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Notfallsituation auf ITS

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    Notfallsituation auf ITS

    Hallo!! ich brauch dringend Eure Hilfe!

    Könnte mir vielleicht jemand sagen was man in einer notfallsituation als Fachkraft alles machen kann und darf??

    #2
    AW: Notfallsituation auf ITS

    Hallo Schwester B,
    schwierige Frage, die Du stellst, sie ist sicher juristisch nicht ganz so locker zu beantworten, da es beim Pflegepersonal keine Notfallkompetenz (wie z. B. beim Rettungsassistenten) gibt.
    Sicher sind auch solche Gesichtspunkte wie Garantenstellung, Delegation ärztlicher Aufgaben etc. zu berücksichtigen.
    Ich will mal versuchen, eine pragmatische Lösung zu beschreiben:
    - Was Du tun kannst, weißt Du sicher selber am besten.
    - Tätigkeiten, die Du sicher beherrschst (Intubation, Gabe von Notfallmedikamenten, Defibrillation...) solltest Du in einer Notfallsituation auch ausführen. Zwingen kann Dich dazu niemand!
    - Um auch einigermaßen aufrecht vorm Kadi stehen zu können, ist es sinnvoll, diese "Notfallkompetenzen" durch den verantwortlichen Ober- oder Chefarzt absegnen zu lassen im Rahmen einer Schulung/Fortbildung, die entsprechend dokumentiert werden muss.
    Bei uns gibt es diese Absegnung in mündlicher Form durch den OA, das setzt natürlich ein intaktes Vertrauensverhältnis zwischen Pflege und Arzt voraus.
    Hoffentlich hilft Dir meine Antwort etwas weiter.

    liebe Grüße aus'm Ruhrpott

    Uli

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      #3
      AW: Notfallsituation auf ITS

      Vielen Dank für die schnelle Antwort.
      Leider gibt es bei uns keine Notfallkompetenz! Und die Frage ist, ob im Fall des Falles jemand hinter einem steht. Mir geht es ja auch nicht um eine Intubation oder das legen von großlumigen Kathetern, dass würde mir auch ganz fern liegen. Aber wie sieht es mit einer art. BGA oder das legen einer Arterie aus? Immerhin Flexüle legen und Blutentnahmen gehören ja zu unserem tägl. Arbeitsalltag dazu.

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        #4
        AW: Notfallsituation auf ITS

        Zitat von Schwester B
        Leider gibt es bei uns keine Notfallkompetenz!
        Das hört sich aber nicht gut an!

        WomBat
        Pflegefachkräfte sind nicht teuer, sie sind unbezahlbar!

        Kommentar


          #5
          AW: Notfallsituation auf ITS

          Ich sehe es genauso wie Uli! Tu das was Du kannst, wenn Du nix machst bekommst Du richtig Probleme. Ein Anästhesist meinte mal zu mir " In einer Notfallsituation kann man eigentlich nichts falsch machen, außer nichts zu tun"!

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            #6
            AW: Notfallsituation auf ITS

            Hallo!
            Um mal von den gleichen Sachen zu sprechen, es gibt auch bei RettAss keine rechtlich gesicherte Notkompetenz (leider, bin selbst auch zusätzlich RettAss)
            Zitat von uli
            Hallo Schwester B,
            schwierige Frage, die Du stellst, sie ist sicher juristisch nicht ganz so locker zu beantworten, da es beim Pflegepersonal keine Notfallkompetenz (wie z. B. beim Rettungsassistenten) gibt.
            Der Unterschied zwischen Krankenpflege und Rettungsdienstpersonal besteht in der Beschreibung in der Berufsordnung:
            beim RettAss heißt es "Übernahme lebensrettender Maßnahmen bis zum Eintreffen eines Arztes", d.h. aber auch die am möglich wenigsten invasive aber effektivste Maßnahme, die der RettAss aufgrund seiner Ausbildung und praktischen Erfahrung beherrscht, berufen kann man sich rechtlich eigentlich nur auf den rechtfertigenden Notstand oder unterlassene Hilfeleistung. Man kann nicht belangt werden, eine Maßnahme nicht durchzuführen, die man vielleicht gelernt hat, aber zu wenig praktische Erfahrung hat (z.B. Intubation). Argumentation für die Intubation eines Bewußtlosen ist nicht die Sauerstoffversorgung (Maskenbeatmung!), sondern die einzige sichere Atemwegssicherung (Tubus!)
            Beim Pflegepersonal heißt es aber: "Einleitung lebensrettender Maßnahmen, bis zum Eintreffen eines Arztes"
            In beiden Fällen ist es bei der Durchführung ärztlicher Maßnahmen der Hauptaugenmerk auf:
            - entsprechendes medizinisches Wissen, auch die Konsequenzen
            - ausreichende praktische Erfahrung in der Durchführung, auch deren Komplikationen
            - und es ist die geeignetste, am wenigsten invasive Maßnahme; z.B. beim Spannungpneu ist die Tx-Drainagen-Anlage nicht die geringste invasive Maßnahme sondern die Tx-Punktion mit großlumiger Nadel im 2.-4. ICR medioklavikular, die Punktion ist im Vergleich zur Bülau technisch einfach

            Der Arzt ist der einzige der aufgrund der Ausbildung eine Maßnahme durchführen darf, die er technisch (und vielleicht auch theoretisch), nicht sicher beherrscht.
            Medizinischen Assistenzpersonal müsste schon nachweisen, dass es eine medizinsche Maßnahme ausreichend beherrscht (i.m./s.c.-Injektion), hierbei haben wir die entsprechende Ausbildung und Befähigung. Hab ich die Fähigkeit zur korrekten i.m.-Injektio nicht mehr (sehr lange nicht mehr gemacht), kann ich natürlich Ärger kriegen, wenn was passiert!

            Ich hab mir zur Angewohnheit gemacht, unter (fach-)ärztlicher Aufsicht durchgeführte Maßnahmen wie Intubationen, Punktion zentraler Gefäße, ... schriftlich bestätigen zu lassen. Wenn ich im Rettungsdienst einen Patienten intubieren muss, kann ich zumindest nachweisen, dass ich diese Maßnahme auch technisch beherrsche. Bei 40-60 Intubation im Jahr sind das oft schon mehr, als was ein (chirurgischer) Notarzt vorzuweisen hat. Bei ihm ist es allerdings wie schon erwähnt egal, ob er geübt ist. Unterläßt er es, eine notwendige Maßnahme durchzuführen die nötig und machbar ist, weil er es nicht kann, könnte er Ärger kriegen. Mach ich es nicht, weil ich es nicht kann, nicht will oder es mir nicht zutraue, sollte mir da nicht´s passieren. Einer der großen Unterschiede zwischen den heilenden Berufen.

            Gruß, Monty
            Kein Puls, kein Ton, wir kommen schon!

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