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Zusatzurlaub

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    Zusatzurlaub

    Liebe Forumgemeinde,

    wollte mich mal erkundigen, wie folgender Sachverhalt bei Euch gehandhabt wird:

    Wie gewohnt habe ich 2006 meinen Nachtschichturlaub von 4 Tagen für 2005 genommen.
    Mit der Änderung in den TvöD sollen ja dies Schichturlaube im gleichen Jahr genommen werden, soll heíßen: 2006 erhalte ich gleichzeitig auch meinen "neuen", aktuell erarbeiteten Schichturlaub.
    Soweit so gut, wer freut sich nicht, wenn er eben noch 4 Tage mehr frei hat.
    Aber nun behauptet unsere Personalverwalrung, dass eben 2006 die Tage NICHT AUFSUMMIERT werden. Frei nach dem Motto: ein Nachtdiensturlaub reicht!
    Ist das nicht Betrug? Kann man mir meinen Anspruch einfach so wegnehmen??
    Unser Personalrat hat dem natürlich (noch ) nicht zugestimmt.

    Gibt es in Euren Häusern ähnliche Planungen?
    ...denn die Behandlung/ Pflege sollte nicht schlimmer sein als die Erkrankung selbst...

    #2
    AW: Zusatzurlaub

    Tach Schwester :-)

    Habe den Sachverhalt, den Du schilderst nicht ganz verstanden. Was meinst Du mit nicht aufsummiert? Wenn die Tage im gleichen Jahr genommen werden müssten, dann wird es aber zeitlich eng , denn der Anspruch errechnet sich doch erst aus den geleisteten Nachtdienststunden im Laufe eines Jahres. Sind die 4 Tage bereits im Juli genommen worden und den Rest des Jahres wird warum auch immer unvorhergesehenerweise kein Nachtdienst mehr gemacht, würde das Haus Dir ja ein oder zwei Tage schenken :-) So grosszügig ist glaube ich keiner mehr.

    Bei uns wird der Nachtdiensturlaub mit dem Urlaubsanspruch für das komplette kommende Jahr zusammengezählt. Man verplant also nicht z. B. 30 Urlaubstage plus nochmal extra die 4 Nachtdiensturlaube, sondern verplant 34 Tage, egal, woher der Urlaub rührt. Ausgenommen Resturlaub, der ist gekennzeichnet, da er ja bis März genommen sein muss.

    Hast Du mal einen Link zu den Tarifänderungen?

    Gruss, die den Nachtdienstschlaf unterbrach,
    Honigbiene
    Das war schon immer so, das war noch nie so und da könnt ja jeder kommen.....

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      #3
      AW: Zusatzurlaub

      Hallo Schwester S!

      Wenn ich denn Tvöd richtig interpretiert habe ergibt sich das wie folgt.

      Du erhälst für regelmäßig geleisteten Nachtdienst(mind. 2 ND), d.h. innerhalb von 2 Monaten oder im Abstand von 30 Tagen, jeweils 1 Tag Zusatzurlaub (früher waren die Nachtstunden ausschlaggebend). Das wiederum bedeutet du bekommst max. 6 Tage im Jahr zusätzlich (also 2 Tage mehr als im BAT). vorausgesetzt du machst wirklich im Abstand von 30 Tagen mindestens 2 Nächte. Laut TvöD darfst du max. 36 Tage im Jahr in Anspruch nehmen, d.h. Resturlaub ist unter Umsänden bzw. ist nicht erwünscht. Nach der neuen Regelung, wollen die Arbeitgeber, dass du deinen erworbenen Zusatzurlaub möglichst in dem erworbenen Jahr nimmst. Ausnahme die Zusatzurlaubstage von November-Dezember, weil das ist unmöglich. Unser Personalrat empfiehlt daher den Zusatzurlaub einfach für das neue Jahr zuverplanen. Kriegt man den Urlaub nicht, auch nicht schlimm, dann kann die Stationsleitung mit einem Kollegen mehr im Dienstplan planen. Da wir einen Rahmendienstplan haben und der genau auf den TvÖD abgestimmt wurde, kommt jeder unserer Mitarbeiter (unsere Station), auf die max. Zahl an Zusatzurlaubstage. Und somit verplanen eigentlich immer alle ihren Zusatzurlaub im neuen Jahr. Es kommt kaum noch vor das wir Resturlaub mit ins nächste Jahr nehmen.

      Gruß der Randbayer

      PS: Suche noch nach einem Link oder so was!
      At a cardiac arrest, the first procedure is to take your own pulse

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        #4
        AW: Zusatzurlaub

        Ich glaube, es ging Schwester S. eher darum, dass sie davon ausgegangen ist, dass ihr dieses Jahr sowohl die (Schicht-)Urlaubstage aus 2005 als auch die Urlaubstage aus 2006 zustehen müßten. Würde dann dieses Jahr einmalig einen Urlaubsanspruch von (ich orientier mich jetzt am an Randbayer) 36 Tage für 2006 und den Schichturlaub von 4 Tagen aus 2005 ergeben- ergo: 40 Tage.

        Elisabeth

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          #5
          AW: Zusatzurlaub

          Genau,Elisabeth, darum ging es mir. Nämlich die Frage, ob ich 2006 sozusagen einen doppelten Anspruch mir erarbeitet habe. Ich denke schon, aber die Verwaltung sagt: keine Aufsummierung.
          Habt ihr diese Probleme nicht in Euren Kliniken?
          ...denn die Behandlung/ Pflege sollte nicht schlimmer sein als die Erkrankung selbst...

          Kommentar


            #6
            AW: Zusatzurlaub

            Sorry Schwester S!

            Hab mich ein bißchen vertan. Macht hoffentlich nix. Bei uns gibts damit eigentlch keine Probleme, da wir wie gesagt einen Rahmendienstplan haben und wenn man seinen Urlaub zwischen den Nachtdiensten plant immer den vollen Anspruch auf den Zusatzurlaub bekommt, es sei denn man wird krank. Daher planen wir alle immer den Zusatzurlaub schon mit. Sollte dann doch der eine oder andere Tag wegfallen, macht nichts. Ansonsten sind es in der Regel 2-3 Tage die bei dem ein oder anderen dennoch anfallen und die werden versucht im letzten Dienstplan des Jahres zu berücksichtigen, wenn nicht dann eben im Januar oder Februar.
            Deshalb toi, toi, toi, haben wir keine Probleme mit der Aufsummierung.

            Gruß der Randbayer
            At a cardiac arrest, the first procedure is to take your own pulse

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              #7
              AW: Zusatzurlaub

              Liebe KollegInnen,
              vielleicht darf ich noch ein wenig mehr zur Verwirrung beitragen.
              Der TVöD regelt im § 23 den Zusatzurlaub.
              Absatz 1 lautet:

              "Beschäftigte, die ständig Wechselschichtarbeit nach § 7 Abs. 1 oder ständig Schichtarbeit nach § 7 Abs. 2 leisten un denen die Zulage nach § 8 Abs. 5 Satz 1 oder Abs. 6 Satz 1 zusteht, erhalten
              a.) bei Wechselschichtarbeit für je zwei zusammenhängende Monate und
              b.) bei Schichtarbeit für je vier zusammenhängende Monate einen Arbeitstag Zusatzurlaub.

              (2) ......

              (3) Im Falle nicht ständiger Wechselscjichtarbeitund nicht ständiger Schichtarbeit im Bereich der VKA soll bei annähernd gleicher Belastungdie Gewährung zusätzlicher Urlaubstage durch Betriebs-/Dienstvereinbarung geregelt werden.
              Wer hat so eine Betriebs-/Dienstvereinbarung ???

              (4) Zusatzurlaub nach diesem Tarifvertrag und sonstigen Bestimmungen mit Ausnahme von § 125 SGB IX wird nur bis zu insgesamt sechs Arbeitstagen im Kalenderjahr gewährt. Erholungsurlaub und Zusatzurlaub dürfen im Kalenderjahr zusammen 35 Arbeitstage nicht überschreiten. .....
              Beschäftigte, die das 50. Lebesjahr vollendet haben, gilt abweichend von Satz 2 eine Höchstgrenze von 36 Arbeitstagen; § 26 Abs. 1 Satz 3 gilt entsprechend.

              Alles klar??
              Und dies sind noch die verständlichsten Formulierungen.....
              Viele liebe gut rutschende Grüße
              fridolin
              immer gelegentlich manchmal
              Wahlspruch: Dormicum macht den dicksten Bären stumm...

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                #8
                AW: Zusatzurlaub

                Zum eigentlichen Problem von Schwester S. kann ich nicht direkt weiterhelfen.

                Aber unter http://tarifrunde.laender.verdi.de/materialien kann man so ziemlich alles über den neuen Tarifvertrag lesen.

                Besondere Beachtung sollte dort der §43 finden. Dort steht z.B. unter der Nr. 7 eine Änderung des §27, der speziell für uns gilt. Wir dürfen für die Zusatzurlaubstage mehr Stunden leisten als andere Beschäftigte im öffentlichen Dienst und können max. 4 zusätzliche Urlaubstage erreichen.

                Nebenbei sei auch noch angemerkt, das es keine Umkleide- und Wegezeiten mehr gibt - ergo - eine versteckte Arbeitszeitverlängerung um 50 min pro Woche!

                Bis alle Unklarheiten ausgeräumt sind, werden bestimmt noch einige Wochen ins Land gehen. Und Interpretation von Verträgen ist ja eine Wissenschaft für sich.

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                  #9
                  AW: Zusatzurlaub

                  *zynischan*Und für diese ganzen Errungenschaften hat man erfolgreich gestreikt. *zynischaus*

                  Und damit es noch deutlicher wird: http://www.netzwerk-verdi.de/16.0.html


                  Elisabeth

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                    #10
                    AW: Zusatzurlaub

                    Moin,
                    nachdem wir im November zum ersten Mal das Gehalt nach dem TdL erhalten haben, kann ich nur sagen, eindeutig eine finanzielle Verschlechterung. Dies trifft zumindest für mich, als älteren Mitarbeiter zu. Arbeitgeber brauche ich bis zur Rente auch nicht mehr wechseln, dann verschlechtere ich mich finanziell nochmals. Und die Regelung für den Zusatzurlaub ist vorallem für jüngere Mitarbeiter schön.
                    Der Streik hat für mich, und viele meiner Kollegen, nur eine Verschlechterung gebracht - weiß gar nicht warum Verdi den Abschluß so lobte.
                    Gruß

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Zusatzurlaub

                      Weiß das überhaupt jemand??
                      ...not sleeping...but relaxed...

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                        #12
                        AW: Zusatzurlaub

                        Liebe zwaimeinde,
                        alles in allem lässt sich von uns, die wir nicht direkt bei den Tarifverhandlungen anwesend waren, nicht überblicken, ob Herrn Bsirke und seine Mannen ein Teufel geritten hat, oder ob es handfeste Gründe zum Abschluss dieses "Arbeitgebersparvertrages" gegeben hat.
                        Nun aber ist das Kind in den Brunnen gefallen, der Tarifvertrag "TVöD" ist kürzer, aber um ein vielfaches komplizierter und undurchsichtiger als der "BAT". In der Folge muss sich ver.di gefallen lassen, dass die Mitglieder, die fast vollständig unter den negativen Folgen des Tarifvertrages leiden müssen (es sind defacto verdeckte Lohnkürzungen), die an den Verhandlungen beteiligten Gewerkschaftsekretäre als - mit verlaub gesagt - "bekloppt" ansehen und ihre berechtigen Arbeitnehmerinteressen nicht mehr gewahrt sehen.
                        Die Arbeitsgerichte werden mit der Auslegung des Tarifvertrages noch viel Arbeit bekommen - und hier meine Aufforderung:
                        scheut Euch nicht, das Arbeitsgericht auch mit diesen Fragen zu belästigen, zu klagen und somit die rechtssichere Auslegung voran zu treiben.
                        Gerade die Regelungen, in denen eine Bezugnahme auf verschiedene andere Regelungen steht, müssen meiner Ansicht nach dringend durch Arbeitsgerichte ausgelegt werden, dazu gehört auch der Passus "Zusatzurlaub".
                        Der einen guten Rutsch wünschende
                        fridolin
                        immer gelegentlich manchmal
                        Wahlspruch: Dormicum macht den dicksten Bären stumm...

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                          #13
                          AW: Zusatzurlaub

                          Hallo @ all,


                          Fridolin hat es in seinem ersten Statement eigentlich beantwortet.

                          §23 , 4 besagt: Urlaub und Zusatzurlaub dürfen zusammen 35 Tage im Kalenderjahr nicht überschreiten.

                          Das heißt, (auch bei uns) , in diesem Jahr 2006 werden wir um unsere Ansprüche, nach TVöD so gewollt, beschi....!

                          Auch mein Nachtdienstzusatzurlaub aus 2005 (4 Tage) wurde mit meinem im Jahr 2006 erworbenen Wechselschichtdienst Zusatzurlaub (6 Tage) verrechnet, da ein aufsummieren tzatsächlich nicht möglich ist.

                          In 2007 gibt es dann keinen Nachtdiensturlaub aus dem Vorjahr mehr, sondern nur noch den im laufenden Jahr sich ansammelnden Wechselschichtdienst urlaub.

                          So, ich hoffe ich habe genug Verwirrung gestiftet, Chris!

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                            #14
                            AW: Zusatzurlaub

                            Lieber Cris,
                            aus Deiner Atwort entnehme ich, dass Ihr noch nicht den Überleitungstarifvertrag gelesen habt. Dort steht nämlich, dass die Ansrüche aus 2005 nicht verloren gehen.
                            Und bitte nicht vergessen: die Ausführungen des § 23 TVöD beziehen sich auf die 5 - Tage Woche; wer in der 5,5 - Tage Woche oder gar noch in der 6 - Tage Woche arbeit, muss umrechen. Hier sind Eure Leitungskräfte gefordert - der Arbeitgeber sollte sinnvollerweise Tabellen zur Umrechnung zur Verfügung stellen.
                            Viele liebe Sylvestergrüße
                            fridolin
                            immer gelegentlich manchmal
                            Wahlspruch: Dormicum macht den dicksten Bären stumm...

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