, dass der AG Teilzeit verweigern kann wenn betriebliche Gründe dagegensprechen?:confused:
Kann er dann nicht die gezahlte Fachweiterbildung als betrieblichen Grund, sprich unverhältnissmässige Kosten geltend machen?:schock:
Oder aber zählt das nicht?

Gruß
gimlie

tildchen
20.09.2007, 16:18
Noch mal ich!

Ist es aber nicht so, dass der AG Teilzeit verweigern kann wenn betriebliche Gründe dagegensprechen?:confused:
Kann er dann nicht die gezahlte Fachweiterbildung als betrieblichen Grund, sprich unverhältnissmässige Kosten geltend machen?:schock:
Oder aber zählt das nicht?
Gruß
gimlie


Das mit den betrieblichen Gründen wäre auch mein Einwand gewesen, mit dieser argumentation kann der AG fast alles verweigern. Weil diese Gründe sind nirgendwo definiert glaube ich!

Wenn er es genehmigt kann er meines Wissens die Kosten nicht geltend machen...., aber vielleicht holst du dir mal Rat bei einem Anwalt! Eine Beratungsstunde kostet ja nicht die Welt!

fridolin
24.09.2007, 14:16
Gehe doch zuerst einmal zur Mitarbeitervertretung. (MAV, Betriebsrat, Personalrat) oder zur Gewerkschaft. Ist billiger als der Anwalt.
Viele liebe Grüße
fridolin