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Vollständige Version anzeigen : Gesetzliche Grundlagen für FWB


adorno
14.01.2007, 19:20
hi,

wer von euch weiß welche gesetzliche Grundlagen es für die FWB gibt (Gesetze, Verordnungen, Kommentare, Urteile etc.)
Bedarf das führen z.B. Fachkrankenpfleger für Anästhesie... einer Erlaubnis?

Wer nimmt die Prüfung ab?

danke im Voraus

adorno

fridolin
16.01.2007, 08:37
Lieber ardorno,
wie (fast) alles ist auch die Fachweiterbildung in der Bundesrepublik gesetzlich geregelt.
Du findest die Regelungen in der Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung vom April 1995.
Das Klinikum Solingen hat sie unter folgenden Link ins Internet gestellt:
http://www.klinikumsolingen.de/pflegedienst/weiterbildung/pdf/weiviapfl.pdf
Ich hoffe, Dir damit geholfen zu haben.
Nähere Informationen zur prktischen Umsetzung sind auch hier zu erhalten.
Viele liebe Grüße
fridolin

arnold kaltwasser
16.01.2007, 14:07
Lieber ardorno,
wie (fast) alles ist auch die Fachweiterbildung in der Bundesrepublik gesetzlich geregelt.
Du findest die Regelungen in der Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung vom April 1995.
...
Nähere Informationen zur prktischen Umsetzung sind auch hier zu erhalten.
Viele liebe Grüße
fridolin
Hallo Fridolin,
stimmt aber es gibt in diesem Fall eine Länderhoheit!
Am besten bei der DGF nachfragen, da die Kontakte in jedem Bundesland haben...
so long arnold

adorno
16.01.2007, 14:59
danke an euch beide das sit schon ein sehr guter Anfang.

Wenn ich noch etwas finde schreibe ich das hier rein.

gruß
adorno

Hanno H. Endres
16.01.2007, 15:23
Zwai hab ich auch noch:

-> Rechtsverordnungen und Weiterbildungsrichtlinien - Anhang 04 - Intensivpflege und Anästhesie (Hessen) (http://links.zwai.net/highlights/100.php)

-> Weiterbildungsverordnung Niedersachsen (http://links.zwai.net/highlights/101.php)

Schöne Grüße,

hhe

arnold kaltwasser
16.01.2007, 16:07
Und hier für BaWü:

Weiterbildung gilt die Weiterbildungsverordnung - Intensivpflege vom 19. Dezember 2000 (Gesetzblatt für Baden-Württemberg vom 09.Februar 2001, S. 70)

und da könnte man/frau es kaufen ...
z.B. http://www.recht.makrolog.de/bgblplus/bw_gbl.nsf/webhefte2/TJ2001Nr00002x

so long arnold

fridolin
16.01.2007, 16:35
Sorry, lieber Arnold!
Ich hatte leider vergessen, die Länderhoheit zu erwähnen - ist für mich eigentlich normales Geschäft.
Viele liebe erklärende Grüße
fridolin

morgenmuffel
16.01.2007, 19:02
Hallo,
also in Bavarian gibts keine gesetzliche Regelung, da wird sich an die Richtlinien der DKG gehalten, die Prüfung stellt die Weiterbildungsstätte.

Gruß morgenmuffel